Mitthkilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen. 18 3 1. M. Dresden 18. May 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Verhandlungen der drei ritterschastlichen Curien in der am 16.. April stattge- habten Plenarsitzung. (Die Zusammensetzung der zweiten Kammer betreffend.) (Beschluß.) Die Vortheile, die Sachsen früher den Fabriken darbieten konnte, genießen diese jetzt vollständiger in den Nachbarstaaten. Dagegen hat sich in neuerer Zeit das Ausbringen beim Bergbau gehoben, obwohl die Aussichten für die Dauer vielleicht weniger begründet worden sind, die Eultur des Bodens ist ungemein erhöht worden, die Ackercultur und die Viehzucht, besonders die Schaaszucht haben einen hohen Grad der Vollkommenheit erreicht! Die kleinen Landgrundstücke nähren ihre genügsamen Besitzer nebst Familie, die großem, zu welchen die Ritter- und mehrere andere Güter zu zahlen, producircn besonders für den Be darf der Städte, der Fabriken und des Auslandes, sind fast durchgängig mit Aufwand eines bedeutenden Anlagscapitals auf das Beste angebracht, und mit allem versehen, was zum bestmöglichen Betriebe und Benutzung der rohen Erzeugnisse erfordert wird. Dieser Wohlstand ist bleibend, giebt den Städten Nahrung und Unterhalt, wenn auch nicht Ueberfluß, und der früher hohe und noch immer bedeu tende Werth des Grundeigenthums, aus der bestmöglichen Benutzung desselben hervorgehend, hat Sach sens Größe und Credit zeither erhalten und gesichert, und vermag allein solches mit Sicherheit auch künftig zu leisten. Keiner Aufopferungen, nur weiser Maaßregeln bedarf es, die Producenten bei ihrem Gewerbe zu schützen und solche dem Staate zu erhalten. Ihre Interessen dürfen in Sachsen keinen andern nachstehen, sie bilden die Quellen des Wohlstandes und sichern die Erhebung der Staats bedürfnisse ! Wenn nun bei Zusammensetzung der zweiten Kammer besonders die Interessen des Landes berück sichtigt und vertreten werden sollen, und in Sachsen die Städte nach ihrer Volkszahl und manchen andern Verhältnissen, ehngefähr den dritten Theil des Landes, nach der Grundfläche jedoch weniger ausmachen, Fabrikanlagen und Intelligenz sowohl auf dem Lande als in den Städten anzutreffen sind; so scheint es unter Berücksichtigung des Dcrhererwahntsn keinem Zweifel zu unterliegen, daß die zweite Kammer wenig stens mit zwei Drittheilen aus Bewohnern des platten Landes und höchstens mit einem Drittheile aus Städtischen Einwohnern bestehen müsse.