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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 19.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189401001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18940100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18940100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Seiten 215 und 216 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1894)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Deutsche Handwerkerbund und seine Ziele
- Autor
- Neuhofer, F.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 19.1894 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1894) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1894) 25
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1894) 49
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1894) 73
- AusgabeNr. 5 (1. März 1894) 97
- AusgabeNr. 6 (15. März 1894) 121
- AusgabeNr. 7 (1. April 1894) 145
- AusgabeNr. 8 (15. April 1894) 169
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1894) 193
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1894) 217
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1894) 241
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1894) 265
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1894) 289
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1894) 313
- ArtikelCentral-Verband 313
- ArtikelAn die Uhrmacher Süd- und Westdeutschlands! 314
- ArtikelAn die Uhrmacher Bayerns! 314
- ArtikelEinladung nach Stuttgart 314
- ArtikelDes Liedervaters Jubelfeier 315
- ArtikelDer Deutsche Handwerkerbund und seine Ziele 315
- ArtikelNoch einmal die Bügelfrage 317
- ArtikelAbbildung und Beschreibung der astronomischen Kunstuhr von E. ... 319
- ArtikelAus der Praxis 319
- ArtikelUnsere Werkzeuge 320
- ArtikelDie Umgestaltung des Konkursverfahrens 320
- ArtikelBriefe an die Redaktion 320
- ArtikelBriefwechsel 321
- ArtikelZur Fahrt in den Schwarzwald 321
- ArtikelVereinsnachrichten 321
- ArtikelVerschiedenes 325
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 326
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 326
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 326
- ArtikelStellen-Nachweis 326
- ArtikelAnzeigen 326
- AusgabeNr. 15 (1. August 1894) 341
- AusgabeNr. 16 (15. August 1894) 367
- AusgabeNr. 17 (1. September 1894) 393
- AusgabeNr. 18 (15. September 1894) 421
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1894) 447
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1894) 473
- AusgabeNr. 21 (1. November 1894) 499
- AusgabeNr. 22 (15. November 1894) 525
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1894) 551
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1894) 577
- BandBand 19.1894 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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— 316 — Deutschlands“. Die eingetretene Zersplitterung wieder zu be seitigen, wurde zum 1. Juni 1832 ein allgemeiner deutscher Handwerkertag nach Magdeburg berufen, dessen Hauptaufgabe der Zusammenschluss der sämmtliehen deutschen Vereine und Verbände zu einer gemeinsamen gewerbepolitischen Verbandsthätig- keit sein sollte. Durch 323 Delegirte waren ca. 100000 Hand werker vertreten. In dieser Versammlung wurde ein einheitliches Programm aufgestellt, die anzustrebende Einführung der obliga torischen Innung und des Befähigungsnachweises fand auf diesem Tage eine grosse Zahl von Anhängern, denn bei der Abstimmung ergaben sich 252 Stimmen für Einführung der obligatorischen Innung und des Befähigungsnachweises und nur 54 dagegen. Die Resolution, in der das Reformprogramm enthalten war, und die auf diesem Tage gefasst wurde, hatte folgenden Inhalt: „Die in letzter Zeit ins Leben getretenen gesetzlichen Bestimmungen über das Innungswesen, sowie das infolge der selben herausgegebene Normalinnungsstatut, können den deutschen Handwerkertag nicht veranlassen, von seiner Forderung der Ab änderung der deutschen Gewerbeordnung abzulassen. Der all gemeine deutsche Handwerkertag erklärt, dass nur von einer vollständigen Revision der Reichsgewerbeordnung Hilfe zu er warten ist, wenn diese Revision nach folgender Richtung geschieht: 1. Jeder selbständige Handwerker ist verpflichtet der am Orte oder im Bezirke bestehenden Fachinnung beizutreten; die selbe ist mit Beitritts- und Beitragspflichten auszustatten. 2. Die Berechtigung zum Betrieb eines Handwerks ist ab hängig zu machen von dem Beitritt zu einer für das gleiche oder verwandte Gewerbe bestehenden Innung und der vorher bestandenen durch Gesetz eingeführten obligatorischen Meister prüfung. 3. Die Pflicht zur Führung eines Arbeitsbuches wird auf alle Gesellen, Gehilfen etc. ausgedehnt, ohne eine Altersgrenze festzusetzen. Die Ertheilung ist abhängig zu machen von der vorher bestandenen obligatorischen Gesellenprüfung, von einer ordnungsmässig zurückgelegten Lehrzeit. 4. Dem Handwerk ist durch die Einführung von Hand werkerkammern eine legislative Vertretung zu geben.“ , a , T .j r Nur auf solcher Grundlage können mit obligatorischen Rechten ausgestattete Innungen eine heilsame Wirkung ausüben und den deutschen Handwerkerstand befähigen, den ihm ge stellten Anforderungen gerecht zu werden. Wenn der Handwerkerstand die Bildung von Innungen auf Grund der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht von der Hand weist, geschieht dies in der Hoffnung, durch die hierdurch erzielte engere Verbindung die oppositionelle Thätigkeit zu kräf tigen und an der Hand der Vorgesetzten Behörden den Beweis zu liefern, dass auf solche Weise die gewünschten Erfolge nie mals erreicht werden können und unter der festen Erklärung, die nun seit einer langen Reihe von Jahren aufrecht erhaltene Opposition gegen das jetzt zu Recht bestehende Gewerbegesetz so lange energisch fortzuführen, bis die gemachten Forderungen des deutschen Handwerkerstandes Erfüllung gefunden haben. Mit der Schilderung dieses Verbandstages bin ich nun auch gleichzeitig bei dem Geburtstage des „Allgemeinen Deutschen Handwerkerbundes“ angelangt, denn aus dem Magdeburger Tage ging er hervor. Also obligatorische Innungen, ebensolchen Befähigungsnach weis, Passzwang etc., das wurden von jetzt ab die Hauptziele, die angestrebt werden sollten. Wie der in diesem Jahre in Berlin stattgefundene Verbandstag bewies, stehen diese Forde rungen auch heute noch im Vordergründe des Programms dieses Bundes. Mit dem Magdeburger Tage war gleichzeitig der „Verband selbständiger Handwerker und Gewerbetreibender Deutschlands“ von der Bildfläche verschwunden. Es folgte nun der Verbandstag in Hannover, auf welchem die Satzungen des Handwerkerbundes festgestellt wurden, laut welchen als Zweck des Bundes die Organisation der deutschen Gewerbetreibenden, im Anschluss an die Magdeburger Beschlüsse und der Ausschliessung aller politischen und konfessionellen Tendenzen, bezeichnet wurde. Damit sollte die Grundlage für die obligatorische Innung geschaffen werden. Der Sitz des Ver bandes wurde auf diesem Tage von Berlin nach Köln und von da nach München verlegt, woselbst er sich heute noch befindet; Vorsitzender desselben ist der Centrumsabgeordnete Biehl. Die Einführung des Befähigungsnachweises in Oesterreich am 15. März 1883 musste in Erledigung des, in Magdeburg aufgestellten, Programms dem Handwerkerbund eine willkommene Handhabe bieten, den Befähigungsnachweis auf gesetzgeberischem Wege auch für Deutschland zu verwirklichen. Nunmehr trat die Frage auf das politische Gebiet über, von welchem sie auch bis auf den heutigen Tag nicht mehr verschwand. Man fing im Reichstag an, sich mit dem Befähigungsnach weis zu beschäftigen und es währte nicht lange, da wurde von einigen Abgeordneten, darunter auch von dem Leiter des Hand werkerbundes, Herrn Biehl. am 16. Dezember 1884 ein Antrag auf Einführung des Befähigungsnachweises für die deutschen Handwerker gestellt, der bei zahlreichen Mitgliedern des Centrums und der konservativen Partei Unterstützung fand. Nach einer Erklärung des Abgeordneten Biehl, dem Vater des Antrages, ebenso des Abgeordneten Hitze vom Centrum, sollte dieser Antrag einstweilen nur als eine unzulängliche Ab schlagszahlung betrachtet werden, da noch viel weitergehende Gesetze erlassen werden müssten, um die gründliche Hebung des Handwerks zu ermöglichen. Der Antrag wurde jedoch vom Hause zurückgewiesen. Welcher Art diese weitergehenden Ge setze sein sollten, geht daraus hervor, dass Herr Biehl auf einem späteren Innungstage in Berlin der Versammlung bemerkte: „Der Antrag auf Einführung der obligatorischen Innung sei von ihm und seinen Collegen deshalb noch nicht gestellt worden, weil man auf die Annahme desselben noch nicht habe rechnen können und deshalb sei als einstweilige Abschlagszahlung der Befähigungsnachweis gefordert worden.“ Es soll nun in Kürze verfolgt werden, welcher Art die weiteren Schritte waren, die von dem deutschen Handwerker bunde unternommen wurden, um die obligatorische Innung und den Befähigungsnachweis zu erreichen. Bereits im Sommer 1885 wurden auf dem Handwerkertag in Köln die ferneren Maassnahmen zur Erreichung dieser Ziele in. Erwägung „gezogen. Verlangt, wurde laut Beschluss auf diesem Tage die Trennung (!) des Handwerks von der Gross industrie, die obligate Einführung des Befähigungsnachweises in den gewöhnlichen (?) Arbeiten des betreffenden Gewerbes und der in den Fach- und Fortbildungsschulen erworbenen Kennt nisse, sowie auch die Schaffung leistungsfähiger Vertretungs körper für das Handwerk. Der Schlusssatz der damaligen Re solution enthielt den Hinweis, dass das Endziel der deutschen Handwerkerbewegung die Einführung obligatorischer Innungen bleiben werde. (Deutlich genug!) Der Abgeordnete Ackermann forderte bei der eingehenden Prüfung des Programms auch die Uebertragung der Ertheilung des Befähigungsnachweises an die Innungen, genaue Normen, wie viel Lehrlinge ein Meister halten dürfe, falls er Gehilfen nicht beschäftigt, desgleichen auch Feststellung der Zahl der Lehrlinge, die im Verhältniss zu der in der Werkstätte beschäf tigten Gehilfenzahl gehalten werden dürfen. Sämmtliche Forde rungen gelangten in einem Antrag im Dezember 1885 an den Reichstag und am 30. Januar 1886 trat dieser in die Verhand lungen über dieselben ein. Der Antrag wurde von verschiedenen Parteien energisch zurückgewiesen, zum Schluss jedoch einer Kommission zu genauer Beurtheilung anheimgestellt und diese empfahl nunmehr dem Reichstage die Annahme. Zu einer zweiten Berathung im Hause kam es nicht. Nachdem in Kösen im September 1886 der Handwerkerbund, ohne sich näher mit der Durchführbarkeit seiner Forderungen zu beschäftigen, die Festhaltung der Beschlüsse der 15. Reichs tagskommission einstimmig angenommen hatte, erschienen im März 1887 plötzlich drei weitere Anträge, die den Befähigungs nachweis herbeifuhren sollten. Am 24. desselben Monats kamen sie vor das Forum des Reichstages, ihr Schicksal war das gleiche — sie blieben in der Kommission liegen. Im August 1887 wiederholte sich auf dem Dortmunder Tag dasselbe Bild, wie auf den vorhergehenden Tagen, weiterhin nur noch die energische Aufforderung enthaltend, durch Petitionen die An nahme der Anträge Ackermann-Biehl zu fördern. 1888 beschäf-
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