einfach gar nicht mehr wahrgenommen werden kann. So z. B., wenn in einem Drucksatz eine Schriftgröße gewählt wird, die dem Auge nicht mehr zugänglich ist oder die Warenprobe nur Atome an Substanz noch enthält. Die Abstimmung des Angebotes. Das Gesetz der Abstimmung verlangt, daß die Durchformung des Angebotes nicht will kürlich, sondern stets im Einklänge mit dem Angebotsempfänger, der angebotenen Ware und dem anbieten den Geschäfte selbst erfolgen muß. Das Gesetz der Abstimmung. Der Kundenwerber muß sich vor Beginn seiner Tätigkeit vergewissern, mit welcher Art Menschen er eigentlich zu schaffen tat, um dann die Abstimmung seines Angebotes darnach vor nehmen zu können. Ein Bürger verlangt eine andere Abstim mung der ihm zugedachten Reklame wie ein Arbeiter oder Adelsmann, der Millionär anders wie der Bedürftige, der Aka demiker anders wie der Ungebildete. Für die Abstimmung kommt auch Nationalität und Religion, Geschlecht und Alter des Angebotsempfängers in Betracht. Abstimmung auf den Angebotsempfänger. Das Gesetz der Abstimmung des Angebotes auf die Ware fordert, daß die Durchformung desselben stets auch dem Charakter und der Qualität der angebotenen Ware entspricht. Die Packung eines feinen Damen-Toiletteartikels wird natürlich ganz anderer Art sein müssen als die von Pferdehufnägel und ein elegantes Nachtlokal wird durch ein ganz anderes Plakat repräsentiert sein müssen als eine ordinäre Kutscherschänke. Diese Abstimmung wird sich auch auf die Schriftart des Inserates, auf die Farbe der Ausstattung, ja sogar auf die Kleidung der Angestellten erstrecken müssen. Abstimmung auf die Ware. Abstimmung auf das Geschäft. Das Angebot muß auf das Geschäft insofern abgestimmt sein, als jede einzelne Werbsache für sich genommen und alle Werbsachen zu sammen stets den Eindruck hinterlassen müssen, daß sie von einem und demselben Geschäfte stammen. Anderenfalls würde