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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-04-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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6Z ten der verschiedenen Gegenden erwarten, bei welchen man Verfassungskenntnisse und Einsicht in die Ver hältnisse jedes Standes voraussctzen darf. Wenn auch gewiß der Landbau einen sehr wichtigen 2heil der Industrie in Sachsen ausmache, wenn auch die landwirthschastlichen Gewerbe, wie z. B. die Schaafzucht einen sehr bedeutenden Theil des Nationalrcichthums in sich fasse; so müsse doch das städtische Gewerbe nicht minder berücksichtigt werden; und es sey daher nothwendig, auch solche Individuen in die erste Kammer zu bringen, bei denen ausge breitete Kenntnisse der Finanzangelegenheiten, richtige Beurtheilung der Handels und Gewerbsverhaltnisse, vorausgesetzt werden könnten. Die Besitzer von großen Majoraten, größere Grundbesitzer überhaupt, seyen zwar in der Regel Männer von vorzüglicher Bildung, und man dürfe annehmen, daß die Wahlen immer solche treffen wer den, welche das allgemeine Zutrauen genießen; allein es ließen sich doch mit Sicherheit in ihnen die ange führten Eigenschaften nicht allemal voraussetzen. Man glaubte deshalb diese nothwenvigen Erfordernisse der Kammer auf andere Weise sichern zu müssen. Aus dem ersten Grunde, um mit dem Verhältniß des Landes und der einzelnen Provinzen ver traute Männer immer in dieser Versammlung zu sehen, wünschte man die vier Kreisvorsitzenden der crb- landischen Kreise und den Vorsitzenden Landcsältesten der Oberlausitz aufzunehmen. Es wurde zwar entgegnet, daß es ja in der Willkühr der Wählenden liege unter die zehn, sul> Ko. 12. aufgeführten Rittergutsbesitzer diese Personen zu wählen. Dadurch aber, daß jene zehn Abgeord neten einen Grundbesitz von 2000 Thlr. reinem Ertrage Nachweisen müssen, um wählbar zu seyn, glaubre man, werde die Wahl für die Kreisvorsitzenden zu sehr eingeschränkt. Es fand daher ein vermittelnder Vorschlag eines geehrten Mitgliedes des W. A. Eingang, der darin bestand: „daß zu den unter K». 12. aufgeführten Abgeordneten der Ritterschaft auch die Kreisvorsitzenden gewählt werden könnten, sollten sie auch mit einem Gute angesessen seyn, welches 'jenes Einkommen nicht gewahrt." Schwieriger war es, sich darüber zu einigen, auf welchem Wege dahin zu gelangen seyn möchte, ohne das Princip der Stabilität, welches man stets im Auge behalten müsse, zu verletzen, dieser Corpora tion solche Elemente beizufügen, von denen genaue Kenntniß in allen Theilen der Staatswirthschast und Gesetzgebung, mit einem Worte, Intelligenz zu erwarten stehe. So sehr es auch anerkannt wurde, daß der Abgeordnete der Universität Leipzig und die geistlichen Mitglieder der Kammer durch ihre wissenschaftlichen Kenntnisse von Nutzen seyn würden; daß es auch un umgänglich nöthig sey, mit den Rechten vertraute Männer derselben beigegeben zu sehen, und daß dies sehr zweckmäßig durch Magistrats-Personen der größeren Städte geschehen würde; so konnte man doch hin sichtlich dieser Letzteren dem Entwürfe nicht unbedingt beistimmen. Auch schien cs, als würde die angedeu- tcte Absicht durch denselben nicht vollständig erreicht. Daß die ersten Mitglieder der Stadträthe ihre Arm ier auf Lebenszeit inne haben, scheint mit dem Princip der Stabilität übereinzustimmen, und es fand da her aus diesem Grunde ein Widerspruch nicht statt. Auch ward cs allgemein für zweckmäßig erachtet, den ersten Magistratspersonen von Dresden und Leipzig Stellen in der ersten Kammer einzuraumen, da die Magistrate dieser Städte nicht nur bei der bisherigen Verfassung eine so bedeutende Stellung gehabt, son dern auch der Wirkungskreis dieser Männer ein so ausgebreitettr und vielseitiger sey, daß durch ihre Theil- nahme die Gründlichkeit der Arbeiten dieses Collegü gewiß wesentliche Unterstützung finden würde.
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