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entgegen zu nehmen, und so die Wünsche und Anträge in Erfüllung gehen zu sehen, die seit dem Jahre 1811 bei einer jedesmaligen Landesverfammlung die ständischen Curien auszusprcchen sich gedmngen ge fühlt haben. Wenn aber auf diese Weise unsre hochverehrten Fürsten bereit sind, den Forderungen der Zeit, den laut ausgesprochenen Wünschen des Volks, den Anträgen der frühem ständischen Versammlun gen selbst zu genügen, eine gesetzliche feststehende Verfassung zu begründen, und die Zusammensetzung und den Geschäftsgang der Landcsversammlungen zweck - und zeitgemäßer zu gestalten; so lassen Sie auch uns nicht vergessen, daß selten etwas wahrhaft gutes und zweckmäßiges ohne Aufopferungen erreicht werden kann, und daß die Anerkennung und Zugcstehung der Rechte des einen, der Natur der Sache nach, oft mit Entsagung oder Beschränkung der Rechte des andern verbunden seyn muß. Auch bei der unserer ständischen Verfassung bevorstehenden Abänderung wird dieses in vielfacher Hinsicht der Fall seyn, und ge rade die bisherigen in der Landtagsordnung und dem verjährten Besitzstände begründeten Befugnisse der städtischen Magistraturen sind cs, die durch die aufzustellenden Grundsätze einer auf unbeschränkte Wahl der Bürger basirtcn städtischen Vertretung am schmerzlichsten berührt werden. Denn wir dürfen uns doch wohl selbst das Zeugm'ß geben, daß wir den Platz, den die bisherige Staatsverfassung uns angewiesen, nicht ohne Erkennung der uns obliegenden Pflichten, nicht ohne das Bestreben, ihnen nach Möglichkeit zu genügen behauptet haben, daß wir uns immer bestrebt haben, das Beste des Landes zu fördern und beson ders die Interessen der städtischen Communen zu vertreten, die durch unglückliche Zeitverhältnisse hcrbeige- führten schweren Lasten des Landes möglichst zu erleichtern, eine gleichmäßige Dertheilung derselben zu be gründen und den Ansprüchen bevorrechteter Stände freymüthig entgegen zu treten; und daß es ost nur in unserer verfassungsmäßigen Stellung, in der.nothwendigen Berücksichtigung des bestehenden Rechts, und in dem Mangel der Lcffentlichkeit unserer Verhandlungen gelegen, wenn unsere Wirksamkeit unfern Mit bürgern zu beschränkt und erfolglos erschienen. Allein im schönsten und reinsten Lichte zeigt sich achter Patriotismus und uneigennützige Vaterlandsliebe, wenn das allgemeine Beste mit dem eigenen Interesse in Eonflict kommt; wenn cs gilt, die in allgemein rechtlichen Principien gegründeten Befugnisse anderer anzuerkennen, die mit den uns ertheilten Privilegien, den seit langen Jahren hergebrachten Berechtigungen in Widerspruch stehen, und bisher ausschließlich ausgeübten Rechten zu entsagen. Von solchen Gesinnun gen der Vaterlandsliebe sind Sie, meine Hochzuverehrenden Herrn, gewiß alle beseelt, und mit gerechtem Venrauen darauf darf die Nation erwarten, daß bei unfern Berathungen über die künftige Verfassung und ständische Repräsentation unsers Vaterlandes wir die Ansprüche der Staatsbürger auf eine dem Wesen ei nes Smatsverems' in seiner ursprünglichen Form, den Vorschritten der gesteigerten Eivilisation, den For derungen der gegenwärtigen Zeit angemessene Vertretung der gemeinsamen Interessen, die ihnen der hoch herzige Sinn unsrer Fürsten zu gewahren verspricht, willig anerkennen, daß wir der uns angesonnencn Ver- zichtleisiung auf die ausschließliche Berechtigung, für die Eommunen, deren Angelegenheiten unsrer Lei tung anvertraut sind, bei den Landesversammlungen das Wort zu führen, nicht alterthümliche Privilegien und Gewohnheiten entgegen sitzen werden, die mit der durch den Zeitgeist bedingten Zusammensetzung ei ner wahrhaften Volksvertretung rächt mehr im Einklänge stehen; daß wir uns bereit erklären, da zurück zu treten, wo wir von der Nation nicht mehr als das Vrgan der Dolkssiimme, als die Bewahrer ihrer In teressen anerkannt werden, und wo man eine auf andern Grundsätzen beruhende Volksvertretung verlangt. Mit diesen Ansichten, mit diesen Vorsätzen lassen Sir uns das von der Weisheit unserer Fürsten uns auf getragene hochwichtige Geschäft der Prüfung, der Bcrathung, der Begutachtung der uns vorgelegten Ent-