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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 19.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 19.1927 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 49 50
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 73 74
- Ausgabe8, August 81 82
- Ausgabe9, September 89 90
- Ausgabe10, Oktober 105 106
- Ausgabe11, November 121 122
- Ausgabe12, Dezember 137 138
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 19.1927 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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27 DER SP RA C H W A R T 28 entfchieden für eine Rechtfehreibung nach dem Rezept: „Schreibe, wie du willft!“ Unter keinen Umftänden machen die deutfehen Buchdrucker eine folche Reife ins Tohuwabohu-Land mit. Ganz im Gegenteil find fie beftrebt, die heute bedauerlicherweife noch be- ftehenden amtlichen Doppelfchreibungen ganz und gar zu befeitigen, und de glauben damit fleh und dem deutfehen Volk einen Dienft zu erweifen. Die Buch drucker arbeiten da durchaus im Sinne und im Geifte Dudens, der ein unbeirrbarer Bahnbrecher auf diefem Gebiete war, aber leider nicht in allen Fällen durchdringen konnte. Wenn Engel die Dinge in der wiedergegebenen Weife auffaßt, ift auch fein grob polternder Ton gegen Duden fehr erklärlich. Als Blütenlefe führe ich noch an: der alleinfeligmachende Duden; für den Schriftverkehr des Einzelnen gilt kein Duden, wenig- ftens keiner, der eine überflüffige Polizeiknechtfchaft mit eiferner Strenge für jeden Schreibenden aufrichten möchte; das Dudenfche Strafgefetzbuch; die amtliche, im Duden verfteinert niedergelegte Rechtfehreibung; Duden, dem „Regelfchmied“ und „deutfehen Schrift büttel“, wird weiterhin „nicht zu überbietende An maßung“ fowie „gewohnt herrifche Unfehlbarkeit“ vorgeworfen, er „fchulmeiftert“, und die Bemerkung in einer Fußnote im Duden ift „rechthaberifch und fchief gewickelt“; wie darf (ich alfo irgendwer, und fei’s ein Geheimrat Duden oder fein Nachfolger, herausnehmen . . . Das dürfte genügen, die „Ritterlichkeit“ zu kenn zeichnen, die Engel bei feinem hitzigen Angriff auf Duden die Feder führte. Wenn es (ich jedoch bei Engel nur darum handelte, geeignete Vorfchläge für eine Änderung der beftehenden Rechtfehreibung zu machen, könnte man auch darüber noch hinwegfehen. Engel zielt aber auf etwas ganz andres ab, nämlich auf die Verteidigung oder gar Verherrlichung feiner Eigenbröteleien in der heute herrfchenden Recht- fchrcibung, die leider auch bei andern Sc'nriftfteMern feines Schlages fchon Schule gemacht haben. Er meint, daß die im Duden feftgelegte Rechtfehreibung nur gelten foll und kann „für den Sdiulunterricht, die Amtsftuben, die Buch- und Zeitungsdruckereien“ (alfo keineswegs für eine „geiftig erlauchte Gefell- fchaft“) und fielt dort auch während eines kleinen Viertcljahrhunderts feftgefetzt habe. Engel fährt dann fort: „Im freien Geiftesleben durchaus nicht, und das ift ein Glück. Freilich ift auch der Schriftfteller der Ge fahr preisgegeben, daß feine wohlerwogne eigne Schreibform niedergetrampelt wird durch die Stampf hämmer des in allen Buchdruckereien unumfehränkt herrfchenden Duden; aber jeder Schreiber hat ja das Recht, und ich habe es mir niemals rauben laßen, den Duden vom Trone zu ftoßen und feine eigne Anficht von der zweckmäßigften, alfo richtigften Schreibung durchzufetzen. — Ich knüpfe für die Beifpielwahl an den letzten Satz an: Duden gebietet Thron, ich fordre vom Setzer Tron und erwarte, daß der denkende Setzer dem reiflich durchdachten Willen eines gebildeten Schriftftellers mehr Aditung und Willfahren erweife als einem Herrn Duden, der ein wiflenfchaftlicher Mann, aber keineswegs ein unfehl barer Geiftesfürft in Fragen der Sprache und Schreib form gewefen.“ Denfelben Faden fpinnt Engel dann auch noch an einer andern Stelle feines Auffatzes, wo es heißt: „Ich empfinde in Fügungen wie: es tut Not, er hat Schuld, du bift ihm Feind, wir halten Stand, man läßt außer Acht, es nimmt mich Wunder — alle diefe von mir großgefchriebenen Wörter als Begriffs und Hauptwörter. Mir find fie nicht fo abgeblaßt, daß ich fie nicht mehr finnenhafl empfinde: folglich fchreibe ich fie groß, da nun einmal im Deutfehen diefe Schreibweife feit Jahrhunderten befteht. Duden verbietet mir dies, und wenn ich mich ihm nicht füge, fondern nach meinem eignen Sprachgefühl und meiner Auffaffung von finngemäßer Schriftform für den Druck fchreibe, fo bin ich gezwungen, jedesmal der Druckerei zu jagen, daß ich mich dem Duden nicht unterwerfe, fondern genaues Innehalten meiner Rechtfehreibung erwarte.“ Hier offenbart fleh Profeffor Eduard Engel als Eigenbrötler in Reinkultur. Nicht die amtliche Recht- fchreibung ift ihm Richtfchnur, fondern fein eignes Sprachgefühl und feine Auffaffung von finngemäßer Schriftform. Und er verlangt von jeder Druckerei, daß fie diefe Eigenbröteleien beachtet und fleh genau danach richtet. Da ift es noch immerhin ein wahres Glüdc für uns, daß nicht alle Schriftfteller ein folches Verlangen geltend machen. Man ftelle fich einmal vor, was von einer einheitlichen Rechtfehreibung noch übrigbliebe, wenn jeder Schreiber feinem eignen Sprachgefühl und feiner Auffaffung von finngemäßer Schriftform in feinen gedruckten Veröffentlichungen freien Lauf laffen wollte! Ein tolles Durcheinander, ein Wirrwarr ohnegleichen wäre die Folge. Das Sprachgefühl! Es ift, wie jedes andre Gefühl, natürlich nicht bei allen Mcnfchen vollftändig gleich — darüber haben wir eben im „Sprachwart“ eine lehr reiche Auseinanderfetzung gehabt. Und nun gar die ganz verfchiedenartigen Auffaffungen von finn- gemäßer Schriftform! Da kann man wirklich mit Fritz Reuter fagen: „Wat den einen fin Ul is, is den annern fin Nachtigal.“ Die unterfchiedlichften Mei nungen darüber von Verbänden und Vereinen, in Preffe-Äußerungen und Verfammlungen, nicht zu letzt bei den berufenen Sachverftändigen und in den Ausfchülfen find uns allen aus den Jahren 1920 und 1921 noch in frifcher Erinnerung, anläßlich der von der Regierung geplanten Rcchtfchreibänderung. Ein Grauen überkommt einen bei dem Gedanken, daß die fo vielfältigen und ganz unterfchiedlidien An fichten und Auffaffungen in den Büchern, Zeitungen und fonftigen Druck-Erzeugniffen ihren „finngemäßen Ausdruck“ finden könnten. Nein und abermals nein, Herr Profeffor, auf diefen Irrgängen vermögen wir Ihnen nicht zu folgen! Hier rniißen wir Sie bekämpfen. Das tun wir bei Ihnen nicht ganz leichten Herzens. Denn wir Kor rektoren haben Sie ftets hoch gefchätzt wegen Ihres mannhaften Eintretens für gutes und reines Deutfeh;
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