Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 223. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. 223. Dresden, am 14. August. 1837. Sechs und neunzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 20. Zuli 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über die -Petition des Hrn. Pelz auf Obersteinpleis, die Ablösung der Dienste be treffend. — v. Crusius: Es scheint nach dem, was der geehrte Re ferent uns mitgetheilt hat, das Anfuhren der Verpflichteten, sie hatten die Leistung bloß nach gewissen Lagen und Stun den zu vollbringen, nur eine beiläufige Erwähnung zu sein, nicht aber in das Klare gestellt. Ist dies der Fall — man weiß ja, wie dergleichen Dinge beiläufig erwähntwerden — so finde ich mein Bedenken in dieser Hinsicht gehoben. Was aber die Bemerkung des Referenten anlangt, daß es zweifelhaft sein könne, ob die Ackerfrohne überhaupt in die h. 70.sub b. be zeichnete Klasse der Frohnen zu rechnen ist, so bemerke ich, daß meines Wissens eine Ministerialverordnung oder Generalin struktion, welche an alleAblösungscommiffarien ergangen ist,dar über entschieden hat,nämlich daß imMgemeinen dieAckerfrohnen unter Klasse b. tz. 70. gerechnet werden sollen. Es hat in die ser Beziehung früher bei der Generalcommission ein Schwan ken dsrAnsichten stattgefunden, es ist deshalb Bericht an dasMi- nisterium erstattet«, von diesem,wie bemerkt, darüber entschieden worden, und seit einigen Jahren ist, so viel ich weiß, obgedachte besondere Verordnung odep Instruktion an die Ablösungscom- missarien erlassen worden. Referent Fürst Reuß : Ich kann nur anführen, daß alle mir bekannt gewordene Entscheidungen der Ablösungscommis- sarien dieAckerfrohnen immer in dis Klasses, oder o. gesetzt ha ben. Seer. Hartz: Es ist zuvörderst an die Deputa tion die Frage gestellt worden: ob die abgelösten Acker dienste in Obersteinpleis und Weißenbrunn ganz dersel ben Art und Qualität gewesen seien. Es wird dies von dem Petenten versichert, es ist von Seiten der Regie rung nicht widersprochen worden. Da es nun, wenn an ders die Dienste verschieden gewesen wären, im Interesse der Regierung gelegen hätte, sich auf diese Verschiedenheit zu be ziehen, so hat dis Deputation annehmen können und mit Recht annehmen müssen, daß dis Dienste in dem einen Orte genau so zu leisten waren, wis in dem andern. Der Haupt grund, welcher die Deputation bestimmt hat, anzunehmen, daß die 2., und nur die ^.-Entscheidung richtig sei, lag darin, daß jener Dienst der Zeit nach geleistet wurde. Es hatte der Pflichtige während einer gewissen Zahl von Tagen und Stun den dem Rittergutsgeschirr nachzuackern. Der Dienst be schränkte sich nicht auf eine gewisse Fläche, erstreckte sich nicht gerade auf den ganzen Umfang des Rittergütes, sondern ward nach Lag und Stunden bemessen, also nach der Zeit, folglich schien es keinem Zweifel zu unterliegen, daß nach der richtigen Ansicht von einem der Zeit nach gemessenen Dienste die Rede sei, bei welchem nach 70. s. und 71. des Ablösungsgesetzes der Abzug von A stattsindet. Das Gesetz spricht hier im All gemeinen und gestattet keine Ausnahme. Dieses Letztere ist venn auch der Sinn derjenigen Klausel in der letzten Entschei dung gewesen, welche die Deputation zu einer, wie sie sich spater überzeugt hat, nicht richtigen Ansicht führte. Herr v. Carlowitz erwähnte, daß er die im Deputations-Berichte befind lichen Worte jener Entscheidung keineswegswegs anders ver stehen könne, als die Deputation. Stimmten diese Worte genau mit den am Schlüsse der Ministerialverordnung enthal tenen zusammen, so wäre es gewiß, daß der Nachweis über die Nichtigkeit des Abzugs nachgelassen wäre, aber sie lauten dort etwas anders, so daß die Erklärung, welche die Regie rung darüber gegeben hat, wohl als die richtige angesehen werden muß, und die Deputation gestehen kann, sich geirrt zu haben. Endlich habe ich mich noch über einen Punct auszu sprechen. v. Carlowitz äußert, daß mit jener veränderten Erklärung der Schlußworte der Ministerialentscheidung das ganze Gutachten der Deputation zweifelhaft werde, zweifelhaft namentlich, ob die Deputation noch bei ihrem Gutachten be harre. Zur Beseitigung dieses Zweifels sei mir gestattet, zu erwähnen, daß die Deputations-Mitglieder, welche den Bericht unterschrieben, Gelegenheit genommen haben, über die etwas veränderte Sachlage sich zu besprechen, und daß keines dersel ben sich veranlaßt gefunden hat, weiter Etwas in dem Be richte und Gutachten abzuandcrn, als das, was Referent selbst der Kammer vorzuschlagen die Güte Hatte, nämlich die Worte: „und es ihm überlassen müsse — zu unternehmen," aus dem zu fassenden Beschlüsse Hinwegzulassen. Königs. Commissair p. Schaarschmrdt: . Die Erläu terungen, die der geehrte Referent und sodann Bürgermeister Secr. Hartz gegeben haben, lassen mir nur noch wenig Stoff zu einigen Bemerkungen übrig. Allerdings kommt es, wie von allen Rednern anerkannt worden ist, zunächst und beinahe ausschließlich darauf an, von welcher Art die vorliegenden in Frage befangenen Frohnsn sind, ob sie der Zeit nach gemessen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder