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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 182. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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MLttheilttrrgen über die Berhandlungen des Landtags. 182. Dresdkn, am 27. Juni. 1837. Hundert und dritte öffentliche Sitzung der H. Kam»» er, am !6, Juni 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besondern Berathung über den Gesetzentwurf, die AufhebungderBannrechtebetreffend. (tztz. 24.29. Schluß abstimmung über den ganzen Gesetzentwurf). — Berathuüg des Berichts der 4. Deputation über die Beschwerde des Schnei ders Franz Detin zu Leipzig. — Berathung des Berichts der 4. Deputation über die Beschwerde Johann Andreas Müllers zu Großerkmannsdorf und Consorten wegen erlittener Wildscha den. — Berathung des Berichts der 4. Deputation über die Be schwerde des Gasthossbesitzer zu Reitzenhain, Florian Zschackert. Abg. Roux: Ich glaube, es wird einfach die Sache so fein: Wenn mein Antrag nicht angenommen wird, es wird aber die Paragraphe angenommen, so steht die Annahme der Paragraphe Demjenigen direkt entgegen, was die I. Kammer be schlossen hat, und es w'rd also darauf nicht zurückzukvmmen sein; überhaupt würde das Amendement von einem Kammer- mitgliede nach geschloffener Diskussion wohl auch kapm beachtet werden können. Präsident: Das Rouxsche Amendement muß unzwei felhaft zuerst zur Abstimmung gelangen, denn es ist ein Zusatz zur Paragraphe, deren Annahme die Deputation empfiehlt, also zuvörderst über die Paragraphe, und dann, ob die Paragraphe den Zusatz, welchen der Abg. Roux bezweckt, empfangen solle. Würde die Paragraphe nicht angenommen und würde auch das Rouxsche Amendement nicht angenommen, so würde auf den Beschluß der I Kammer zurückzugehen sein; das scheint mir klar zu sein, so daß ich nicht begreife, worüber noch eine Diskussion über die Fragstellung erhoben werden könnte. Abg. Sachße: Ich sollte doch meinen, wenn die H. 24. nicht angenommen wird, daß es nicht nöthig ist, auf den Be schluß der I. Kammer zurückzugehen. Wenigstens zeither hat man nicht angenommen, daß der Beschluß der I. Kammer von selbst zur Abstimmung zu bringen sei, wenn er nicht von derDeputa- tion oder einem Kammcrmitgliede als eignes Amendement auf gestellt worden ist, was aber im vorliegenden Fall noch nicht geschah. Präsident: Ich weiß nicht, was der Abgeordnete gesagt hat. Abg. Sachße: Wenn die Z. 24. nicht angenommen wird, so siele sie weg, ohne daß man nöthig hatte, auf den Beschluß der k.Kämmer zurückzugehen und darüber, ob marnhm beistimmen wollte oder nicht, sich zu erklären. Präsident: Wenn die §. und das RouxscheAmende ment wegfällt, so muß die Fassung der I. Kammer, die an dir Stelle der Z. tritt, zur Frage kommen. Staatsminister v. Lindenau: Gewiß würde es am zweck mäßigsten sein, die beiden ersten Fragen vorerst zur Abstimmung zu bringen: I) soll die tz. nach dem Anträge der Deputation, und dann 2) soll das Rouxsche Amendement angenommen wer den ? Eine dritte Frage ist für den Augenblick nicht nöthig. Denn daß ein hier eingreifender Beschluß der ersten Kammer sofort als Antrag behandelt und hier darüber diskutirt und abgestimmt wer den sollte, dies möchte mit den bestehenden Geschaftsvorschriften kaum vereinbar erscheinen. Nach meiner Meinung, die ich freilich als eine ganz festbegründrte nicht aussprechen mag, würde über einen Beschluß der ersten Kammer hier nur dann abzustimmen sein, wenn solcher entweder als Amendement eines Abgeordneten dieser Kammer erschiene, oder in Folge eines neuen Deputations- Gutachtens hierher gebracht würde. Präsident: Es ist allerdings in 83.§. der Landtagsordnung darüber Nichts bestimmt, ob und in wiefern und zu welcher Zeit ein Beschluß der jenseitigen Kammer zur Abstimmung kommen solle und müße. Aber die Kammerpraxis, so wie es auch in der Sache selbst liegt, hat doch immer in der Art stattgefunden, daß man dann, wenn das diesseitige Deputations-Gutachten ab gelehnt ist, die Kammer gefragt hat, ob sie dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer beitrete oder nicht. Offen kann es doch nie bleiben, und ohne diesseitige Beschlußfassung auf jenseitige Beschlüsse. Indessen wird sich das finden, wenn über die 24. tz. und dasNouxscheAmendementabgestimmt sein wird;vann müßte ich, da nöthig, näherer Erörterung überlassen, welches Verfahren später stattfinden solle hinsichtlich der Beschlüsse der I. Kammer. Zuvörderst habe ich die Kammer zu fragen: Ob sie vorbehaltlich des von dem Abgeordneten Roux beantragten Zusatzes nach dem Anrathen unserer Deputation die §. 24. des Gesetzentwurfs an nehmen wolle? Wird von 50 gegen 10 Stimmen bejaht. Präsident: Ich frage nun die Kammer: Ob siedasRoux- sche Amendement (s. dasselbe Nr. 181, d. Bl. S. 2910. Sp. 2. Z. 4. v. u.) zu der 24. des Gesetzentwurfs annehmen wolle? Wird mit39 gegen 21 Simmenverneint. Präsident: Nun besteht die h. 24., und sonach wäre der Beschluß der I. Kammer allerdings zugleich abgeworfen. Referent Schäffer trägt die tz. 25. vor: (Aufhebung der deshalb zeither stattgefundenen Uebsrlas- fungsyerträge und Leistungen.) „In Folge dessen hören alle
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