- 57 — körper zermürbt und ihn auflösen will, kann natürlich auch die kundenwerbliche Arbeit keine durchgreifenden Erfolge erzielen. Auch hier heißt es ruhigere Tage abwarten und zunächst an der Wegräumung des Trümmerhaufens mitwirken, um für die Kundenwerbung des kommenden Wirtschaftslebens die not wendigen Grundlagen schon jetzt zu schaffen. Reklame und Propaganda kann sich nur bei gefestigten, ruhigen politischen Verhältnissen frei und voll entwickeln; fehlen diese, so ver bleibt der Kundenwerbung nur ein kümmerliches, trotz großer Anstrengungen nur bescheiden wirkendes Dasein und, im Ein zelnen betrachtet, stößt der von dem Kaufmann ausgehende Werbevorgang auf Schwierigkeiten, die seiner Stoßkraft bei dem Angebotsempfänger erheblich Abbruch tun und seine Aufnahme im Bewußtsein desselben hemmen. Gesetz der Einübung. Die Werbsache soll und kann nicht dauernd wirken; ihr Äußeres muß sich von Zeit zu Zeit ändern, da die Wirkung sonst ver blaßt und der Angebotsempfänger für sie unempfindlich wird. Empfehlenswert ist, daß sie, in neuer Form, später wiederkehrt. Das Die Werbsache In Ihrer Dauerwirkung. Das Gesetz der Einübung besteht darin, daß der Angebotsvorgang in unserem Bewußtsein umso kräftiger zur Abwicklung kommt, je öfter das Angebot dem Kunden zum Bewußtsein gebracht wird. Dieses „Öfter" kann sowohl zeitlich wie auch sachlich be stehen. Zeitlich, indem das Angebot in gewissen Intervallen wiederholt wird. Sachlich, indem das Angebot auf verschiedene Werbsachen verteilt wird. Daher lautet das Bestreben des Kun denwerbers, zu dem Kunden in der Sprache der mannigfachsten Werbemittel, im Zeitungsinserate, durch das Plakat, Rund schreiben, Flugzettel, persönlichen Brief zu sprechen. Nur aus der Zusammenfassung all dieser durch das Gesetz der Ein übung zusammen geschmiedeten Teilstücke des Angebotsvor ganges läßt sich die Arbeit des Kundenwerbers bemessen und wird sich auch der Erfolg seiner Werbetätigkeit ergeben. Die einzelne Werbehandlung ist an und für sich Stückwerk und Das Gesetz der Einübung.