Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 233. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitsh silrrrrSert über die Verhandlungen des Landtags. 233. Dresden, am LS. August. 1837. Neun und neunzigste öffentliche Sitzung der I.Kammer, am 27. Juli 1837. (Beschluß.) Berathung über die Anträge mehrerer Abgg. der II. Kammer um Gestattung der Ablösung der Laudemialpflicht auf einseitige Provokation re. — ' Man geht nun zum letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, dem Bericht der 3. Deputation über die An träge der Abgg. Scholze, Kokul und Dehme auf Gestattung einseitiger Provokation zu Ablösung der Laudemialpflicht und der baaren Geldgefälle und deren Verweisung an die Landren tenbank, ingleichen über eine spätere mit der beantragten Ab lösung im Zusammenhänge stehende Petition des Abg. Scholze, über. Referent Bürgermeister Hübler trägt den erwähnten Gericht vor, welcher in vier Abthcilungen zerfällt. So viel die erste derselben anlangt, ist in der II. Kammer beschlossen worden, auf Gestattung der Ablösung der Laudemialpflicht auf einseitige, dem Berechtigten sowohl, als dem Verpflichte ten nachgelassene Provokation anzutragen. Die Deputation ist hiermit nicht einverstanden; sie räth vielmehr der I. Kam mer an: „dem Beschlüsse der II. Kammer nicht bei zu tre ten, sondern bei der Bestimmung der tz. 90. des Ablösungs gesetzes vor der Hand es auch ferner bewenden zu lassen." Staatsminister v. Zeschau: Die Ansicht, welche die ge ehrte Deputation in ihrem Bericht über den ersten Punct hier ausgesprochen hat, ist auch die des Ministerium. Es ist be reits bei der Berathung in der H. Kammer darauf aufmerksam gemacht worden, daß wohl darüber kein Zweifel stattsinden könne, oaß, wenn einmal die fragliche Ablösung im Wege der Provokation für zulässig erachtet werde, diese beiden Thei- len zustehen müsse, daß es aber dann im Interesse der Ver pflichteten äußerst bedenklich sein möchte, eine solche Bestim mung zu geben; es scheint dies zu weit zu führen, Jemanden zu nöthigen, eine Leistung, die vielleicht erst in 20, 30 Jahren eintritt, nunmehr schon jetzt durch die Uebernahme einer feststehen den fortlaufenden Rente abzulösen. Das Bedürfniß der Ablö sung hatsich aber auch in derLhatnichtso herausgestellt, wie es wohl scheinen möchte, und es hat das Ministerium schon in der!!. Kammer einen Fall bezeichnet, der wohl für diese An sicht sprechen dürfte. Es kam nämlich bei dem letzten Land tage zur Sprache, daß die Laudemialpflichtigkeit überhaupt eine drückende Last fei, u.nd dsß sich namentlich im Amte Schwarzenberg viel Beschwerden darüber herausgestellt hätten. Das Ministerium kam daher den Verpflichteten mit der Erklä rung entgegen, es wolle nur zwei Lehngelderfälle auf ein Jahr hundert annehmen, obwohl in dem Gesetz möglicher Weise 8 Fälle auf ein Jahrhundert gerechnet werden können. Seit dieser Zeit sind aber demungeachtet nur einige Anträge auf Ab lösungen der Lehnzelderpflicht eingegangen. Hieraus dürfte man wohl den Schluß ziehen können, daß das Bedürfniß nicht vorhanden sei, ein Gesetz über Ablösung der Leh-rg-lderentrich- tung im Wege der Provokation zu geben. Wichtiger aber scheint allerdings die Frage, die im zw eiten Puncte berührt worden ist: ob man nämlich kein Bedenken finde, die Renten für Ablösung der Laudemialpflicht, wenn diese mit Ueberein- stimmung beider Theile zü Stande kommt, auf die Landren tenbank zu übernehmen. Das Ministerium hat diesen Gegen stand bereits näher erwogen, und es ist der Meinung, daß eine Verbindlichkeit dazu schon enthalten sei in dem Gesetz vom 17. März 1832, namentlich in der §. 3. Es heißt dort: „In die Landrentbank sind alle Geldrenten zu zahlen, die, in Folge der Ablösung solcher Rechte, welche derselben, nach dem die Ablösungen und Gemeinheitsthcklungen betreffenden Gesetze vom 17. März d. I., unterworfen sind, auf die verpflichteten Grundstücke übernommen und nach der Wahl des Berechtigten, in Gemäßheit der Bestimmungen der §Z. 37. und 38. des an gezogenen Gesetzes, nicht an den Berechtigten selbst gezahlt, sondern an die Lmdrentenbank überwiesen werden." — Das Ministerium geht von der Ansicht aus, daß da, wo das Gesetz die Grundsätze, nach welchen die Ablösung erfolgen soll, be stimmt har, und wo ein Provokationsrecht bestimmt ist, oder wo beite Theile im Wege der freien Vereinigung sich für die Ablösung aussprechen, die Landrentenbank sich dann nicht wei gern könne, die Renten zu übernehmen. Dem Ministerium hat dies, nachdem der Gegenstand unter Vernehmung mit dem Ministerium des Innern in nähere Erwägung gezogen worden ist, gar nicht zweifelhaft geschienen, und es sind daher auch in der Zwischenzeit einige Fälle vorgekommen, wo dergleichen Renten auf die Landrentenbank übernommen worden sind. Hiernach wird sich der zweite Antrag der Deputation erledigen, insofern die geehrte Kammer diese Ansicht auch theilt; mir schien es aber zweckmäßig, selbige gleich hier abzugeben, weil sie von wesentlichem Einfluß auf die Entscheidung der ersten Frage sein dürfte. Referent Bürgermeister Hübler: Die so eben vernom mene Erklärung des Hrn. Finanzministers bezieht sich auf den Abschnitt unter ll. des Deputations-Berichtes, zu welchem ich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder