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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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üb er di e Berhanh lungen d cs Landt a gs. 213- Dr-Sv'en, am S. Uugust. 1837. Hundert und zwanzigste 'ösfesttfH.e MtzuM.d./r Li. -Ä'a m.m.e r,,. a,ry , '(Beschluß.): Fortsetzung der Berathung über das- -Äu-^g t» be» Ä üd-je tr -'^-7'- 6. 'Departemenides Cultus und öffentlichen Unter richts: Position 6?) Für katholische Kirchen und Schulen. Posit. 68) Für Taubstunimetiinstitute.- 69) Für den israeliti schen Cultus. 70)-An stiftungsmäWst: oder-auf Privattiteln beruhenden Leistungen des Staats. 7.1) Zu aufferördtntlichen Ausgaben. Referent Sechste:. Es würden denn doch Verlegenheiten entstehen, wenn das Postulat nicht auch auf die laufende Fi- nanzpenode bewilligt wjrh, da schon ein großer Theil der drei jährigen Zeit verflossen ist, und da die Waisen nicht früher von dem Ort, wo.sie. sich befinden, weggeyommen werdewkönnen, als bis die AufhebuNg von Regierung und Ständen beschlossen ist; ich sollte daher glauben, es sei aus dieserRücksichtzweck- rnäßitz, die Summe zu bewilligen. .... Abg. v. Dieskau: Der Referent-scheint meine Frage, wie ich sie gestellt habe, nicht genügend beantwortet zu haben.' Da ich mich nun durcha us nicht damit einperstehesi kann, Haß - hier, wo es sich um Unterstützung von Waisen handelt, eiste- .Art von Separatismus eintrete, und daß für ^2 Kinder ein be sonderes Waisenhaus auf Kopien des Landes gehalten werdö, während dieselben in andern Waisenanstalten,.des Landes un tergebracht werden können, so finde ich keinen Grund, wes halb der Antrag,. d?r ursprünglich von der Deputation gestellt wordeN ist, nicht beachtet werden sollte. . Abg^ Wieland: Ich muß mich der Aeußerung des Abg. v. Dieskau ebenfalls anschließen und erlaube mir die Frage' an den Referenten: wie lange denn diese Waisenknaben in der' Anstalt unterhalten und erzogen werden sollen? Ich sollte' doch glauben, daß es nicht schwer sein würde, 12 Knaben, die etwa nur bis zum 14. Jahre dort blKbett, in irgend einer andern Anstalt unterzubringen, und daß es doch eine große Beschwerde für die Staatskasse ist, für die 12 katholischen' Waisenknaben eine besondere Anstalt zu unterhalten. Wäh rend wir für die evangelischen Anstalten so sparsame Summen bewilligt haben, so muss ich immer wieder sehest, wie zu Gun sten der Katholiken die Grundsätze der Parität verletzt werdest.- Referent Sa chße: Die Zeit,'in welcher die Knäben m der Waisenanstalt verweilen, ist doch' jedenfalls die bis zum 14. Jahre, bis sie der Schule, Wtlqffensistdund'zu, einem Be rufe übertreten.. . MbechaMM-.dih AeWachm. imr den An- wag-gestellt, - daß. das,Waisenhaus.. naA Verlauf von 3 Jahren aufgehoben und: daß iinzwMey,die,postutzMSWyre auf die 3, Jahre der laufenden Finanzperiodechern-iMgt werde. Staatsminister v» -Aesch-üLr- "M'-KegMi hier», Mr Mr scheint, drei verschiedene Meinungen vorst die eiste,ist die -der Regierung , - welche die-Ansicht'.hat, daß'dieses- Waisenhaus nicht füglich aufgehoben werdest könne,'-' und' also auch in.d'er Folge der dafür in Ansatz gebrachteBedarf-von' 755 Thlr. nicht zu ersparen sein möchte.' Die' zweite ist die der geehrten De putation, welche diese Summe zur Bewilligung, ustd zwar transitorisch auf die laufende Finanzperivde,-empfiehlt.und damit den Antrag verbindet: es möchte nach Ablauf der Fi- nanzperiode ein weiterer Ansatz für diesen ZwE nicht'gemacht werden. Die fernern jetzt ausgesprochenen Meinungen gehen aber dahin, es möge sofortödiese Summe in Wegfall gebracht werden. - Was die letztere anbetrifft,, so glaube ich,' würde es unthunlich sein. ' Die Staatskasse hat diese Unterstützung jetzt gewährt, und eine svlche auf Unterstützung aus Staatsmitteln gegründete Anstalt kann nicht füglich mit einem Schlage auf- -gehyben werden.- Die Ansicht der 'geehrten Deputation geht -dahrst,. bestimmt 'auszusprechen r - es'solle mit Ablauf der Fi- nanzperiode eine weitere Bewilligung nicht stüttfindest. Die 'Staatsregierung würde sich Mit diesem Anträge einverstanden erklärest können, wenn die geehrte Deputation- diesem Anträge noch die wenigen Worte beifügte: es einer nähern Erörterung und -Untersuchung zu-unterwerfen, ob dieses Waisenhaus nicht aufgehoben werden könne. : Denn so klar scheint die Sache Noch nicht vorzuliegen, um ohne Weiteres auszufprechen, daß das Waisenhaus mit Ablauf dieser Finanzperiode gänzlich auf gehoben werden solle. Gewiß wird die Staatsregierung dann, wenn ein solcher Antrag an sie gelangt, sich zur Pflicht machen, .näher und gründlich zu untersuchen, ob es nicht Mittel giebt, -diesen für 12 Waisenknaben allerdings bedeutenden Aufwand zu ersparen oder wenigstens zu vermindern. : Referent Sachße:' Gegen diesen letzten Antrag des Hyr. Staatsministerss v. Zeschau wäre dann Nichts einzuwenden, wenn die Erörterungen noch wahrend des jetzigen Landtags angestellt und der jetzigen StaudeversammlMg rnftgetheilt würden. Außerdem, wenn erst die künftige Ständeversamm- lstng davon,unterrichtet würde,, mochte.derselbe Fall.eintreten, wre am' plMmHÄfage'j'' 'es wurde damals dH Äufhestüng des WaWWlWkaMsg^. Mh ist das Postulat,jetzt wis-
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