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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 235. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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über die Verhandlungen des Landtags. 235. Dresden, am 28. August. 1837. Hundert zwei und dreißigste öffentliche Sitz ung der H. Kammer, am 28. Juli 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den besondern Theil des Crimi- nalgesetzbuchs. (IX. Kapitel: Von Verletzungen der Ehre. Art. 193.) — Eröffnung des Vorsitzenden, die Schrift auf das al lerhöchste Dekret über verschiedene ständische Anträge betreffend. — Beurlaubung. — Stellvertretender Präsident: Ich sollte meinen, daß nach der eben erfolgten Erklärung des Hrn. Staatsministers sich so viel herausstellte, daß auf das Gutachten der Deputa tion unter Wegfall der Worte: „mit Ausnahme der gegen Verwandte in aufsteigender Linie verübten " die Frage gestellt werden könne. Es könnte aber auch auf das Prinzip selbst die Frage gestellt werden. Referent v. v. Mayer: Wenn aber die Worte des Ent wurfs: „oder an Verwandten in aufsteigender Linie" ganz wegfallen, so fallen auch die thatlichen Injurien außerhalb der amtlichen Entscheidung. Stellvertretender Präsident: Ich glaube, es ist an sich kein Unterschied zwischen der Fassung des Gesetzentwurfs und der Fassung, welche die I. Kammer dem Artikel gegeben hat. Es würde also die Frage darauf zu stellen sein, ob man der Deputation beitrete, daß die Worte: „mit Ausnahme Tätlichkeiten " herausfallen. Referent v. v. Mayer: Die Meinung der Deputation ist diese, daß auch das Wort „Lhätlichkeiten" Wegfällen sollte, wodurch dann nicht bloß die wörtlichm, sondern auch die that lichen Injurien von der amtlichen Untersuchung ausgeschlossen sind. Man muß den ganzen Satz im Zusammenhänge neh men , wenn man den Sinn desselben finden will. Die Mei nung der Deputation ist diese, daß unter die wörtlichen und thätlichen Beleidigungen, welche nur auf Anzeigen in Unter suchung zu nehmen sind, auch solche gehören sollen, welche an Verwandten in aufstrigender Linie verübt worden sind. Die Meinung der Staatsregierung ist aber die, daß thätliche Injurien an Menden ten mit zu denen gehören sollen^ welche von Amtswegen zu untersuchen sind. Staatsminister v. Könneritz: Es scheint mir paffend zu sein, die Frage so zu stellen, ob man dem Deputations- Gutachten beitrete, daß Lhätlichkeiten gegen Verwandte in aufsteigender Linie Amtswegen nicht untersucht werden sollen, während die Staatsregierung der Meinung ist, daß sie von Amtswegen untersucht werden. Stellvertretender Präsident: Ich würde also die Prin zipfrage vorausnehmen und frage also: Ob die Kammer dem Gutachten der Deputation beitrete, daß Lhätlichkeiten gegen Verwandte in aussteigender Linie ex vMvio nicht untersucht wer den sollen? Wird von 37 gegen 20 Stimmen bejaht. Sonach ist das Prinzip der Deputation angenommen. Es entscheidet sich nunmehr die Kammer einstimmig 2) für Annahme des ersten Satzes nach Fassung der Deputa tion und 3) für Annahme des zweiten Satzes in gleicher Fassung. Stellvertretender Präsident: Die Zeit wird nicht auS- reichen, nun noch auf das X. Kapitel überzugehen. Ich er suche daher die Kammer, sich auf den Montag um 10 Uhr zur Fortsetzung derBerathung über den Criminalgesetzentwurf wie der einzusinden. Noch habe ich der Kammer die Mittheilung zu machen, daß die ständische Schrift, die allerhöchste Entschlie ßung und allgemeine Mittheilungen an die Stande betref fend, ausgelegen hat und keine Erinnerung dagegen gemacht worden. Sie ist also genehmigt. Noch habe ich'zu bemer ken, daß der Abg. Frenzel sich beschieden hat, seinen Urlaub einige Tage später zu nehmen. Es handelt sich nun noch hauptsächlich vom Urlaub des Abg. Puttrich, ob dessen Abreise unaufschiebbar, oder ob derselbe noch einige Tage warten will, bis die beurlaubten Abgeordneten, deren Urlaub in diesen Ta gen sich endiget, wieder eingctroffen sind. Der Abg. Puttrich bemerkt, daß sein Urlaubsgesuch drin gend sei, und es wird ihm hieraus von der Kammer auf die Zeit vom 31. Juli bis 4. August Urlaub ertheilt. Die Sitzung wird um 2 Uhr geschlossen. Hundertste öffentliche Sitzung der k.Kammer, am 31. Juli 1837. Vortrag aus der Registrande. — Genehmigung der ständischen Schrift in Betreff des Gesetzes über die Wahl der Vertreter des Han dels und Fabrikwesens. — Anzeigen der 4. Deputation. — Anderweite Berathung über den Antrag des Hm. v. Miltitz we gen Wiederanstellung von Inspektoren beiden Landesschulen. — Anderweite Berathung des Gesetzentwurfs über Aufhebung der Bannrechte. — Die Sitzung, zu welcher sich 30 Mitglieder versammelt haben, nimmt ihren Anfang gegen H11 Uhr mit dem Verlesen
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