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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 19.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 19.1927 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 49 50
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 73 74
- Ausgabe8, August 81 82
- Ausgabe9, September 89 90
- Ausgabe10, Oktober 105 106
- Ausgabe11, November 121 122
- Ausgabe12, Dezember 137 138
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 19.1927 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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vorläufig noch ein großes Fragezeichen hinter den Satz Engels machen müden, mit dem er feine auffehen- erregenden Ausführungen fchließt: „Ich tage euch, eine fo zufammengeletzte Ratlchaft würde eineRecht- lchreibung fchaffen, mit der wir in allen Ehren vor uns und der deutfchen Sprachbildung beftehen können.“ Unlre hauptlächlichften Forderungen, die wir zu einer etwaigen Rechtfchreibändcrung zu ftellen haben, lind nach wie vor: 1. vollßändige Durchführung der beftehenden Rechtfehreibung; 2. Befeitigung aller Doppelfchreibungen; 3. Befeitigung aller Tüfteleien (bei Groß- und Kleinichreibung; Apoftroph-Kinkerlitzchen); 4. zukünftige Regelung durdt ein Reichsfprachamt, das die Vertreter aller betroffenen Gelehrten- und Erwerbskreile gutachtlich zu hören und möglichft im Rahmen diefer Gutachten zu handeln hat. bnearicn Uberuber. Der Berliner Korrcktorenverein, der lieh in feiner Monatsverlammlung am 13. Februar mit dem Vor- ftoß des Profeffors Engel befchäftigte, verurteilte deffen befremdliche Ausführungen durch einmütige Annahme folgender Entfchließung: „Die Verfammlung des Berliner Korrektoren vereins am 13. Februar 1927 erhebt fcharfen Ein- fpruch gegen die von Profellor Eduard Engel in letzter Zeit lebhaft betriebene Verteidigung und Be fürwortung von Eigenbröteleien in der amtlich feft- gelegten Rechtfehreibung und gegen feine Ver unglimpfung Dudens. Da eine folche Betätigung des als Vorkämpfer eines guten und reinen Deutfeh be kannten Profeffors Engel geeignet ift, auch andern Außenfeitern in der Rechtfehreibung den Nacken zu fteifen, bildet fie eine große Gefahr für unfre F.in- heitsfehreibung, bei deren Durdtführung zahlreiche Widerftände überwunden werden mußten, die zum Teil fogar noch heute vorhanden find. Gegen eine zeitgemäße Änderung unfrer Rechtfehreibung im Sinne einer organifdien Fortentwicklung ift nichts einzuwenden. Dabei find alle Doppelfchreibungen fowie die unklaren und folgewidrigen Tüfteleien zu befeitigen. In erfter Linie fordert die Verfammlung jedoch die vollftändige und ausnahmslofc Durch führung der jeweils herrfdienden amtlichen Rcdit- fchreibung, befonders in fämtlichcn Druckfadien.“ Sprachwart oder Sprach Wärter ? Von Alfred Meyer, Dresden Kollege Schmiedel wünfeht, daß fich in unferm „Sprachwart“ keine von den geltenden Regeln ab weichende Meinung tummeln dürfe. Er verkennt die Aufgaben unfers Fadtorgans. Ein Sprachwart hat nach meiner Anficht die Pflicht, von hoher Warte die deutfehe Sprache zu pflegen, für Klarheit und möglichfte Einheitlichkeit der Rechtfehreibung cinzu- treten. Kollege Sdimiedcl will ihn auf die Stufe eines Sprach Wärters herabzichen, der nur das Amt hat, die geltenden Regeln (mit allen ihren Zwei deutigkeiten) zu verbreiten und die Sprache, gleich einem kranken Kinde, vor jedem Lufthauch zu be wahren. Oh, die deutfehe Sprache ift kerngefund. Ihr fchadet ein frifcher Luftzug nicht; er ftärkt und belebt fie. Daß durch fachliche Darlegung einer gegenteiligen Meinung in der Sprachlehre (nicht einmal Recht- fchreibung) unfrer Sache gefchadet, Verwirrung und Unfrieden geftiftet werden foll, erfcheint mir un glaubhaft. Den deutfchen Korrektoren, für die doch in erfter Linie der „Sprachwart“ beftimmt ift, ift die deutfehe Rechtfehreibung und Sprachlehre kein Gefetzbuch, das ftändig der herrfchenden Anficht entfprechend erläutert werden muß. Sie erwarten vom „Sprachwart“ mehr als nur Belehrung über Rechtfchreibfragen. Aber der Geift untrer Seczer- kollegen, die den „Sprachwart“ lefen, wird durch eine freie Ausfprache nicht gleich in Verwirrung ge raten. Was alle Kollegen verwirrt macht, find die vielen Doppelfchreibungen im Duden. Statt es lächerlich und überhebend zu finden, follte es Kollege Schmiedel freudig begrüßen, wenn ein Ortsverein wenigftens eine Doppelfchreibung befeitigt und die Monatsnamen nicht mehr biegen läßt. Flier handelt es fich nicht um das Außerkraftfetzen „wohl erwogener Gefetze“, fondern wir haben unter zwei gleichberechtigten Formen die ausgewählt, die uns die heilere dünkt. Ift es denn dem Kollegen Schmiedel fo gänzlich unbekannt, daß faft jede Druckerei trotz dem Duden ihre Eigenheiten hat — und oft mit Recht? Es geht doch nicht, daß jeder Setzer und Korrektor in der gleichen Druckerei unter den Doppelfchreibungen die ihm paffende auswählt. Das würde ein fchönes Durcheinander geben in einer Arbeit, an der mehrere fetzen und lefen, fchon bei fo harmlofen Sachen wie Anwendung der kurzen oder langen Form: andern, anderen; Verwicklung, Verwickelung; wäßrig, wäfferig. Wenn der Duden, den ich anerkenne und hochfchätze, aus begreiflichen Gründen nicht heute fchon für jedes Wort nur eine Schreibweife zuläßt, fo ift es um fo mehr Pflicht der Korrektoren jeder Druckerei, da für Einheitlichkeit zu forgen, wo es ihnen möglich ift. Noch befler, wenn einem großen Ortsverein diefe Möglichkeit geboten ift. Jeder Freund von Einheitlichkeit müßte es be grüßen, wenn andre Ortsvereine unferm Beifpicl folgten. Dadurch würde nicht der Duden außer Kraft gefetzt, fondern es würden allmählich immer mehr Un ebenheiten ausgeglichen. Gewiß machte fich jeder Korrektor lächerlich, der alle Fragen „nach dem Gefühl“ beantworten wollte. Wer verlangt denn das? Steht in meinen Auffätzen auch nur ein andcutendes Wort, das diefe Auffaffung rechtfertigt? Ich habe meine Anficht niedergefchrieben und jedem die Nutzanwendung überlaffen. Die Kollegen wollen Regeln. Einverftanden! Aber alles läßt fich nicht in Regeln prellen; ein Reft wird immer übrigbleiben. Wo die Regeln Verlagen und der Duden die Auskunft verweigert, da muß das
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