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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 169. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Verschiedenheit obwaltet, würde eine Vorfrage unbedingt noth- wendig sein. Präsident: Auch ich habe eine Vorfrage zweckmäßig geglaubt, um die Meinungsverschiedenheit über die Zeit, wenn der Antrag zur Berathung kommen soll, zu heben, wenn ich gleich für meine Person der Ansicht bin, welche vom Bürger meister Hübler aufgestellt worden ist, daß es eigentlich vom Antragsteller selbst abhänge, wann er seinen Antrag zur Be rathung bringen wolle. — Da indessen der Antrag wirklich ausgesprochen, ja sogar schon zur Berathung gekommen ist, so dürste es ganz gewiß zweckmäßig sein, und der Antragsteller selbst würde wohl Nichts dagegen haben , wenn ich die Frage an die Kammer richtete — ich bitte aber die Antwort nicht eher zu geben, bis man sich über die Frage selbst geeinigt haben wird — ob die Kammer den Wehnerschen Antrüg am Schluffe der Berathung vorgetragen wissen wolle? Wer dafür ist, daß er jetzt vorkomme, würde aufstehen, wer dafür ist, daß er zu Ende vorkomme, würde sitzen bleiben. Ich frage also: Ob Sie gemeint sind, daß der Wehnersche Antrag am Schluffe der Berathung in weitere Berücksichtigung kommen solle? Diese Frage wird mit 19 Stimmen gegen 16 bejaht. v. Großmann: Mit den Motiven des Wehnerschen Antrages bin ich vollkommen einverstanden, daß nämlich die Kreistagsordnung eine möglichst befriedigende Ausdehnung erhalte. Einmal ist es Bedürfniß schon deshalb, weil die Ver fassungs-Urkunde ihre Beibehaltung ganz entschieden und be stimmt ausgesprochen hat; dann aber-auch in Bezug auf systematische Ordnung. Man kann das Reich der Begetabi- lien nicht anders behandeln, als wenn man es in Klassen, und die Klassen in Gattungen, und die Gattungen wieder in Arten theilt. Ebenso müssen zwischen die Central- und die Lokalver fassungen auch Provinzialverfassungen in die Mitte treten. Dazu kommt die historische Grundlage, die sich nicht bloß auf das bezieht, was die Verfassung unseres Landes in dieser Be ziehung an die Hand giebt, sondern die der Analogie der gan zen Deutschen Verfassung von Anfang der Geschichte unsers Volkes an entspricht. Unser Volk hat in den ältesten Zeiten seine Gauen und Gaugrafen gehabt, später sind neben den Reichsständen des Deutschen Reichs noch Landstände in den besonderen Abtheilungcn des Deutschen Reichs eingctreten, und auf diese erst folgte die Gemeindevertretung. Es würde also durch die Einführung einer Kreistagsordnung im ausgedehn teren Sinne nur jene alte historische, durch das ganze Deutsche Staatsleben sich hindurch ziehende Analogie zwischen Reichsstän den, Landständen und Gemeindevertretungen auch hier wieder ihr volles Recht erlangen. Endlich zeigt die Erfahrung, wie wohlthätig gerade solche Provinzialstatuten gewesen sind und noch sind. Ich dürfte mich nur auf die Lausitz beziehen; allein, da man die Eigenthümlrchkeit derselben, welche allerdings auf Staatsverträgen beruht, exzipirt hat, so will ich davon keinen Gebrauch machen. Ich beziehe mich dagegen auf das König reich Preußen, welches, wie Oesterreich, gerade durch dieBeach- tung des Provinziellen eine solche Anhänglichkeit an die Regie rung, eine solche Treue m den einzeln Völkerschaften, aus denen es zusammengesetzt ist, hervorruft, daß man, wenn man ein Beispiel wissen will, nur in das Herzogthum Sachsen gehen darf, das sich trotz unserer Constitution nicht leicht wieder eine Veränderung wünschen dürfte. Ich könnte mich wohl auf Spanien beziehen, wenn nicht dieses Beispiel noch hinsichtlich seiner Nützlichkeit zweideutig wäre. Allein über das Bedürf nis; einer ausgedehnten Kreistagsordnung bin ich mit mir vollkommen einig. Nur einen Grund möchte ich beifügen, das ist der, daß, wie ich glaube, manche konstitutionelle Staaten, und namentlich, wie sich bei diesem Landtage ganz besonders herauszustellen scheint, auch unser Staat auf dein Wege zum Absolutismus des Staates ist, welcher alle Freiheit, alle Selbst ständigkeit, die man sich von der Constitution verspricht, zu untergraben droht. Es ist hier nicht der Ort, diesen anscheinend harten Vorwurf naher zu belegen, allein Jeder, der den Gang des Landtages, die Beschaffenheit der Dekrete, die Aeußerungen der Königl. Commissarien und der Herren Minister selbst beachtet hat, wird das eingestehen müssen. Man möchte lieber Alles in den Centralpunct hereinziehen, und der Selbstständig keit in Abstufungen gar keine Bewegung lassen. Nun frage ich, ob das nöthig, oder ob es wünschenswerth ist ? Ich glaube, es ist eine feste Verkettung unbedingt nöthig. Einheit muß in. dem Staatsleben herrschen, und darum wünsche ich der Regie rung die ihr für diesen Zweck unentbehrliche und nothwendigL Macht; aber ich muß auch auf her andern Seite wünschen, daß man den einzelnen Korporationen, namentlich den landständi schen Korporationen, und auch den Individuen die möglichst freie Selbstständigkeit zu erhalten suche, ohne welche es doch kein Gedeihen in dem Staatsleben geben kann. Daß aber die sem Zwecke einer festen Verkettung des Ganzen in Verbindung mit der freien Selbstständigkeit des Einzelnen die Kreistags ordnung in der von der Deputation beantragten größern Aus dehnung wesentlich förderlich sei, davon halte ich mich fest überzeugt. Was aber den Nutzen dieser Einrichtung betrifft, so ist er schon in den Motiven, die für das Bedürfniß derselben sprechen, angedeütet. Er wird sich aber noch mehr Herausstellen, wenn man die vielfach gemachte Bemerkung, daß dadurch der Gemeingeist gefördert werde, sich klar und anschauend vor Au gen hält. Ein Hauptvortheil aber, der dadurch ganz gewiß er reicht wird, ist die Verbreitung einer größeren praktischen Bil dung im Lande. Daß diese namentlich in der Lausitz durch ihre Verfassung befördert worden ist, das lehrt der Augenschein, und es bedarf keiner weitern Beweise in dieser Beziehung, als nur der Hinweisung auf diese Provinz, um uns die erweiterten An träge der geehrten Deputation recht annehmbar darzustellen. Referent Prinz Johann: Ich enthalte mich zunächstal ler Aeußerungen über das, was in Bezug auf die von der De putation zu §. 4. gemachten Vorschläge entgegnet worden ist, weil es zur speziellen Debatte gehört; ich glaube dort auch durch einige Gründe den Bericht gegen die gemachten Vorwürfe vertheidigen zu können. Was aber im Allgemeinen gesprochen worden ist, so scheint es, als ob man sich kaum von dem von
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