einer Erläuterung, oder Rechtfertigung zu bedürfen — ein Geist, der im gcsammten sächsischen Volke seitdem so allgemeine Billigung, so lebendigen und lauten Nachhall gefunden hat, daß den Ständen des Landes hierin, wenn auch die Form, doch nimmermehr der feste redliche Wille achter Volksvertre tung abgcsprochen zu werden vermag. Kann daher jetzt auch der Augenblick des Scheidens aus dem, ein halbes Jahrtausend hindurch bewohnten Vaterhause das Gefühl nicht schmerzlos lassen; so mildert dies doch der Blick auf die Zu kunft, so beruhigt dies das Bewußtsein diesen wichtigen Schritt frei und freudig zu thun, so erhebt dies der Gedanke, durch eifrige, freisinnige Mitwirkung bei der großen Derfassungsumwandlung, noch den letzten Act öffentlicher Thätigkeit mit einem Beweise treuer Fürsorge und Liebe zu bezeichnen, so aber dem Andenken der bisherigen Stände einen Theil des Dankes und Segens zu erwerben, welchen das erhabene Werk, das sich jetzt ernst bereitet, von der Zukunft gewiß erndten wird. Wenn diese Ansicht, diese Gesinnung die sächsische Landschaft bisher im allgemeinen lebendig und tief erfüllte; so mußte auch mancher einzelne Wunsch hierin um so mehr Ursprung und Wurzel finden, je fühlbarer sich der eine oder der andere Mangel, je dringender sich die Abhülfe darstellte. Zu den wesentlichsten Bedürfnissen, wie zu den Früchten dieser Zeit gehört aber vor allem ohne Zweifel Oeffentlichkert- Mit vollem Grunde haben daher auch diese die Stande bereits in Anspruch genommen, indem sie wiederholt, besonders in den ständischen Schriften vom 23. Juni 1818, 2. December 1820 und 29. März 1821, auf Abdruck der Landtagsacten für den freien Verkauf den Antrag richteten. Mochte daher auch diese Maasregel andrerseits bedenklich, und außer allem Zusammenhänge mit dem frühem Geiste des gesummten übrigen Staatslebens erscheinen; so gereicht es der Landschaft doch jetzt zur innigen Beruhigung, daß jene urkundlichen Belege von ihrem schon längst ausgesproche nen Wunsche zeugen, die gehässige Schranke des Geheimnisses zwischen ihr und dem Volke niedergerissen, und mit der Möglichkeit offenen Tadels, auch die eines wohlthuenden Anerkenntnisses hergestellt zu sehn. Mit Freuden nahm dieselbe daher die Gelegenheit zur endlichen Abhülfe jenes allgemeinen und dringend gefühlten Bedürfnisses wahr, welche die neuerlich im System der Staatsregierung eingetretene wichtige Veränderung ihr willkommen darbet. Nicht das erste Gefühl, aber das erste Wort in dieser Angelegenheit haben die Stande des Vcigtländischen Kreises ausgesprochen, indem sie bereits in einer unrerm 31. Januar dieses Jahres an Sc. König!. Majestät und Königl. Hoheit den Prinz - Mitregenten eingereichten Vorstellung folgen des sagten: „Mit Gewißheit können wir voraussrhcn, daß die Verhandlungen des bevorstehenden Landtags eine größere Wichtigkeit und ein allgemeineres Interesse erhalten werden, als die ständischen Berathun- gen in frühem Zeiten je haben konnten, da uns auf diesem jetzt der ehrenvolle Beruf zu Theil wird, bei der zum Wohle unsres gejammten Vaterlandes beschlossenen gänzlichen Umgestaltung einer veralteten Staatsverfaffung mit zu wirken. — Wenn uns einerseits der Gedanke, das Interesse aller