Suche löschen...
Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 17.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-189201001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-18920100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-18920100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 17.1892 -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 39
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 101
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 119
- AusgabeNr. 8 (15. April 1892) 139
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 159
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 181
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 199
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 219
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 237
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 257
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 275
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 295
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 315
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 335
- ArtikelCentral-Verband 335
- ArtikelNoch ein Wort zur Frage: Muss eine Uhr repassirt werden? 335
- ArtikelRepetitionswerk für Taschenuhren 338
- ArtikelDie abgekürzte Multiplikation mit unvollständigen Dezimalbrüchen ... 339
- ArtikelBriefwechsel 341
- ArtikelVereinsnachrichten 341
- ArtikelUhrmachergehilfen-Vereine 344
- ArtikelVerschiedenes 344
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 344
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 344
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 344
- ArtikelAnzeigen 345
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 355
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 377
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 397
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 417
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 441
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 463
- BandBand 17.1892 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
— 342 — werden, verfolgt. Hierdurch wur^e es i 'lärlich, dass die darauf besichtigten fertigen Werke in solcher Güte, für solche verhältnissmässig billige Preise hergestellt werden können. Ausser Thurm - und Fabrikubren fabrizirt ge nannte Firma auch massive 8Tage- Hausuhren. Von grossein Interesse für sämmtliche Collegen war ein solches eben fertig gestelltes Werk, bei welchem in schönen Akkorden auf Gongtonfedern, Viertel- und Vollschlag in einem Werk vereinigt waren, wir mussten sämmtlich gestehen, eine solche einfache und sichere Konstruktion bei ändern derartigen Uhren nicht gesehen zu haben. Bei vorgeschrittener Zeit mussten wir, leider viel zu früh, uns mit herzlichem Bank verabschieden, um zeitig genug Station Melle zu erreichen. I.A.: W. Krüg r Schriftführer. II. Provinzialtag der Uhrmacher Schlesiens und Posens, am 27. Juli 1892 im St. Vinzenzhaus, Seminargasse 15 (an der Promenade) zu Breslau. (Schluss.) V. Punkt. Regelung der Gehilfen-Prüfung. Antrag des Coll. Mazur-Breslau: „Bereits am ersten Verbandstag nahm ich Veranlassung, die Herren Collegen darauf binzuweisen, dass man der Erziehung unserer Lehr linge eine grössere Aufmerksamkeit widmen Boll; ich erwähne heute die Lehr lings-Prüfung, welche bekanntlich der Central-Verband in sein Programm aufgenommen hat und uns besonders ans Herz legt. Bekanntlich hat der Central-Verband ein Schriftstück ausgearbeitet, welches die Prüfungsarbeiten in zwei Klassen theilt. Die erste Klasse dieser Arbeiten sind nach meiner Meinung Meisterstücke, denn früher habe ich solche Arbeiten als Meisterstücke gesehen; ich glaube, dass eB wohl selten vorkommt, dass in dieser Klasse Arbeiten ausgefübrt werden, wenn man bedenkt, dass der grösste Theil unserer Collegen sich ausschliesslich mit Reparatur be schäftigt. Jedenfalls sind die Herren, welche seiner Zeit die Bedingungen für die erste Klasse aufgcstellt haben, in der glücklichen Lage, für ihre Lehrlinge anständiges Lehrgeld zu erhalten, oder ihre Werkstätten müssen gut für Neu arbeit eingerichtet sein. — Ich will mich nun zur zweiten. Klasse unserer Prüfung wenden und bemerke, dass mir dieselbe für unsere Zwecke am ge eignetsten erscheint, nur hätte ich hier einen Vorschlag zu machen, wenn an statt der freien Wahl der Prüfungsarbeit die Aufgabe tritt, und an Stelle der Nebenarbeit eine schriftliche Arbeit; beide Arbeiten werden von der Prüfungs kommission aufgegeben. Erläuternd will ieh hier einschalten, dass bei der Repassage einer vier steinigen Cylinderuhr z. B. das Minutenrad nebst Trieb entfernt und die Uhr dem Lehrlinge zur Bearbeitung übergeben wird; selbstverständlich bleiben die entfernten Gegenstände biB nach vollendeter Arbeit im Besitz der Prüfungs- Kommission. Hier hat der Lehrling Gelegenheit, über Zahnzahl und Grössen- Verhältnisse zu arbeiten. — Bei der schriftlichen Arbeit bin ich der Ansic 4, dass der Lehrling gefragt wird, welche Arbeiten er während -seiW*f^,ahi..Bit ausgeführt und von Seiten der Prüfungs-Kommission ein Aufsatz über die gefertigten Arbeiten gestellt wird. Dieser Aufsatz muss ohne jede Hilfe in der Wohnung des einen oder anderen Kommissionsmitgliedes geschrieben werden und bleibt dann bei den Prüfungs-Arbeiten des Vereins. Sind die Prüfungs-Arbeiten vollendet, dann dürfte es sich empfehlen, denselben das Prädikat „Recht gut“, „Gut“ oder „Befriedigend“ beizulegen. Am Schluss meiner Ausführung will ich noch einer Klasse von Lehrlingen gedenken, welche bei Nicht-Verbands-Mitgliedern gelernt und sich einer Prüfung unterziehen wollen, Bei es anf eigenen Wunsch oder Willen des Vaters resp. des Vormundes. Wie verhält sich in diesem Falle der Verband solchen Lehrlingen gegenüber? Ieh halte es für unsere Pflicht, diese An gelegenheit zu betrachten und bin der Meinung, dass hier die Prüfung nicht unentgeltlich stattfindet, sondern dass der Vater oder Vormund die entstehen den Kosten trägt. Wie und in welcher Weise die Prüfung zu geschehen hat, ist nun Ihre Sache, meine Herren Collegen, hoffen und wünschen will ich nur, dass mein Antrag Unterstützung findet und zum Wohle unseres Verbandes gedeihen möge “ Vorsitzender Kneifei: „Wie Sie soeben durch Herrn Coll. Mazur gehört haben, wird von Seiten des Vereins Breslau ein grosses Gewicht auf die Aus bildung von Lehrlingen gelegt, es wurde im Verein hervorgehoben, die Lehr- lingBfrage mit auf die Tagesordnung des Provinzialtages zu setzen, um hier ungenirt einen Meinungsaustausch in dieser Angelegenheit zu veranlassen. Gerade in der regelrechten Ausbildung der Lehrlinge erblickt der Verein Breslau eine, für die Folgezeit das Uhrmachergewerbe stützende Kraft. W 7 ir sind weit entfernt, zu dem alten Zunftzwang zurückzugreifen, sondern wir suchen eine freiwillige Prüfung durchzuführen. Der Lehrling soll nicht zu allen möglichen häuslichen Arbeiten ver wendet weiden, sondern jeder Lehrherr soll sich der Pflicht klar sein, die er bei Eingehung des LehrverhältnisseB übernommen, „den jungen Mann so aus zubilden, damit er in der Uhrmacherei als Gehilfe sein Fortkommen findet“. Nicht besser und schöner kann er den Aeltern oder Vormündern als auch dem Lehrling selbst den Beweis bringen, dass er seine Pflicht getbau, als wenn der Lehrling durch eine Prüfung darlegt, dass er sich die nöthigen Kennt nisse und Fähigkeiten eines Uhrmachergehilfen in seiner Lehrzeit erworben hat. Um nun dieses durchführen zu können, müssen wir uns über die Form der Gehilfenprüfung einigen und bitte ich Sie, Ihre Meinung zu dieser An gelegenheit auszusprechen.“ Coll. Foerster-Posen: „Ich bin ganz der Ansicht meiner Vorredner und halte eine Prüfung für sehr erwünscht, nur kann ich mich dem vom Coll. Mazur vorgeschlagenen Modus nicht anschliessen. Es leuchtet mir nicht ein, warum eine schriftliche Prüfung erforderlich sein soll, ich glaube eine mündliche für besser zu halten, da ich doch den Hauptwerth auf eine sauber ausgeführte praktische Arbeit lege.“ Coll. Olst-Prausnitz: „Ich bin Mitglied des Vereine Breslau und habe als solches bereits von dem mir zustehenden Rechte, Lehrlinge von mir von der Prüfungskommission in Breslau prüfen zu lassen, Gebrauch gemacht, ich glaube aber, wenn alle Lehrlinge des Verbandes in Breslau geprüft werden sollen, so fasse ich die Ausführungen des Coll. Mazur anf, es zu kostspielig werden möchte für die einzelnen Betheiligten.“ Coll. Beckmann-Rawitsch: „Ich erachte es auch für erwünscht, dass allen Collegen im Prov.-Verb. Gelegenheit geboten wird, ihre Lehrlinge prüfen lassen zu können, doch möchte ich bitten, es so zu halten, dass den einzelnen Vereinen im Prov.-Verb. das Prüfungsrecht Vorbehalten bleibt.“ Coll. Orth-Liegnitz: „Aueh ich wünsche die Gehilfenprüfung geregelt, doch möchte ich festgestellt wissen, dass diese Prüfungen freiwillige sein sollen, da gegen zwangsweise Prüfungen sich besonders neu gegründete Ver eine, z. B. der .Verein Liegnitz 1 ausspreehen würden.“ Nachdem sich noch die Collegen Bardehle-Strehlen, Bornhold- Waldenburg, Schuch-Strehlen, Mil 11er-Glatz über diesen Punkt ausge sprochen. erklärt Coll. Mazur, dass nach seinen Auslassungen überhaupt eine freiwillige Prüfung gemeint sei, bei welcher auch den Lehrlingen, die bei keinem Mitgliede des Prov.-Verb. lernen, Gelegenheit geboten werde, sich auf ihre Kosten prüfen zu lassen. Hierauf wird die vom Vorsitzenden vorgeFchlagene Regelung der Ge hilfenprüfung angenommen: Regelung der Gehilfeupriifung. Der Prov.-Verb. der Uhrmacher Schlesiens und Posens führt im allgemeinen eine Prüfung ausgelernter Uhr macherlehrlinge ein. Diese Prüfung ist eine freiwillige, der sich jeder Uhrmacherlehrling in den Provinzen Schlesien und Posen unterziehen kann. Auch solche Lehr linge, die bei keinem Prov.-Verb.-Mitgliede lernen, können auf ihr Verlangen, wenn sie sich an den Vorsitzenden des Prov.-Verb. wenden, zur Prüfung zu gelassen werden, um das Gehilfenzeugniss des Prov.-Verb. zu erlangen. Als unumgänglich nothwendig auszuführende Arbeiten werden die in der Klasse II vom Centr.-Verb. vorgesehriebenen Arbeiten verlangt, von der sich der Lehrherr oder der Prüfling eine auswählen kann. Auszufjihrende Arbeiten: Klasse II. Gründliche Repassage einer Cylinderuhr, geringerer Gattung mit 4 Stein löchern, in welcher sämmtliche Zapfenlöcher vom Federhaus ab zu füttern sind und eine neue Sperrfeder zu machen ist. Ausserdem hat der Prüfling eine der nachstehenden Neuarbeiten aus zuführen. a) Anfertigung eines neuen Cylinders von beliebiger Grösse mit Putzen und Zapfen. b) Anfertigung eines Kleinboden- oder Sekundenrad-Triebes nebst Rad; das Rad geschenkelt, aufgenietet und polirt. c) Anfertigung eines Grossbodenrades nebst Trieb für eine Taschenuhr, in der obigen Ausführung. d) Die Anfertigung eines Cylinderrad-Triebes zu einer 18"' Uhr mit schöner Unterdrehung, fein polirter Facette und Aufnietung des Cylinderrades, sowie eine neue Cylinderrads-Brücke mit Steinfassung. AuBser der praktischen Prüfung ist es wünschenswerth, dass sieh der Lehrling auch einer einfachen theoretischen Prüfung unterzieht, und zwar hat derselbe die Grössenverhältnisse der Triebe zu den Rädern anzugeben, eine leichte Berechnung darüber auszuführen, wie viel Schwingungen die Uhr in einer Stunde bei gegebenen Rad- und Triebzähnen macht und als freiwillige Arbeit: die Erklärung nebst Zeichnung in vergrössertem Maassstab von einem Graham-Gang oder einer Cylinder-Hemmung anzufertigen. Je nach Ausführung der Arbeiten und nach Ausfall der theoretischen Prüfung werden folgende Prädikate ertheilt: „Recht gut“, „Gut“, „Befriedigend“. Ist ein Lehrling besonders gut veranlagt und will eine der vom Centr.- Verb. in Klasse I bezeiehneten Arbeiten ansführen, so steht ihm das Recht zu, sich aus Klasse I eine Arbeit zu wählen. Klasse I. Um die Befähigung als Reparateur feBtzustellen, ist auch bei dieser Klasse erforderlich, dass der Prüfling eine Cylinder- oder Ankeruhr geringerer Gattung gründlich repassirt; ferner hat derselbe die Wahl, eine der nach stehenden Neuarbeiten als hervorragende Leistung auszuführen: a) Neuanfertigung einer Taschenuhrhemmung. b) Neuanfertigung einer Regulatorhemmung. c) Herstellung einer Cylinderuhr aus einem Rohwerk. d) Anferligung einer vollständigen Cylinder-Hemmung in beliebig ver grössertem Maassstabe, mit Steinfassung, Kloben und Platine; doch soll' der Lehrling nicht verpflichtet sein, das Cylinderrad selbst zu machen. e) Anfertigung einer vollständigen Federhauspartie als: Kloben, Gesperr, Federhaus mit Stellung etc. 0 Anfertigung eines neuen Regulators, aus rohen Metallen. g) Herstellung einer Ankeruhr unter Benutzung gekaufter Fournituren. Verwirklichung eigener Ideen in Berechnung und Ausführung — wenn solche als praktisch erkannt werden — verleihen der Arbeit Anspruch auf Bevorzugung. h) Umarbeitung einer Spindeluhr zur Cylinderuhr mit Steinlöchern für die Hemmungstheile. i) Anfertigung einer 8 Tage gehenden Reise-Uhr, mit oder ohne Schlag werk, mit Anker- oder Cylindergang. Bei den einem Lokal-Verein angehörenden Mitgliedern des Prov.-Verb. wird die Prüfung der Lehrlinge selbst durch den Lokal-Verein vollzogen. Die Mitglieder des Prov.-Verb., die keinem Lokal-Verein angehören, melden den Prüfling dem Vorsitzenden des Prov.-Verb., welcher das Nöthigste veranlassen und es so einriehten wird, dass es möglich ist, den Lehrling (Fortsetzung in der 1. Beilage.)
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder