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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Signatur
- I.171.b
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände
- Autor
- Horrmann, Herm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- ArtikelHerrn Dr. jur. Ismar Biberfeld † 145
- ArtikelDr. jur. Ismar Biberfeld † 146
- ArtikelVater und Sohn 146
- ArtikelVorschule des Uhrmachers 147
- ArtikelIX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 148
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 2) 150
- ArtikelAstronomisches 151
- ArtikelPreisausschreibung über Laden-Sicherungen 152
- ArtikelNickelstahl-Kompensationspendel von Prof. Strasser 153
- ArtikelSprechsaal 154
- ArtikelZur Führung des Meistertitels 155
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 156
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- ArtikelInserate 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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148 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 10. IX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschiniede-Fachverbände. m Sonntag, den 21. April, nachmittags 3 Uhr, fand im „Hotel Sachsenhof“ in Leipzig die IX. Konferenz obiger Verbände statt. Erschienen waren Herr Dr. Biberfeld, Syndikus des Central-Verbandes aus Berlin, Herr CarlMarfels für den „Deutschen Uhr macherbund“, Berlin, Herr Obermeister W. Fischer für den „Verband Deutscher Juweliere, Gold- und Silberschmiede“, Berlin, für den „Verband Deutscher Uhrengrossisten“, dessen Vorsitzender, Herr D. Popitz, Leipzig, für den „Verband der Grossisten des Edelmetallgewerbes“ dessen Vorsitzender, Herr Baumert, Leipzig; für das „Journal der Goldschmiedekunst“ Herr Redakteur 0. Webel. Der Central-Verbandsvorstand war durch die Koll. Freygang, Horrmann, Cordes und Allgeier und das Verbandsorgan durch Herrn Eedakteur F. Rosenkranz vertreten. Später erschien Herr A. Ilschner, Obermeister der Leipziger Goldschmiede-Innung. Als Gast war Herr Richard Lange, Glashütte, anwesend. Ent schuldigt fehlten die Herren Haas, Goldschmidt, Fuhrmann und Schultz. Nach Begrüssung der Versammlung durch Koll. Freygang wird derselbe wie bisher zum Vorsitzenden gewählt und Koll. Horrmann mit der Protokollführung betraut. Punkt 1 der Tagesordnung betrifft ein Anschreiben der Ver einigung Breslauer Klavier-Fabrikanten und -Händler, in welchem diese anregt, eine gemeinsame Petition gegen schädigende Pfandleih-Institute in die Wege zu leiten. Herr Dr. Biberfeld bittet, zunächst zu prüfen, ob im Klavierhandel dieselben Miss stände zu Tage getreten seien, wie im Uhrenhandel. Es wird Herr Dr. Biberfeld beauftragt, Verhandlungen mit oben genannter Vereinigung dieserhalb anzuknüpfen und der nächsten Konferenz Bericht zu erstatten. Zu Punkt 2, Errichtung einer gewerblich-technischen Reichs behörde, berichtet Herr Fischer, dass eine gewerblich-technische Reichsbehörde ebensowohl im Interesse des Kleingewerbes, als der Grossindustrio sich zu betätigen berufen sei, und müsse er aus diesem Grunde das diesbezügliche Ansuchen wegen Errichtung solcher Behörde unterstützen. Andere Redner glauben, dass die Uhrmacherei nur verhältnismässig geringes Interesse an der Er richtung einer gewerblich-technischen Reichsbehörde habe und, um sich nicht zu sehr zu engagieren und zu zersplittern, wird von der Beteiligung abgeraten. Herr Fiscber tritt nochmals für Errichtung einer solchen Behörde ein, um so mehr, als nur eine moralische Unterstützung erwartet wird, ohne jedwede Ver pflichtung unserseits. Von Herrn Popitz befürwortet, wird be schlossen, namens aller beteiligten Verbände die nachgesuchte Zustimmung zu geben. Punkt 3 betrifft das Anschreiben des Schutzveroins für Handel und Gewerbe zu Braunschweig zum engeren Zusammenschluss aller gewerblichen Verbände. Auch unsere Verbände werden darin aufgefordert, der Gründung eines „Central-Verbandes für Handel und Gewerbe“ beizutreten. Nach Erläuterung der Ziele und des Zweckes des beabsichtigten Central-Verbandes wird die Frage des Anschlusses zur Diskussion gestellt. Herr Marfels fragt zunächst an, ob eine Uebersicht der Ver pflichtungen und des Kostenpunktes angegeben sei. Nachdem dies vom Vorsitzenden verneint wird, sprechen sich Herr Baumert und Herr Popitz namens ihrer Verbände dahin aus, sich einstweilen abwartend zu verhalten. Herr Dr. Biberfeld empfiehlt ebenfalls Zurückhaltung. Herr Fischer beantragt, über diesen Punkt zur Tagesordnung überzugehen, was einstimmig angenommen wird. Zu Punkt 4, „Unsere Petitionen“, berichtet Herr Dr. Biber feld, dass die Absendung von zwei Petitionen an das Reichsamt des Innern in der letzten Konferenz beschlossen worden sei. Die Reichstagskommission haben ihre Arbeiten bereits erledigt, so dass die früheren Petitionen gegenstandslos geworden seien. Er empfiehlt, sich bei dem Reichsamt des Innern erneut bemerkbar zu machen, damit an massgebender Stelle der Existenz unserer Faehverbände gebührende Beachtung geschenkt und die Inter essenten bei der Beratung über das Gesetz des unlauteren Wett bewerbs gehört werden. Im Anschluss hieran verliest Redner eine neue Petition zur Bekämpfung des Leihhausunwesens. Herr Obermeister Ilschner, als Sachverständiger des Leipziger Leihhauses, berichtet, dass neue Uhren oder grössere Posten von Uhren auf dem Städtischen Leihhause in Leipzig nicht mehr beliehen würden. Herr Popitz teilt hierzu ebenfalls mit, dass der Grossisten-Verband vor Jahren eine diesbezügliche Petition und Agitation gegen das Leihhausunwesen in die Wege geleitet habe, in welcher alle Missstände erschöpfend behandelt wurden und auch Erfolge ge zeitigt haben. Herr Fischer erörtert zu den Petitionen, dass er kürzlich in Gemeinschaft mit den Herren Baumert und Webel im Reichs tage war und mit einigen Reichtagsabgeordneten über das Schicksal unserer Petitionen konferiert habe. Herr Reichsgerichts anwalt Justizrat Dr. Junck, Mitglied des Reichstages, habe erklärt, dass dieselben jetzt als Material bearbeitet würden und jedenfalls Erspriessliches für uns zu erwarten sei. Die Herren Webel und Baumert ergänzen die Ausführungen des Herrn Fischer im Reichs tage. Der Vertreter Leipzigs, Herr Justizrat Junck, habe ausser- dem versprochen, sich gern der berechtigten Wünsche unserer Verbände anzunehmen; man möge ihn aber mit dem unbedingt nötigen Material unterstützen. Herr Fischer hat die Wahrnehmung gemacht, dass die Ver tretung unserer Branchen durch ihre Rührigkeit sich als ein beachtenswerter Faktor erwiesen habe, und es sei zu erwarten, dass bei den nächsten wichtigen gesetzgeberischen Arbeiten, betreffend die Verschärfung des Gesetzes gegen unlauteren Wett bewerb, Ausverkaufs- und Hausierwesen u. s. w., die Gutachten der Vertreter unserer Branchen gehört werden dürften. Er erbietet sich, die in Frage stehende Petition, unter gütiger Mitwirkung des Herrn Dr. Biberfeld, welche derselbe zusagt, auszuarbeiten. Dies wird einstimmig angenommen. Herr Marfels regt an, sich über einen einheitlichen Titel zu einigen, der die Verkörperung unserer Interessenten-Verbände präzis und möglichst kurz ausdrückt. Vorschläge hierzu sollen auf der nächsten Konferenz gemacht werden. Unter Punkt 5 spricht Herr Redakteur 0. Webel über die unberechtigte Ausstellung von Wandergewerbescheinen. Es werden seit Jahren von den verschiedensten Seiten Fälle ge nannt, nach denen der Handel im Umherziehen mit Gold- und Silberwaren, Bijöuterieen, Schmucksachen und Taschenuhren, optischen Waren auf Grund von Wandergewerbescheinen aus geübt wird. Da bekanntlich aber das Gesetz I den Hausierhandel mit den genannten Waren laut § 56, Ziffer 3 u. 11, der Reichs- Gewerbe-Ordnung untersagt, ist jedenfalls doch auch die Aus stellung eines Wandergewerbescheines für diese Zwecke un zulässig und kann geschehenen Falls nur auf Grund der Un kenntnis des betreffenden Gesetzes-Paragraphen erfolgt sein. Da nun § 56, Ziffer 3 u. 11 der Gewerbe-Ordnung die Ausstellung eines Wandergewerbescheines für den Handel im Umherziehen mit Waren der bezeic-hneten Art zu versagen ist, so müsse er gleichfalls auch denjenigen Personen versagt werden, welche Bestellungen auf Waren derselben Art bei anderen Personen, als bei Kauf leuten oder an anderen Orten, als in offenen Ver kaufsstellen zum Wiederverkauf ohne vorherige Bestellung aufsuchen. Der Gesetzgeber hat in § 56 der Gewerbe-Ordnung aus drücklich eine Anzahl von Waren durch eine Ausnahmebestimmung von den übrigen Warengattungen abgetrennt und als für den Handel im Umherziehen ungeeignet bezeichnet, übereinstimmend damit hat er aber auch den in § 55, Ziffer 2, aufgeführten Handel unter den Gewerbebetrieb im Umherziehen verwiesen, so dass infolgedessen auch II., für das Aufsuchen von Bestellungen auf Gold- und Silberwaren, Bijöuterieen, Taschenuhren und optische Instrumente ohne vorgängige Bestellung der Wandergewerbe schein zu versagen und ein Gewerbebetrieb dieser Art ohne einen solchen gesetzwidrig ist. Eine vom Redner ausgearbeitete, an die Königl. Kreishauptmannschaften Sachsens und die Regierungs präsidenten Preussens gerichtete Petition liegt in mehreren Exemplaren vor, welche er der Konferenz zur Begutachtung unterbreitet.
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