Weise seinen Unfall selbst verschuldet hat. Erfreulicherweise hat das Reichsge richt in zwei soeben veröffentlichten Ur teilen („Juristische Wochenschrift“ 1930, S. 2876) endlich Gelegenheit genommen, dies mit aller Deutlichkeit zum Aus druck zu bringen und seine frühere un glücklich formulierte Entscheidung in klarer Weise zu interpretieren. Das Reichsgericht betont in diesen Urteilen, daß der Führer eines Kraft wagens mit einem nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ungewöhnlichen und nicht zu erwartenden Verhalten der Fußgänger nicht zu rechnen braucht. Die eine Entscheidung hatte einen Fall zum Gegenstand, in welchem der Fuß gänger beim Betreten der Fahrbahn sich nicht umgesehen und sich auch durch das Licht des Kraftfahrzeugs nicht hatte warnen lassen. Im zweiten Fall war der den Fahrdamm überschreitende Fuß gänger zunächst stehen geblieben, hatte dann aber seinen Entschluß geändert und versucht, noch vor dem Kraftfahrer über die Straße zu kommen. Beide mit der Entscheidung befaßten Senate des Reichsgerichts haben unabhängig von einander angenommen, daß das Ver halten des Verletzten nach den Er fahrungen des täglichen Lebens außer gewöhnlich und nicht zu erwarten war. Es wäre zu hoffen, daß sich die unteren Gerichte diese klare Rechtsauffassung gleichfalls zu eigen machen und endlich mit einer Rechtsprechung brechen, die unbescholtene Kraftfahrer ins Gefäng nis schickt, obwohl von einer Schuld ernsthaft nicht die Rede sein kann. * Parken verboten! Humoreske von Ilans Ricbau Balke will eine Zigarre rauchen. Aber er hat sein Etui nicht bei sich. Er hält also mit seinem Auto vor dem Zigarrenladen an der Hauptstraße4. Steigt aus, wartet, bis alle Leute, die vor ihm im Laden waren, bedient sind, kauft Zigarren und geht zur Tür. Da sieht er, wie ein Polizist neben seinem Wagen wartet. „Donnerwetter“, erschrickt Balke, „das kostet 50 Franken.“ Denn das Parken ist hier verboten, und die Polizei hat die Strafgelder sündhaft hochge schraubt. Aber Balke hat keine Lust, fünfzig Franken zu bezahlen. „Haben Sie ein Telephon ?“ fragt er den Zigarrenver käufer. „Jawohl“, sagt der, „bitte, hier!“ Und Balke telephoniert an die Polizei. „Hallo“, ruft er, „hier Balke. Mein Wagen I. S. 7667 ist mir vom Park platz Rathausecke gestohlen worden. Wissen Sie etwas davon ?“ „Einen Augenblick“, sagt der Mann auf der Polizei. Und nach einer Weile ruft er zurück: „Der Wagen ist bereits gesichert und steht vor dem Hause Hauptstraße 4. Wenn Sie Ihre Papiere bei sich haben, können Sie ihn gleich dort abholen.“ „Danke“, sagt Balke und hängt ab. Und während er sein Telephonge spräch bezahlt, sieht er, wie draußen ein Polizist angeradelt kommt und dem Mann, der neben dem Auto wartet, eine Anweisung gibt. Balke geht auf die Straße, zeigt dem Polizisten seine Papiere. „Da haben Sie aber Glück gehabt“, sagt der. „Jawohl“, nickt Balke, „da habe ich allerhand Glück gehabt.“ 1092