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Der Sprachwart
- Bandzählung
- 19.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-24.1927
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512045909-192700008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512045909-19270000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512045909-19270000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 2, Februar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDer Sprachwart
- BandBand 19.1927 -
- Ausgabe1, Januar 1 2
- Ausgabe2, Februar 17 18
- Ausgabe3, März 25 26
- Ausgabe4, April 41 42
- Ausgabe5, Mai 49 50
- Ausgabe6, Juni 65 66
- Ausgabe7, Juli 73 74
- Ausgabe8, August 81 82
- Ausgabe9, September 89 90
- Ausgabe10, Oktober 105 106
- Ausgabe11, November 121 122
- Ausgabe12, Dezember 137 138
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BandBand 19.1927 -
- Titel
- Der Sprachwart
- Autor
- Links
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Arbeitsmethoden des Revilörs Von Artur Schmiedel, Leipzig „Wir benötigen für unfern Betrieb einen Revifor, der von vornherein die Gewähr bietet, daß lämtliche Revi- iionen ordnungsgemäß erledigt werden, und der auch die volle Verantwortung hierfür übernimmt.“ Diefe bedeutungsvollen Sätze aus einer Zufchrift einer führenden Großbuchdruckerei bieten mir will kommenen Anlaß, zu unterfuchen, unter welchen Vorausfetzungen ein Revifor diefen Anforderungen, die an fich keineswegs unbillig find, zu entfprechen vermag. Diefe Unterfuchung wird fich im wefentlichen um zwei Pole drehen mülfen: einmal um die Art und Weife der jeweiligen Betriebsführung, zum andern um die perfönlichen Eigenfchaften des Revifors. Zu Nutz und Frommen der Allgemeinheit foll daran anfchließend die Arbeitsweife eines Kollegen wiedergegeben werden, dem der Ruf eines tüchtigen Fachmanns vorangeht. Sein Syftem, aus einer lang jährigen Erfahrung entftanden, hat fich in der Praxis als zweckmäßig erwiefen und aufs belle bewährt. Unfre Prinzipale führen des öftern Klage darüber, daß es zu wenig brauchbare Reviforen gäbe. Um es vorwegzunehmen: Unfre Klagen liegen in der gleichen Linie — wir bedauern, daß es fo wenig gut geleitete Betriebe gibt. Doch darüber fpäter. Zunächft wollen wir uns ein Bild machen von den menfcblichen und beruflichen Eigenfchaften, die der Revifor nach den Wünfchen der Prinzipale haben müßte, und die ihn fo befonders wertvoll und — an geblich — feiten machen. Daß der Revifor ein tüchtiger Fachmann fein muß, ift unbeftritten; ebenfo, daß ihm eine langjährige Er fahrung zur Seite ftehen muß. Einen Nichtfachmann oder gar einen Neuausgelernten zum Revifor zu beftellen, wäre unverantwortlich gehandelt von einer Gefchäftsleitung, die beanfprucht, ernft genommen zu werden. Neben gründlicher fachtechnifchcr Durch bildung muß der Revifor über gefunde Nerven, gute Augen und gatjz befonders über fchnelle Anpallungs- und Aufnahmefähigkeit verfügen — Eigenfchaften, die bis zu einem gewiften Grade angeboren fein mülfen. Nicht mit Unrecht redet man darum von dem „geborenen“ Revifor. Zum Glück find diefe Kol legen durchaus nicht fo feiten, wie es gemeinhin den Anfchein hat. Durch ihr zielbewußtes und Heileres Arbeiten, bei dem ihr Buntftift einer Wünfchelrute gleich die verborgenden Fehlerquellen auffpürt, bieten fie tatfächlich „von vornherein die Gewähr, daß fämtliche Revifionen ordnungsgemäß erledigt werden“. Aber auch jener Revifor, der pflichtbewußt 364 Tage im Jahre die beften Kräfte darauf ver wendet, Makulatur zu verhindern, hat Anfpruch auf geredite Würdigung feiner Leiftungen felbft dann, wenn ihm am 365. Tage unter dem Einfluß irgend welcher äußern Umftände oder innern feelifchen Hemmungen irgendein Verfehen unterläuft. Denn der Revifor ift eben auch nur ein Menfch, der irrt, folang er ftrebt. Bekanntlich wird nun innerhalb der Druckerei auch der Revifor als ein notwendiges Übel bewertet; feine verantwortungsvolle Tätigkeit wird oft verkannt und unterfchätzt, weil es ja leider in ihrem Wefen liegt, daß nur das Schlechte — in Geftalt von Maku latur — ans Tageslicht tritt, während das Gute un- fichtbar bleibt und als felbftverftändlich hingenommen wird. In diefer Auffüllung ift auch der Ausfprudi des Leiters eines Leipziger Großbetriebes, dellen Namen in der Fachwelt einen guten Klang hat, be gründet: „Meine Reviforen haben mir bisher nur Schaden geftiftet!“ Eine Betriebsführung, die ihren Reviforen fo gegenüberfteht, gehört zu jenen, die fich in den Augen des Fachmanns von felbft richten, da fie jede anftän- dige menfchliche Gefinnung und fachmännifche Ein ficht vermiffen läßt. Erfreulidierweife bildet diefe Auffüllung, die geeignet ift, jede Arbeitsfreudigkeit zu ertöten, nicht die Regel. Die Mehrzahl der Be triebsleiter fucht der Arbeit des Revifors — mit mehr oder weniger Erfolg — Verftändnis entgegenzu bringen, ohne indes darüber hinaus unferm begrün deten Verlangen, dem Revifor die ihm gebührende Stellung innerhalb des Betriebes einzuräumen, gerecht zu werden. Denn tatfächlich ift die Übernahme einer Verantwortung ohne jegliche Befugnis, offenfichtlidie organifatorifche Mängel der Betriebsführung auf zeigen und abftellen zu können, unfrer befcheidenen Meinung nach ein Unding. Und dodi wäre hier durch entfprechende Umftellung der Arbeitsmethode und zweckdienliche Maßnahmen im Setzer- und Drucker- faale, die zum Ziele haben, der Mafchine nur wirk lich druckfertige Formen zu überweifen, dem Revifor fo manche Verantwortung abzunehmen. Weitfichtig wäre es nicht zuletzt, durch Gewährung eines über dem Durchfchnitt liegenden Lohnes feine Arbeits freudigkeit zu heben, was dem Betriebe naturgemäß vielfältig wieder zugute kommt. Nur wenn er alles dies berückfichtigte, wäre der Prinzipal berechtigt, die eingangs diefer Betrachtungen auszugsweife wieder gegebenen Forderungen an die berufliche Leiftungs- fähigkeit des Revifors zu Hellen — aber auch nur dann! Im folgenden möge nun die Arbeitsmethode felbft in ihrer Auswirkung gekennzeichnet werden. Voraus- fetzung hierfür ift, wie gefagt, daß dem Revifor als Unterlage eine genügend vorrevidierte, jeden Zweifel ausfchließende druckfertige Korrektur in die Hand gegeben wird; daß der Drucker dafür forgt, dem Re vifor nur einen gut lesbaren Abzug vorzulegen, und ihn willen läßt, ob er es mit Platten, Mafchinen- oder Handfatz zu tun hat. Unerfchütterlicher Grundfatz muß es für den Re vifor fein, jeden einmal zu Gcficht bekommenen Mangel unauffchiebbar abzuftellen. Nicht feiten hat lieh eine Unterlaffung in diefer Beziehung bitter ge rächt, indem der Mangel fpäterhin überfehen wurde.
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