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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 32.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454438Z9
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454438Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454438Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (15. Mai 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- IX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände
- Autor
- Horrmann, Herm.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 32.1907 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- ArtikelHerrn Dr. jur. Ismar Biberfeld † 145
- ArtikelDr. jur. Ismar Biberfeld † 146
- ArtikelVater und Sohn 146
- ArtikelVorschule des Uhrmachers 147
- ArtikelIX. Konferenz der Uhrmacher- und Goldschmiede-Fachverbände 148
- ArtikelAus dem Reiche der Mechanik (Fortsetzung aus Nr. 2) 150
- ArtikelAstronomisches 151
- ArtikelPreisausschreibung über Laden-Sicherungen 152
- ArtikelNickelstahl-Kompensationspendel von Prof. Strasser 153
- ArtikelSprechsaal 154
- ArtikelZur Führung des Meistertitels 155
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Central-Verbandes der ... 156
- ArtikelVerschiedenes 158
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 160
- ArtikelInserate 160
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 32.1907 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 10. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 149 Herr Dr. Biberfeld kann die Auffassung des Herrn Webel nicht teilen, da Herr Webel scheinbar den § 55 nicht richtig auslegt. _ Da es sich mit der vorliegenden Petition seiner Ansicht nach nicht um eine Auffassung, sondern vielmehr um eine Aenderung des Gesetzes handele, die schwerlich durchführbar sei, so könne er aus diesem Grunde die Absendung der vorliegenden Petition nicht befürworten. Herr Webel weist an einem Beispiele nach, dass tatsächlich ein Widerspruch zwischen den §§ 55 und 56 vorhanden ist. Er bittet, sich mit dem Gedanken zu beschäftigen und einen Unter-! schied zwischen Kaufleute und Wiederverkäufer und Käufer und Verkäufer nur an Privatpersonen zu machen. Herr Fischer ist der Ansicht, dass es sich bei der Materie nicht um eine Gesetzes änderung als vielmehr um eine fahrlässige Ausstellung der Hausier scheine handele, wogegen Einspruch zu erheben es sich wohl der Mühe lohne. Er bittet, ihm das Gesuch zu überlassen und erbietet sich, mit Beihilfe des Herrn Dr. Biberfeld, dasselbe zu bearbeiten und der nächsten Konferenz Bericht darüber zu er statten. Von Herrn Marfels unterstützt, wird dieser Vorschlag angenommen. ° Zu Punkt 6 referiert Herr Marfels über die am 10. April in Berlin stattgefundene grosse Uhrmacher-Versammlung zur Hebung der wirtschaftlichen Lage der Uhrmacher Gross-Berlins. Da über diese imposante Versammlung in letzter Nummer des Verbandsorgans ausführlich berichtet wurde, so können wir über diesen Punkt an dieser Stelle hinweggehen und nur dem Wunsche des Redners Ausdruck verleihen, die Kommissionsbestrebungen zur Aufbesserung der Reparaturpreise durch Berechnung von Zeitaufwand von Erfolg begleitet zu sehen. Bei dieser Gelegenheit kommt ein Einspruch des Herrn Chef redakteur Schultz zur Sprache, welcher sich auf einen Artikel in Nr. 8 des „Allgemeinen Journals der Uhrmacherkunst“ bezieht und die unliebsamen Klagesachen Goldschmied gegen Uhrmacher oder umgekehrt betrifft. Durch die in der letzten Konferenz ein stimmig angenommene Resolution sei diese Sache gemeinsam geregelt worden. Weitere einseitige Veröffentlichungen über den- selben Gegenstand müsse der Zustimmung aller beteiligten Ver- bände unterstellt werden. Koll. Freygang betont, man möge bei der Bezeichnung Uhrmacher und Goldarbeiter doch von Fall zu Fall unterscheiden. Es gäbe wirklich Uhrmacher, die in Gold- arbeiterei Vorzügliches leisten und oft maschinell besser ein gerichtet seien als manche Spezial-Goldschmiedewerkstätten Herr Fischer spricht hierbei den Wunsch aus, der Fachpresse auf zugeben, in Zukunft alle Aeusserungen, die geeignet sind den einen oder den anderen zu verletzen, zu vermeiden, womit sich diese Angelegenheit erledigt. Einen Versuch, die Abänderung des § 1007, Absatz 2, des Bürgerlichen Gesetzbuches anzustreben, bringt Herr Redakteur Webel unter Punkt 7 der Tagesordnung zur Sprache. Nach dem heutigen Recht muss der Uhrmacher oder Goldschmidt einen in gutem Glauben gekauften Gegenstand ohne jede Vergütung herausgeben, wenn sich später herausstellt, dass dieser Gegenstand gestohlen, verloren oder auf sonst unrecht mässige Weise in die Hände des Verkäufers gelangte Herr Webel bezieht sich hierbei auf § 94 des Einführungsgesetzes nach welchem die städtischen Pfandleihanstalten nicht zur unentgeltlichen Herausgabe eines gestohlenen und beliehenen Gegenstandes herangezogen werden können. Dieselben Rechte mussten auch den ansässigen, ehrbaren Geschäftsinhabern zu- gebilligt werden. Den bezahlten Betrag für eine in gutem Glauben gekaufte Sache zurückzuerhalten, sei ein erstrebens wertes Verlangen. Herr Dr. Biberfeld führt hierzu aus: Der Gedanke, Unrecht kann me zum Rechte gelangen, ist der Grundsatz unserer Recht sprechung und dieser hat etwas für sich; denn die Leute werden bei Ankauf von Sachen, deren Eigentumsrecht und Ursprung dem Käufer zweifelhaft sind, vorsichtig. Eine Abänderung des Gesetzes halt Redner für sehr unwahrscheinlich, da die Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches so ineinander greifen, dass eine Ab änderung eines einzelnen Paragraphen nicht möglich sei. ohne einer Anzahl anderer Paragraphen ebenfalls einen anderen Sinn zu geben. Es spreche ebenso viel für als gegen die Absicht der I Aenderung des Gesetzes. Aus Beispielen, die mehrere Redner anführen, geht hervor, dass teilweise schreiende Ungerechtigkeiten durch diese Gesetzesbestimmung vorgekommen sind und aus denen sich die Folgerung ziehen lässt: Eigentum ist ebenfalls des bchutzes wert. Herr Marfels spricht sich dahin aus: Bei einer Materie, die sehr zweifelhaft ist, sollte man es sich sehr überlegen, sich für eine solche Sache zu engagieren, die kaum Aussicht auf Ertolg hat. Das viele Petitionieren hätte den Nachteil, an zu ständiger Stelle, später für berechtigte Wünsche überhaupt kein Gehör mehr zu finden. Herr Fischer schlägt vor, über diese Sache auf den Ver bandstagen der einzelnen Verbände zunächst getrennt zu ver handeln und auf Grund des gesammelten Materials später zu beraten. Es wird beschlossen, diese Angelegenheit später wieder aufzunehmen. ,. Garantiegemeinschaft, welche ausschliesslich die Uhrenbranche betrifft, wird zum Schluss der heutigen Beratung zurückgestellt und dafür zu Punkt 9 der heutigen Tagesordnung Verschiedenes, geschritten. Hierzu regt Koll. Freygang an, die Konferenzen in Zukunft an einem Wochentage abzuhalten, um den Teilnehmern nicht den für Erholung nötigen freien Sonntag zu rauben. Dieser Vorschlag findet Zustimmung, und schlägt Herr Fischer den Mittwoch als geeigneten Tag vor, welcher dafür allseitig als passend gefunden wird. Nachdem Herr Fischer noch um klare, ausführliche Auf stellung der künftigen Tagesordnungen gebeten und Herr Baumert ersucht hatte, in Anbetracht der kommenden schönen Jahreszeit die Konferenzen auf das geringst zulässige Mass zu beschränken, scheiden die Herren Teilnehmer der Goldwarenbranche mit Dank für die Leitung und Gegendank für rege Mitarbeit aus. Die noch verbleibenden Teilnehmer der Uhren-Fachverbände und der Fachpresse, sowie Herr Rieh. Lange-Glashütte beraten sodann noch Punkt 8: Garantiegemeinschaft. Herr Marfels weist darauf hin, dass diese Frage wohl nur aufgetaucht sei, weil die schweizerische Genossenschaft unter ihren Mitgliedern eine Garantiegemeinschaft eingeführt habe. Die Ver hältnisse liegen dort aber insofern anders, als die Gesellschaft an jedem Platze nur einen Vertreter habe, der regelmässig auch eines der besseren Geschäfte besitze, so dass im allgemeinen von vornherein eine gewisse Gewähr für seine fachmännische Tüchtig keit gegeben sei. Trotz dieser guten Voraussetzungen hätten sich auch hier schon Unstimmigkeiten ergeben. Wie müssten sich diese erst mehren, wenn die Mehrheit der Kollegen zu einer Garantiegemeinschaft zusammentreten wollten! Schon die Frage, wer aufzunehmen sei, werde eine Quelle von Streitigkeiten werden. Wolle man die weniger guten Fachmänner ausschliessen, dann regne es von ihrer Seite Proteste; nehme man sie auf, dann riskiere der Kunde, dass ihm eine feine, bei einem guten Uhr macher gekaufte Uhr verdorben werde. Die Bundesleitung könne sich also mit Einführung einer Garantiegemeinschaft in grossem Stile nicht befreunden und glaube, dringend davon abraten zu müssen. Auch die übrigen Anwesenden sprechen sich gegen den weiteren Ausbau einer Garantiegemeinschaft aus, da dieselbe zu vielen Unzuträglichkeiten für die Folge führen wird. Denjenigen Kollegen, denen daran gelegen ist, einen an einem anderen Ort ansässigen Uhrmacher eine Uhr anv.ertrauen zu müssen, findet jederzeit durch Anfrage beim Verbands Vorstände einen zuverlässigen Kollegen empfohlen, auf den er sich nach bestem Wissen verlassen kann. Ausartungen der Reklame sollten bekämpft, aber nicht gefördert werden! Der letzte Beratungsgegenstand betrifft die Länge-Stiftung. Gemeinsam mit Herrn Rieh. Lange und Herrn Marfels werden die Grundzüge der auf dem Magdeburger Verbandstage gemachten Stiftung im Prinzip nach gegenseitiger Aussprache und vorbehalt lich der Zustimmung der übrigen Stifter geordnet. Die Ver öffentlichung der Bestimmungen ist für später Vorbehalten. Schluss der Konferenz 8V2 Uhr. I. A.: Herrn. Horrmann.
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