Mittheilungkn über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen. 18 3 1. 17. Dresden 2. May 1831. Im Verlage der P. G. Hilscher'schen Buchhandlung. Umständliche Mittheilung aus den Verhandlungen der allgemeinen Ritterschaft über die Zusammensetzung der ersten Kammer*). 9tachdem die Berathung über den Verzug des Ein- oder Zwei-Kammer-Systems für unser Va terland geschlossen war, und sich die Versammlung — nicht ohne lebhaften Widerspruch Einzelner — sür letzteres ausgesprochen hatte, fuhr der Referent folgendergestalt in seinem Vortrage fort: „Weit größere Schwierigkeiten, m. H-, bietet dagegen die Zusammensetzung der ersten Kammer dar. Offenbar kommt es hier daraus an, sich zuvor über deren eigentliches Princip richtig zu verständigen. Theorie und Erfahrung stimmen darin überein, daß die eigentliche Bestimmung einer ersten Kammer nicht allein in einer Doppel-Instanz, in Mehrseitigkeit der Berathung, und dem zufälligen Nutzen zu suchen sey, den sie etwa bei einer Aufregung der zweiten Kammer gegen die Krone durch ihre Vermittelung zu leisten vermöge. Von Aristoteles bis zu Macchiavell, von Montesquieu und Dclolme bis Zu Euizot, und Rotteck, hat kein Lehrer des philosophischen Staatsrcchts es je verkannt, daß der Monarchie in allen ihren Schattirungen, ja selbst der Repräsentativ-Verfassung in rcpublicanischem Gewände, eine angemessene Gliederung des Staats - Organismus, eine Abstufung und ein Gegensatz der politischen Gewalten unentbehrlich ist. Wie die ganze Natur, das Eeheimm'ß alles Lebens und Daseins, auf einer Wechselwirkung der Kräfte beruht, wie jede leitende und vermittelnde Einheit, noth- wendig einen ursprünglichen Widerstand der Elemente Voraussicht; so kann auch das Staatslebcn eines con- stitutionellcn Gegensatzes in seinen Erundkraften nicht entbehren." Von dem Königthume des Nunu Pcmpilius bis zu den Republiken der neuen Welt hat es auch, außer den Democratien einzelner Städte und kleiner Hirtenvölker, oder ephemeren Revolutionsge burten, nie einen Staat gegeben, welcher nicht mehr oder minder die Nothwendigkeit von Tragern und Stützen für die höchste Gewalt, die Nothwendigkeit eines vermittelnden Elements zwischen solcher und dem Volke, oder dessen Vertretern grundgesetzlich anerkannt hätte. *) Wegen Zusammenhanges der Gegenstandes mit der Lcrherzchcnden Beleuchtung deffeldm durch dir städtischen Ca rlen, ist diese Mittheilung, außer der Reiheftlzc der Beratungen der allgemeinen Ritterschaft über den Vcrfas- sungScntwurf hier aufzunehmen gewesen.