— 34 — Der Inhalt des Angebotes. Der Inhalt jedes Angebotes gliedert sich in einen Sachteil und einen Werbeteil. Der Sachteil enthält die reine, durch keine kundenwerblichen Ab sichten verfärbte Nachricht über Ware und Geschäft. Durch die jeder Bearbeitung entbehrende Nachricht über diesen Inhalt dürfte aber in den allerseltensten Fällen ein Kaufgeschäft zu stande kommen. Denn dem Angebot mit diesem bescheidenen Inhalte fehlt die Wärme und der Anreiz zum Kaufentschlusse. Es wirkt mit der bloßen Schilderung der tatsächlichen Verhält nisse und wird nur in Zeiten von Warenmangel sowie starker Nachfrage Erfolge erzielen können. Dem Sachteile muß sich vielmehr erst der Werbeteil zugesellen, um den Angebotsvor gang zu einem gedeihlichen Abschlüsse zu bringen. Der Sachteil „Ware" setzt voraus, daß in jedem Angebote die Ware (hier im weitesten Sinne, daher gehört auch die Arbeitsleistung dazu) genau umschrie ben ist. Der Reklamefachmann muß, bevor er den Sachteil „Ware" behandelt, genau informiert sein, um welche Art Ware es sich in jedem Falle handelt. Denn es ist überaus gefährlich, in dem für den Kunden bestimmten Angebote unrichtige An gaben über die Ware zu machen. Nebst Nennung der Ware (z. B. Seife, Holz, Unterrichtserteilung) müssen auch die pas senden Eigenschaften derselben genannt sein. Alle Eigenschaften der Ware zu nennen, wäre ebenso unpraktisch wie in den meisten Fällen unmöglich. Es muß eine Auswahl hievon genügen. Der Sachteil „Geschäft" gibt Nachricht, wer der Erzeuger der Ware ist und von welcher Stelle aus der Vertrieb der Ware erfolgt. Auch bei dem Sachteil „Geschäft" sind mehrere wichtige Unterabteilungen zu unterscheiden, deren Besprechung einige Zeilen tiefer erfolgt. Ware und Geschäft müssen in einem organischen Zusammenhänge mitein ander stehen. Es ist ein oft anzu treffender Fehler, daß diese beiden Sachteile auseinanderfallen und der Kunde entweder von der Ware erfährt, ohne zu wissen, Organische Verbindung zwischen Ware u. Geschäft. Sachteil „Geschäft“. Sachteil „Ware“. Sachtell-Werbetell.