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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 19.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 3, März
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 19.1927 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 49 50
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 73 74
- Ausgabe8, August 81 82
- Ausgabe9, September 89 90
- Ausgabe10, Oktober 105 106
- Ausgabe11, November 121 122
- Ausgabe12, Dezember 137 138
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 19.1927 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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Zur Berliner Straßennamcnlchrcibung Von Walter Schwarz, Berlin Endlich hat (ich der Berliner Magiftrat entfdiloITen, bei der Neuanfertigung von Straßenfchildern, bei Aufftellung von Verzeichnillen ufw. die amtliche Rechtfehreibung anzuwenden. Es ift bald zwanzig Jahre her, als in einer Verfammlung des Berliner Korrektorenvereins der leider zu früh verdorbene Oberkorrektor Otto Reinecke in einem Vortrage an läßlich einer Neuauflage des Duden u. a. auch auf die geradezu lächerlich wirkende Schreibweile der Straßennamen an den Berliner Straßenfchildern zu fprechen kam. Er fchloß den Teil feiner Rede, der (ich mit den Straßennamen befchäfligte, mit den Worten: „Sollte wirklich einmal der Tag anbrechen, an dem die Stadtverwaltung von Berlin lieh zur Um kehr bequemt und allen andern deutfehen Städten mit einem guten Beifpiel vorangeht, fo foll diefer Tag für unfer orthographifches Herz ein Freudentag fein.“ Er hat diefen Tag nicht mehr erlebt; aber was er und andre erftrebten, foll nun in Erfüllung gehen. Die Verordnung des Magiftrats lautet: „Für die Schreibweife der Straßennamen ift die jeweils geltende amtliche Rechtjehreibung zugrunde zu legen. Soweit Zweifel bezüglich der Schreibweife deutfeher Ortsnamen beftehen, ift bis auf weiteres das (jährlich erfcheinende) amtliche Ortsverzeichnis der Reichspoft, in befonderen Fällen die Auskunft des Geographifchen Inftituts der Univerlität Berlin (Anruf: Zentrum 597s) maßgebend. Bei der Ver wendung von Perfonennamen ift ftets die von dem (ehemaligen) Inhaber des Namens angewandte Schreibweife maßgebend (alfo Gerhardtftraße im Bezirk Tiergarten für den Dichter Paul Gerhardt, Gerhart-Hauptmann-Straße). Der Vorname ift bei Neubenennungen tunlichft wegzulaffen. Die Beftim- mung des Polizeipräfidenten, bei der Verwendung gewiffer gcographilcher Bezeichnungen (von Ort- fchaften, Tälern u. a.) die Endung ,er‘ zu fetzen, ift tunlichft innezuhalten (alfo Ötztaler Straße, Reichen berger Straße). In Einzelfällen ift im Intereffe der Spradiflüfligkeit, des guten Klanges ufw. eine Ab weichung von den Beftimmungen zuläffig (z. B. ,Stallupönenaliee‘ ftatt des fprachlich (chlechten ,Stallupönener Allee“ und des unrichtigen ,Stallu- pöner Allee“; ebenfo ,Hardangcr Straße“ nach dem Orte Hardangcr, da hier aus fprachlichen Gründen die adjektivifche Form .Hardangerer Straße“ zu vermeiden ift). Bei Straßenbezeichnungen wie ,Von- der-Heydt-Straße“,,Friedrich-Karl-Ufer“, ,Hoffmann- von-Fallersleben-Platz“, ,Alt-Moabit“ find Binde- ftriche zu fetzen. Im Verkehrsinterelle tollen längere, aus mehreren Worten zufammengefetzte Straßen bezeichnungen möglichft vermieden werden, ebenfo fremdländifche Namen, insbefondere wenn diefe Anlaß zur falfchen Schreibweife und Ausfprache geben (z. B. Glasgower Straße, Dubliner Straße, Windforer Straße, Briftolftraße, Guineaftraße).“ Zu erwähnen wäre aber noch, daß man Hardanger- ftraße in einem Wort fchreibt (liehe „Sprachwart“ Nr. 1 auf Spalte 16). DIES UND DAS Drei Preisausfchreiben für Dichter. Die Reichs- Rundfunkgefellfchaft m. b. H., Berlin W 9, Pots damer Straße 4, erläßt ein Preisausfchreiben, das den Zweck hat, weitere Kreife von Schriftftellern auf die Bedeutung und Notwendigkeit behänderer Rundfunkfpiele aufmerkfam zu machen und hier durch das Hörfpiel zu fördern. Verlangt wird ein für die Aufführung bei deutfehen Rundfunkgefell- fchaften geeignetes Hörfpiel von etwa 1—114 Stun den Dauer, das bis zum. 15. April 1927 einzufenden ift. Die Wiedergabe des Werkes muß den Möglich keiten der heutigen Sendetechnik entfprechen. Für die c'rei beften Arbeiten find Preife von 6000, 4000 und 2000 Mark ausgefetzt. Die Reichs-Rundfunk - gefellfchaft behält (ich das Ankaufsrecht nicht preis gekrönter Arbeiten gegen Zahlung von 1000 Mark vor. Das Preisgericht befteht aus Dr. Wilhelm von Scholz, Karlheinz Martin, Profelfor Georg Schüne- mann und den Rundfunkdirektoren Knöpfke (Berlin), Flelch (Frankfurt a. M.) und Witte (Leipzig). — Ein Preisausfchreiben für ein Schülerfpiel hat der Verein für das Deutfchtum im Ausland erlallen. Der erfte Preis beträgt 1000 Mark, der zweite 500 Mark, der dritte 300 Mark. Nähere Bedingungen find von der Gefchäftsftelle des genannten Vereins, Berlin W 62, Kurfürftenftraße 105, anzufordern. — Ein Freund lyrifcher Dichtung hat in diefem Jahre einen Preis für Lyrik in Höhe von 1500 Mark geftiftet. Er be- abfichtigt, diefen Preis jährlich auszufetzen. Der Zweck der Stiftung ift, lyrifchen Perfönlichkeiten zur Geltung zu verhelfen. Einfendungen, die mindeftens zehn, höchftens aber fünfzehn ungedruckte Gedichte enthalten follen, find in Mafchinenfchrift bis zum 15. März diefes Jahres an den Schutzverband Deutfeher Schriftfteller, Berlin W 57, Bülowftraße 22, mit der Auffchrift „Preis für Lyrik“ zu richten. Die Manu- fkripte find ohne Namensangabe, nur mit einem Kenn wort verfehen, einzureichen. Die Bewerber müllen jedoch gleichzeitig in einem Umfchlag, der auf der Außenfeite die Worte „Preis für Lyrik 1927“ trägt, das von ihnen gebrauchte Kennwort lowie ihre An- fchrift an Rechtsanwalt und Notar Dr. Wenzel Gold baum, Berlin W 66, Wilhelmftraße 52, einfenden. Der Preis wird unter allen Umftänden und ungeteilt am 1. Mai 1927 verteilt. Für die Stiftung zeichnen: Dr. Gottfried Bermann - Fifchef, Dr. Ernft Blaß, George Groß, Armin T. Wegner, Max Herrmann- Neiße, Oskar Loerke, Paul Wiegier, Dr. Alfred Wolffenftein. Buch/labe heißt eigentlich foviel wie Buchenftab. Das Wort gibt fomit die etymologifche Beftätigung dafür, daß die Schriftzeichen anfänglich in Holz oder andre Gegenftände geritzt wurden. Unfre Vorfahren bedienten (ich des Buchenholzes, indem fie auf Buchen- ftäben ihre Schriftzeichen eingruben. Auch bei den Kalmücken hat man ganze Bücher gefunden, die aus befchriebener Baumrinde beftanden. Wahrfcheinlich haben auch die alten Römer ihre erften Mitteilungen in Holz eingeritzt, wenigftens ftammt das Wort Kodex (Handfchrift) von caudex, was Baumftamm oder auch Holzklotz bedeutet. Auch das Wort Rune hat einen ähnlichen Urfprung. So hat der dänifdie Gelehrte Wormius fchon im 17. Jahrhundert nach- gewiefen, daß das Wort Rune von dem dänifchen
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