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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1831
- Erscheinungsdatum
- 1831
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1831
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20023872Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20023872Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20023872Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Die Seiten 97 bis 100 (Mitteilung Nr. 25 vom 8. September 1831) wurden nach dem Exemplar des Sächsischen Staatsarchivs Dresden digitalisiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1831-03-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1831 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 9
- Protokoll4. Sitzung 13
- Protokoll5. Sitzung 17
- Protokoll6. Sitzung 21
- Protokoll7. Sitzung 25
- Protokoll8. Sitzung 29
- Protokoll9. Sitzung 33
- Protokoll10. Sitzung 37
- Protokoll11. Sitzung 41
- Protokoll12. Sitzung 45
- Protokoll13. Sitzung 49
- Protokoll14. Sitzung 53
- Protokoll15. Sitzung 57
- Protokoll16. Sitzung 61
- Protokoll17. Sitzung 65
- Protokoll18. Sitzung 69
- Protokoll19. Sitzung 73
- Protokoll20. Sitzung 77
- Protokoll21. Sitzung 81
- Protokoll22. Sitzung 85
- Protokoll23. Sitzung 89
- Protokoll24. Sitzung 93
- Protokoll25. Sitzung 97
- BandBand 1831 1
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Wichtiger aber als diese, zur Beschleunigung der Geschäfte allerdings wesentlich beitragenden Be stimmungen, war die auch in dieser Sitzung vorliegende Frage: auf welche Weise die Wcrathung über die Dcrfassungsurkunde am gründlichsten und zugleich am wenigsten zeitraubend statt finden könne? Dem bisher gewöhnlichen Geschäftsgänge nach, würde ein so wichtiges Gesetz einer aus Mitglie dern aller ritterschaftlichen sowohl als städtischen Eun'en zusammengesetzten Deputation zur Begutachtung zu übergeben gewesen seyn; die Arbeiten derselben würden alsdann als Unterlage zu der weitern Berathung in Len einzelnen ständischen Sectionen gedient haben. Da man aber eines Lheils diesen, für die Gründlichkeit der Prüfung allerdings nützlichen Ge schäftsgang für zu weitläufig hielt, anderen Theils aber auch, bei der Wichtigkeit des Gegenstandes dem Gutachten Weniger einen Einfluß nicht gestatten wollte, den jede im Voraus ausgesprochene Meinung im mer mehr oder weniger ausübt; so war man der Ueberzeugung, daß hier die Vorarbeiten durch eine De putation leicht störend seyn könnten. Man glaubte einen Weg ausfindig machen zu müssen, der dahin ab zwecke, bei möglichster Zeitersparnis, die wahre aus innerer Ueberzeugung hervorgehende Ansicht der Mehr zahl kennen zu lernen. Aus dem folgenden Protocoll - Ertracte geht nun hervor, welche Maaßregeln man hierzu für ge eignet fand. Auszug aus dem Protokolle des engern ritterschaftlichen Ausschusses vom 2. Marz. „Nach umständlicher Erwägung hielt man dermalen die Medersetzung einer Deputation nicht für an- - „gemessen, vielmehr für rathsam, den Entwurf zuvörderst in den Eurien zu berathen, zu dem Ende „aber einige Referenten, die sich unter sich über die von jedem zum Vortrage zu übernehmenden Ab schnitte zu vereinigen hätten, zu wählen. Diese Referenten würden die ihnen und beim Vortrage „den ständischen Eollcgien beigehenden Bemerkungen zu sammeln und zum Protokolle zu bringen haben, „worauf sodann in Illen« eine definitive Vereinigung der Eurien, und durch die sämmtlichen Deputirten „derselben die Redaktion der ständischen Erklärung und Beschlüsse gemeinschaftlich zu bewerkstelligen wäre. „Diese Ansicht wurde den Direktorien des weitern Ausschusses und der allgemeinen Ritterschaft von „des Herrn Landtagsmarschalls Excellenz im Confercnzzimmer sogleich mitgetheilt, und sodann zur „Wahl der, Seiten des engeren Ausfchuß-Collegn, zu bestellenden drei Deputirten oder Referenten geschritten. Auf diese Weise nun ist der Verfassungsentwurf in den drei ritterschaftlichen Eurien in einer je den vcn einigen Referenten vorgctragen und die ausgesprochenen Ansichten sind in Protokollen gesammelt wor den. Man har nunmehr diese Arbeit in täglichen Vormittags- und mehreren Nachmittags-Sitzungen ziem lich beendigt, und es werden die Referenten des nächsten zufammenrretcn und die verschiedenen Meinungen zusammen stellen können. Was wir von diesen in gegenwattigen Blättern mittheilen werden, ist demnach jetzt nur noch als eine Dorberathung, nicht als ein gefaßter Beschluß, zu bewachten. Ein solcher kann erst aus den Mitthei lungen der verschiedenen Ansichten sammtlicher ständischer Eurien, und nachdem man diese zu vereinigen gesucht haben wird, hrrvorgehen, und es darf wohl gehofft werden, daß durch den gewählten Geschäfts gang, der sowohl die Viclfemgkei: der Berathung als die Vereinigung der getrennten Meinungen begün stigt, recht bald ein befriedigendes Resultat Hervorzehen werde. Leipzig, gebrückt bei D. G. Teubner.
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