— Tb — Die Notwendigkeit, die Konkurrenz von den eigenen Reklame-Absichten nichts oder mög lichst spät wissen zu lassen, zwingt zur streng sten Geheimhaltung aller Reklamepläne. Das Publikum und der Wettbewerber sollen mit der fertig hergestellten Werbsache überrascht werden. Gelegentliche kurze Nachrichten vom In krafttreten einer neuen Werbsache wird die Spannung vermehren. Hingegen soll der Werbeleiter mit seinen Erfahrungen nicht, wie es so häufig geschieht, hinter dem Berge halten. Es ist Standespflicht eines erfahrenen Kundenwerbers, seine jüngeren Kollegen zu belehren oder selbst aus dem reichen Borne seiner Erfahrung zu schöpfen und von besonders gelungenen Reklame- Feldzügen mehr Kenntnis zu geben. Mehr Offenheit und Ge meinsamkeitssinn tut not, während man heute noch dem Miß trauen und Argwohn begegnet. Die ungeheueren Kosten von Herstellung und Ausstreuung zwingen andererseits zu strengster Wirtschaftlichkeit. Falls ein Ge schäftshaus daher außer Stande ist, die hohe Reklame allein zu tragen, so ist eine Zusammenlegung von ähnlichen oder einander ergänzenden Werbsachen sehr zu empfehlen. So könn ten sich z. B. eine Musikalienhandlung mit einer Musikinstru mentenerzeugung, ein Friseurladen mit einem Parfümeriege schäft, ein Möbelbauer mit einer Teppichfirma zu gemeinsamer Werbearbeit vereinigen. Insbesonders ist es auf diese Art möglich, das Ausland durch einen gemeinsamen Geschäftsreisenden bear beiten zu lassen, um die derzeit nahezu unerschwinglichen Kosten derartiger Reisen ins Ausland abzubauen. Durch eine Zusam menlegung des Werbewerkes kann einerseits Personal und Zeit erspart, andererseits die Werbewirkung sogar erhöht werden (Er gänzung und Berichtigung des beiderseitigen Adressenmateriales). Der Werbefeldzug. 1. Rechtzeitiger Beginn der Vorbereitungen zu dem Werbefeldzug (noch bevor das Fabri kat in den Handel gebracht wird); 2. Schaf- ung einer in den Ohren gut klingenden Wortmarke oder eines Vorausnehmende MaBnahmen. Zusammenlegung des Werbewerkes. Geheimnis und Offenheit.