Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 38.1913
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-191301001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19130100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19130100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Im Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher fehlen die Seiten 5-8, 49-52 und 61-64.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1913)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fabrikanten und Grossisten!
- Autor
- König, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zur Gehilfenfrage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 38.1913 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1913) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1913) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1913) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1913) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1913) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1913) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1913) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1913) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1913) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1913) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1913) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1913) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1913) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1913) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1913) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1913) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1913) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1913) 273
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 273
- ArtikelFabrikanten und Grossisten! 274
- ArtikelZur Gehilfenfrage 275
- ArtikelDie Einschränkung des Hausierhandels 276
- ArtikelBericht über die 36., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 277
- ArtikelZwei Eichstätter Wagenuhren des 17. Jahrhunderts 278
- ArtikelVom Kredit des Uhrmachers 280
- ArtikelVersicherungsverträge bei Geschäftsverkäufen 281
- ArtikelTeurer als Gold 282
- ArtikelLesen ? 282
- ArtikelWechsel und Scheck als Zahlungsmittel 284
- ArtikelAus der Werkstatt 285
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 286
- ArtikelVom Büchertisch 288
- ArtikelPatentbericht 288
- ArtikelVerschiedenes 288
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1913) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1913) 305
- AusgabeNr. 21 (1. November 1913) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1913) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1913) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1913) 369
- ZeitschriftenteilArbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher 1
- ZeitschriftenteilAnzeigen I
- BandBand 38.1913 -
-
274
-
275
-
276
-
277
-
278
-
279
-
280
-
281
-
282
-
283
-
284
-
285
-
286
-
287
-
288
-
289
-
290
-
291
-
292
-
293
-
294
-
295
-
296
-
297
-
298
-
299
-
300
-
301
-
302
-
303
-
304
-
305
-
306
-
307
-
308
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 18. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 2% mögen unter sich beraten, sondern zu den allgemeinen Uhr macherversammlungen lade man auch die Grossisten und Fabri kanten ein. Es kommt für alle Teile darauf an, die gegenseitige Lage zu verstehen; dieses gegenseitige Verstehen wird dann sicher zu einem Zusammentreffen auf einer Mittellinie führen. Was aber bei diesen vorgeschlagenen Aussprachen notwendig ist, das ist strenge Scheidung der Person von der Sache. Man hüte sich, in dem Grossisten, der im Vertrauen darauf, dass es sich um eine Aussprache handelt, die zur Verständigung führen soll, offen seine Meinung ausspricht, einen persönlichen Gegner zu sehen, den man nachher wegen seiner Aeusserung geschäft lich meiden müsse. Man halte sich stets vor Augen, dass hier zwei wirtschaftliche Gruppen gegenüberstehen, die in einzelnen Fragen verschiedener Meinung sein müssen! Auf der anderen Seite werden sich Fabrikanten und Grossisten vor Augen halten müssen, dass sie mit ihren Hauptabnehmern verhandeln, die ein Recht haben, Berücksichtigung ihrer gerechten Forderungen zu verlangen. Und noch auf eines möchte ich hinweisen: Man hüte sich vor Verallgemeinerungen! Man trenne streng den Begriff „Grossist oder Fabrikant“ und wende diese Bezeichnung nur auf die Firmen an, die diese Namen verdienen! Wie ich schon vorher kurz andeutete, sind durch die Entwicklung des illegitimen Uhrenhandels auch Zwischenhändler und sogen. „Fabrikanten“ aufgetaucht, die diese Bezeichnung vom Stand punkte des Uhrmachers nicht verdienen. Man werfe hier nicht alles in einen Topf! Wenn da z. B. jüngst ein Kollege seine Klagen in einem „Eingesandt“ vorbrachte und bitter über sogen. „Grossisten“ klagte, die ihm Konkurrenz machen, so meinte er vielleicht das, Richtige und seine Klagen waren gewiss gerechtfertigt; aber er machte den Fehler, ganz allgemein von „Grossisten oder Gross händlern“ zu sprechen, obwohl es sich hier nur um Firmen handeln kann, denen nichts daran liegt, mit den Uhrmachern zu arbeiten. Er verletzte damit aber auch die Firmen, die ehrlich bemüht sind, die Interessen der Uhrmacher zu achten und zu schützen, und dabei ganz gewiss nicht auf Rosen gebettet sind. Das erweckt Verstimmung, die eine Ver ständigung sehr erschwert, wenn nicht gar unmöglich macht. Wenn da z. B. ein „Fabrikant“ irgend woher kommt, von dem man noch nie gehört hat, und seine Ware vielleicht um ein kleines billiger anbietet, so denke man daran, dass es sich hier meistens um Feinde des Uhrmachers handelt; man verzichte auf einen kleinen Vorteil im Einkauf und halte an seinen alten, bewährten Lieferfirmen fest, die bereit sind, die Interessen des Uhrmachers zu achten, und wo ein Zusammenhalten dem Wohle des Ganzen dient. Was hat man denn gewonnen, wenn man von dem völlig unbekannten „Fabrikanten“ (diesen Namen legen sich die Be treffenden zum wenigsten bei) eine Uhr für 50 Pf. billiger kaufen kann und er geht nachher ins Leihhaus, um seine übrige Ware los zu werden, damit er sie nicht wieder über die Grenze zu nehmen braucht? Also Vorsicht diesen „Grossisten und Fabrikanten“ gegen über, diesen Männern mit dem Fragezeichen! Halten wir an unseren alten und bewährten Grossisten und Fabrikanten fest und suchen wir uns gegenseitig zu verstehen, um gemeinsam gegen die Schädiger unseres Berufes zu kämpfen! W. König. Zur Gehilfeufrage. Die Bewegung in der Gehilfenschaft lässt die Frage auf tauchen: Wie regeln wir für die Folge das Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Verdienst auf einer Grundlage, die beiden Teilen gerecht wird? Die Forderungen der Gehilfenschaft lauten: Kürzere Arbeitszeit und höherer Lohn. Auf der anderen Seite können wir verlangen: Höhere Leistungen, und zwar derartig, dass ein natürlicher Ausgleich für den uns entstehenden Mehr aufwand an Lohn und den Aufwand an Zeit geschaffen wird. Beides wird ja von den Gehilfen versprochen und in Aussicht gestellt. Aber auf ein blosses Versprechen allein können wir keinen Wert legen. Wenn wir auf der einen Seite den Gehilfen aufwarten mit der vollendeten Leistung tatsächlicher Art, nämlich mit der Bewilligung kürzerer Arbeitszeit und der schon allein dadurch bedingten höheren Lohnberechnung bei der Verteilung auf die Arbeitsstunde, sowie mit einer noch weiter verlangten zehnprozentigen Gehaltserhöhung, so müssen die Gehilfen, wenn es ihnen mit dem Versprechen einer höheren Gegenleistung tat sächlicher Ernst ist, uns doch wohl oder übel gestatten, dass wir auch etwas Greifbares von ihrer Seite verlangen und eine gewisse Garantie für eine Mehrleistung schaffen. Bei der bis herigen Art der Lohn- oder Gehaltszahlung für die Woche oder den Monat fand eine Pauschalentschädigung für die Leistung statt. Diese stützte sich bei ihrer Berechnung auf die altherge brachten Geflogenheiten und Erfahrungen in bezug auf Arbeits zeit und Arbeitsleistung. Für die neuzeitlichen Forderungen unserer Gehilfen ist ein solches Verfahren nicht mehr anwendbar, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, an den Reparaturen und der Werkstatt überhaupt Geld zulegen zu müssen. Prozentual beträgt die verlangte Verkürzung der Arbeitszeit von durch schnittlich 10 V2 auf 9 Stunden etwa 14 Proz., 10 Proz. Gehalts erhöhung dazu in Summa ‘24 Proz. Diesen 24 Proz. Mehrbelastung für uns steht zunächst gar keine Gegenleistung gegenüber. Diese muss aber unbedingt verlangt werden, denn es kann uns nicht zugemutet werden, etwa 20 bis 25 Proz. aus unserer Tasche zu zulegen, nur um damit den Wünschen unserer Gehilfen nach zukommen. Sollen wir vielleicht glauben, dass ein Gehilfe, der mit Mühe und Not bis jetzt etwa 60 Reparaturen im Monat bei 10 bis 10 V2 stündiger Arbeitszeit fertiggebracht hat, nun auf ein mal deren 75 bei bloss neunstündiger Arbeitszeit fertig schafft, ohne der Qualität der geleisteten Arbeit Abbruch zu tun, nur allein auf die Tatsache hin, dass er durch die Verkürzung der Arbeits zeit jetzt täglich 1 bis IV2 Stunden mehr Zeit hat, Geist und Körper zu stärken? Ich zweifle sehr daran! Hoffentlich wird die ge wonnene freie Zeit auch wirklich zur Erweiterung und Verbesse rung der allgemeinen Bildung und des Wissens verwandt. Nötig hätte es gar mancher unter den Gehilfen, wenn er nur das Interesse überhaupt kennen würde. Bei jüngeren Gehilfen ist das nötige Geschäftsinteresse und der damit verbundene Sinn für eigenes Streben und Verbesserung des eigenen Könnens meist sehr schwach ausgeprägt. Hier beherrscht naturgemäss das Ver gnügen den grössten Teil der freien Zeit, und ich fürchte, dass in diesem Falle die vermehrte freie Zeit eher schädlich als nützlich wirkt. Unter den alten Gehilfen findet man sehr solide Charaktere oder auch nicht. Doch nun zum Kernpunkt der Sache. Von dem Standpunkte ausgehend, dass mit Bewilligung der neunstündigen Arbeitszeit und des höheren Lohnes die Forde rungen der Gehilfenschaft keinesfalls erledigt sind, sondern dass die nächste Forderung wohl achtstündige Arbeitszeit und weitere Lohnerhöhung heissen wird, können wir auf Grund der in anderen Berufen gemachten Erfahrungen mit Bestimmtheit erwarten. Wir müssen deshalb mit dem alten System der Pauschalberechnung brechen und dafür eine Bezahlung der Leistungen tatsächlicher Art einführen, womit wir eine gerechte Bewertung der Arbeiten erzielen. Damit ist beiden Teilen am meisten gedient. Wie soll nun eine solche Bewertung der Leistungen aussehen? Der Wortlaut sagt es schon. Es soll nur das bezahlt werden, was wirklich geleistet worden ist, was wir kurz be zeichnen wollen mit „Stücklohn“. Die Höhe des zu zahlenden Lohnes lässt sich aber nun nicht einheitlich festlegen, sondern dieses wird sich sehr nach den erzielten Reparaturpreisen und der Qualität der zur Anwendung gebrachten Arbeit richten. Jedoch könnte man insofern eine gute Form festlegen, wenn man sagen würde, % des Erlöses für den Gehilfen, Vs für den Chef. Wie sich das Bild gestaltet, will ich gleich anführen. An genommen bei einem Durchschnittspreise von 2,50 Mk. stellt der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht