M t t t l) e t j u n g k n über die Verhandlungen des Landtags im Königreich Sachsen» 18 3 1. 2» Dresden' 23. März 1831- Im Verlage der P. G. Hilscher'scheu Buchhandlung. - , Vortrag, bei Eröffnung der Sitzungen der städtischen Curien, den 2. März 1831» Hochzuverehrende Herren! Viel früher, als wir nach dem Inhalte des Allerhöchsten Dccrets vom 8. Zuly des verflossenen Jahres erwarten konnten, sehen wir uns wieder um den Thron unsers Königs versammelt, um die wichtigsten In teressen des Vaterlandes gemeinschaftlich zu erwägen, und zu bereichert. Nicht ohne schmerzliche Empfin dungen können wir auf die ersten Veranlassungen zu dieser frühem Zusammenbcrufung der Landstände zu- rückblickcn; an vielen Orten unsers Vaterlandes hat sich Unzufriedenheit, Mißtrauen und Uebclwollen gegen die vorgesetzten Obrigkeiten und insbesondere gegen die städtischen Verwaltungsbehörden Kusgeforochen; Be schwerden mannigfacher Art sind gegen dieselben laut geworden, die zum großen Theil. entweder gänzlich ungegründct oder übertrieben, oder, nicht in der Persönlichkeit dieser Behörde«, sondern.in deren verfassungs mäßigen Stellung und wohl hergebrachten Befugnissen zu suchen waren; und in einer, nicht geringen Zahl von Städten ist die Aufregung der Unzufriedenen zu Handlungen geschritten, die wir gern mir dem Schleier der Vergessenheit bedeöen möchten. . .Allein aus diesen unruhigen Bewegungen, aus diesen ftiedestörenden Erschütterungen in unserm Vatcrlande sind herrliche und glückbringende Folgen erwachsen. Um die Last der Regierungssorgen sich zu erleichtern, und eine kräftige Stütze seines vorgerückten Alters zu finden, hat un ser, sein Volk so treu und innig liebender König die Mittegentschaft seines Landes einem hochverehrten Punzen übertragen, dessen Name allein selbst in den Tagen der höchsten Aufregung der gerechtesten Stim mung einen allgemeinen, UNgetheilten, ungcheucheltm Enthusiasmus Hervorrufen konnte; von den reinsten Gefühlen der Vater - und Volkslieds befielt, bat ein ehrwürdiger Prinz zu Gunsten dieses Micregenren sei nen in der Verfassung begründeten Srrccessionsrechtea entsagt, und auf die Thronfolge verzichtet; in Len. höchsten Verwaltungsstellen unsers Vaterlandes sind vielfache Veränderungen eingeireren, und dem Throne zunächst sieht ein Mann, den wir mit Stelz den unsrigen nennen, früher berufen.zu der Verwaltung ei nes Nachbarlandes, wo sein Andenken von jedem Unterthanerr dankbar gesegnet wird, und geeignet wie wenige, zwischen - einen Fürsten und sein Volk als Berarhrr, als Augenpunkt des allgemeine» Vertrauens zu treten; zusamrnenberufen sind wir von unfern weisen, die Bedürfnisse der Nation erkennenden Reges- reu, um die Eröffnung«!, wegen zeitgemäßer Abänderungen kn der Landesverfassung- und Repräsentation