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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 178. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Mittheilnnge« über die Berhaird l u n gen des Landtags. - ... - —— — -- ... 178. Dresden, am 22. Juni. 1837. Hundertste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 12. Juni 1837. (Beschluß.) Besondere Berachung über den Gesetzentwurf, die Aufhebung der Banmechte betreffend. (§. 3.) — (SchlußderRededesAbg.D.v. Mayer): Aufdasvondem Mg. angeführte Ueberschwemmungsbeispiel habe ich zu bemerken, daß, wenn er auch, wie es scheint, die Meinung der Kammer, das Bierzwangsrecht aufzuheben, mit einer Ueberschwrmmung vergleicht, die Kammer doch das Wichtigste daraus gerettet hat, wenn auch selbst gegen den Willen mehrerer Abgeordneten. Nämlich es ist das Privilegium der Bierbrauerei gerettet wor den. Gegen das Amendement läßt sich also so viel sagen, daß, wenn Steuern auf derBierbrauereiberechtigung, auf dem Privi legium beruhen, nun aber diese ausschließliche Berechtigung unangetastet geblieben ist, somit auch kein Grund vorhanden ist, warum jene Steuern wegfallen sollen. Zn Beziehung dar auf, daß der Abgeordnete sein Amendement nicht allein im In teresse der Städte, sondern auch des Landes gestellt hat, be merke ich, daß mirdasnichteinleuchtet,dennes sindaufdemLande wohl nirgends Grundsteuern besonders auf die Brauberechtigung gelegt worden; es dürfte also das Amendement als nur im In teresse der Srädte gestellt anzusehen sein. Da aber, wie schon bemerkt, kein Grund vorhanden ist, die Abgaben in Wegfall zu bringen, wenn man die Berechtigung, worauf jene ruhen, nicht in Wegfall gebracht hat, so kann ich mich für das Amendement nicht entscheiden, sondern halte dagegen -en Grundsatz der Deputation fest, einen Ehest dieser Steuern als muthmaß- liL auf das Zwqngsrecht aufgelegt in Wegfalls bringen zu Men. . . , - ' Äbg. Atenstädt: Der geehrte Abgeordnete hat sehr rich tig bemerkt, daß ich inmitten der Deputation gehört habe, wie die Deputation auf diesen Steuererlaß gekommen sei, allein so viel wird er mir auch recht geben und ich darf mich auf .mein Separatvotum.beruftn, daß ich schon damals herausge- chobenchabe,' daß bei Weitem her bedeutendste Ehest,des Rechttz, wo nicht das Ganze nunmehr entwertet worden sei. Denn .darüber habe ich noch keine Begründung von dem Abgeordne ten gehört, warum das, was wegWt, nur der dritte Ehest sein soll ; ich möchte eher umgekehrt sagen, daß H wegfallen un nur ^ stehen bleiben könnte. Denn, daß.innerhalb der Stadt Niemand bisher fremdes Bier einbringen und verkaufen durfte, sondern daß lediglich die städtischen Brauereien sännntliche Consumenten mitBier zu versorgen hatten; das soll wegfallen, Jeder kann künftig Bier in die Stadt bringen. Im Umkreise von einer Meile war die Stadt die einzige, welche die Berech tigung hatte, diesen Distrikt mit Bier zu versorgen. Das soll auch Wegfällen, Was ist nun noch geblieben? weiter Nichts, als daß die Stadt auch brauen und verschroten dürfe, wie An dere. Aber warum , soll sie dafür. Steuern geben, welche diese Andern nicht zahlen? Der Abgeordnete hat ja selbst zugegeben, daß von den Nittergutsbrauereien dieserhalb Steuern nicht ge geben werden; da wäre schon ein Nachtheil da; der eine Eheil kann das Bier vhffe Steuern brauen, der andere Ehest muß sie geben, . Der Abgeordnete wird mir zugeben, daß es eine reine Unmöglichkeit ist, in einer Stadt von mehrern hundert brauberechtigten Häusern, daß alle in jedem Jahre ihre Biere abgebraut haben, und dennoch müssen siejährlich Grundsteuern bezahlen. Ich habe keine Befreiung gewollt, sondern nur Ge werbsteuer, weil diese nur erhoben werden kann, wenn und so lange das Recht ausgeübt wird. Wenn ferner der Abgeordnete behauptet hat, auf dem Lande käme nicht vor, dqß auf die Brauereien. Grundsteuern gelegt waren, so kann ich das nur zugeben, so weit er dies auf die Rittergutsbrauereien bezogen hat, weil diese bisher im Allgemeinen davon befreit waren; allein in meiner Gegend existkren viele Landbrauereren, die keinem Nittergute angehören, und als solche besteuert sind. Wenn er sich in unfern erbländischen Gesetzen umgesehen hätte, würde er gefunden haben, daß schon in den ältesten Lan desordnungen solcher Erbkretzschmarn, welche Bürden deshalb auf sich haben, gedacht wird und solche gegen die Städte bei ih ren Rechten geschützt worden sind; also bin ich bei meinem An träge vorurtheilsfrei gewesen, ich habe denselben für das Land, wie für die Städte und im Interesse Beider gestellt. > Abg. Müller (aus Taura): Ich kann nur dem Abg. Atenstadt beipsiichten, daß dis Landbrauereien ebenfalls be-. schockt und bequatembert sind, wenn auch der sogenannte Erb- kretzschmar auf ihnen ruht. . Kömgl. Commiffair V. Merbach: Als König!. Com- missäir liegt mir zwar nicht ob, das Amendement der Deputa tion gegen ein Sousamendement zu vertheidigen; allein in sofern zü wünschen ist, daß, wenn die von der Deputation substituirten §H. Hb. rc. die allgemeine Zustimmung der Kam mer erhalten und nach Befinden als Vorschläge an die Regie rung zurückgingen, dann über die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen nicht neue Zweifel entstehen und neue Erläu- terungen nörhig:-werden,dü,rftsn,^ so scheint mir erforderlich,
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