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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 192. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-07-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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MLttheilungett üb er die B er h andlungen desLandtags. 192. Dresden, am 8. Zuli. 1837. Hundert und siebente öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 22. Juni 1837. (Fortsetzung.) Berathung des Berichts der 3, Deputation über das allerhöchste De kret vom 27. Febr. 1837, die Angelegenheiten der Pressebelreffend, Referent 0. Haase trägt nun den allgemeinen Theildes Deputations-Berichts vor, aus welchem sich auch der Inhalt des vbgedachten Dekrets vom 27. Februar 1837 ergiebt: Unterm 10. December vorigen Jahres wurde von den Ab geordneten von Dieskau und Todt, in Bezug auf die unterm 13. October 1836 erlassene allerhöchste Verordnung über Ver waltung der Preßpolizei, Gesetz - und Verordnungsblatt vom Jahr 1836, 20stes Stück Nr. 67: Seite 278 flg., eine Petition bei der ll. Kammer eingereicht, worinnen das Gesuch enthalten war: „die Letztere möchte im Verein mit der I. Kammer, in Be- rückfichtigunH des Inhalts dieser Petition, die sofortige Sisti- rung und gänzliche Zurücknahme der gedachten Preßpolizriver- ordnung bei der hohen Staatsregierung beantragen und zu gleich damit die Bitte verbinden, der jetzigen Ständeversamm lung ein Preßgesetz im Sinne der Verfassungsurkunoe vorzule gen." Die Kammer überwies dieselbe am 13. December vorigen Jahres der 3. Deputation zur Begutachtung. Nach vielfacher und mehrseitiger Berathung über diesen wichtigen und umfäng lichen Gegenstand, bei welcher nicht nur mit der 1. Deputation, wegen der dabei mit einschlagenden Verfassungsfragen, sondern auch mit zwei Herren Königl. Commiffarien Vernehmung statt fand, vereinigte man sich in den Ansichten und Anträgen, die in dem Berichte enthalten sind, welcher dem gegenwärtigen, als Beilage unter (-)- beigegeben worden ist. Der Eingang dieses nurgedachten Berichts wurde unterm 2. März 1837 der Kam mer angezeigt und gleichzeitig das, in der Ueberschrist des gegen wärtigen Berichts erwähnte, allerhöchste Dekret, die Angelegen heiten der Presse betreffend, zum Vortrag gebracht, Die Kam mer, von dem Präsidium daraufaufmerksamgemacht, daß, da die 3.Deputation, mit Zuziehung der 1., bereits über diesen Gegen stand Bericht erstattet habe, zuvörderst wohl noch näher zu prü fen sein möchte: „in wie weit der Letztere durch das neuerdings eingegangene Dekret sich erledige oder zu modisiziren sei", ging auf diese Ansicht ein und beschloß, , daß über oiefts Dekret von derH. Deputation in Gemeinschaft mit der 1. Bericht erstattet werden solle. Diese Deputation hat nun, diesemKammerbeschlusse gemäß, unter Vernehmung mit der 1. Deputation, dieser Prü fung sich unterzogen und übcrgiebtin dem gegenwärtigen ander- weiten Berichte das Resultat derselben derKammer zur weitern Berathuyg und Beschlußnahme darüber. DepJnhaltdes neuesten allerhöchsten Dekr etsist irwWe- sentlichen folgender: Es wird darinnen zuvörderst der, auf vori gem Landtage stattgefundenen, Vorgänge Erwähnung gethan, welche zur Folge hatten, daß der, den damals versammelten Ständen mittelst Dekrets vom 30. März 1833 vorgelegte Ge setzentwurf: die provisorische Feststellung der Angelegenheiten der Presse betreffend, von diesen nicht weiter in Berathung ge zogen wurde und demnächst der Grund bezeichnet, welcher einer anderweiten Vorlegung des obgedachten Gesetzentwurfs auf ge genwärtigem Landtage cntgegenstchet. In Beziehung darauf ist erklärt: daß, da die Verhältnisse sich immittelst noch nicht geändert, diemochmalige Vorlegung dieses Gesetzentwurfs den, in der Schrift vom 31. Mai 1834 geäußerten Ansichten und Wünschender Stände nicht entsprechen, und, im Sinne dersel ben, die Regulirung der Preßangelegenhriten auf dem Wege ei ner neuen Gesetzgebung vielmehr so lange auszusetzen sein werde, bis dies definitiv und auf veränderten Grundlagen werde gesche hen können. Daneben aber ist die allerhöchste Geneigtheit aus gesprochen worden, den dazu geeigneten Zeitpunct fortwährend im Auge zu behalten, und zu seiner Zeit, bei dessen Wahrneh- nnmg, die zurBeschleunigung desselben etwa diensam enscheinen- deu Schritte zu thun. Daß unter diesen Umständen ein defini tives Preßgesetz in Sachsen jetzt nicht zu erlangen stehe, leuchtet von selbst ein, und es kann sich daher in solchem zur Zeit nur um provisorische Uaßnchmungen und Bestimmungen hinsichtlich der Preßangelegenheiten handeln. Das allerhöchste Dekret erwahnf nun weiter, wie es in vie lem Betracht bedenklich gewesen, die Ausführung des, in der Verordnung vom 7. November 1831 (Gesetzsammlung vom Jahr 1831, Stück 46. Nr« 7.0. S. 323 fl.), die Einrichtung der Ministerialdepartements und die darauf Bezug habenden provi sorischen Vorkehrungen betreffend, §. 4..K. gemachten Vorbe halts: „die Censurangelegenheiten dem Ministerium des Cul- tus zu entnehmen und sie dem Departement des Ministerium des Innern zu überwnsen", länger Anstand zu geben. Es wird dafür angeführt, daß eines Theiles die Trennung der Censuran- grlegenheiten von den übrigen, damit in Zusammenhang stehen den, Angelegenheiten der Presse — von welchen die letzteren vor das Ministerium des Innern gehörig, erstere aber vom Cultmi- nisterium zeither zu besorgen gewesen — hei der splchemnach ger theilten Wirksamkeit dieser beiden Ministerien hinsichtlich so eng mit einander verbundener Gegenstände, manche Unzuträglichkei ten verursachen, andern Theils aber auch sonst und so lange man diese Trennung beibehalten, di«, von der Organisation der Kreis direktionen abhängige, den Eensurbehörden zu gebende, neue Einrichtung hätte ausgesetzt, mithin der provisorische und schon deshalb mangelhafte Zustand -er Censurvemaltung vrrbleibm müssen. - . - Daß die ungetrennte Verwaltung der Eensur- und Preß angelegenheiten unter einem Ministerium in höchster Instanz, und zwar unter dem des Innern, eben so zweckmäßig als nützlich sei, kann keinem Zweifel unterliegen, und es ist auch solches schon beim letzten Landtage als wünschenswerth ausgesprochen wor den. Wohl aber bezweifelt die Deputation die hier hervorge- hobeneNothwendigkeit, sofort mit dem Eintritt des Ministerium
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