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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Achtzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 5. Iuni 1837. Fortsetzung und Schluß der besondern Berathung über die Kreistags ordnung. — §§. 5. — 39. Die Sitzung, zu welcher sich 34 Mitglieder eingefunden hatten, nimmt nach -^11 Uhr ihren Anfang, und zwar zunächst mit dem Verlesen des über die vorige aufgenommenen Protokolls, welches letztere nach einer kleinen Berichtigung durch denVice- präsident 0. Deutrich und den Secretairv. Zedtwitz mit vollzogen wird. Wegen Krankheit ist der Fürst Reuß abgehalten, an der Sitzung Theil zu nehmen; um Urlaub auf die Zeit vom 6. bis 8. d. M. hat nachgesucht der Oberforstmeister von Erdmanns dorf, welcher genehmigt wird. Es wird hierauf zur Tagesordnung, Fortsetzung der Bera thung über die Kreistagsordnung geschritten und der Referent Prinz Johann ersucht, die Rednerbühne zu betreten. Derselbe bemerkt, daß heute mit tz.5. des Gesetzentwurfs zu beginnen sei. ß. 5. Allgemeine und besondere Angelegenheiten. „Die kreisständischen Angelegenheiten sind entweder s) solche, welche den gestimmten Kreis betreffen, woran daher beide Korporatio nen der Kreisstande Theil nehmen, oder d) solche, welche nur eine dieser Korporationen oder auch die Ritterschaft allein an gehen." 6. Kreisständische Vorstande, Versammlungen und Depu tate „Sic werden besorgt theils durch die Vorstände des Krei ses und beziehendlich der einzelnen kreisständischen Korporatio nen, theils in den Versammlungen der Kreisstände, theils durch kreisständischc Deputirte. Die Versammlungen — Kreistage— sind entweder allgemeine, oder, in den tz. 5. unler b. gedachten Fallen, besondere der einzelnen Korporationen. Bei den Stän den vom Lande kann aber auch die Ritterschaft für solcheAngele- genheiren,, die ihre eigenthümlichen Interessen berühren, Ver sammlungen ohne Zuziehung der Vertreter des Bauernstandes halten." Dritter Abschnitt. Vorstände der Kreisstände, ß. 7. Kreisoorsttzender. „JederKreis hat einen gemeinsamen stän dischen Vorstand— den Kreisvorsitzenden — welchem ein Stell vertreter beigegeben ist. Beide werden auf einem allgemeinen Kreistage von den gesammten anwesenden Kreisständen auf sechs Jahre aus denjenigen Mitgliedern der Ritterschaft des Kreises gewählt, welche die Befähigung zur Wahl als Landtagsabgeord nete haben. Wenigstens einer vvnBeiden muß im Kreise wesent lich wohnen." h. 8. Vorstand der Stände vom Lande. „Der Kreisvorsi- tzende und dessen Stellvertreter sind zugleich Vorstand und Stell vertreter für die Korporation der Stande vom Lande." tz. 9. Vorstand der Städte- „Vorstand derKorporation der Städte ist der Rath der Kreisstadt; dieKreisstädte sind: für den Meißner Kreis die Stadt Dresden, für den Erzgebirgischen Kreis die Stadt Zwickau, für den Leipziger Kreis die Stadt Leipzig, für den voigtländischen Kreis die Stadt Plauen." §. 10. Geschäftskreis des Kreisvorsitzenden. „Der Kreis vorsitzende empfängt die Verordnungen der Regierung, die Er lasse und Schreiben in ständischen Angelegenheiten des Kreises, dafern selbige nickt insbesondere die städtische Korporation odxr den speziellen Geschastskreis xiner Deputation oder Kaffenbehörde betreffen, und bewirkt hierauf die nöthigen Expeditionen; er beruft die Kreisstände zu den allgemeinen und die Stande vom Lande zu den besondern Kreistagen und bestimmt die Zeit und den Ort der Zusammenkunft, so wie den Anfang und den Schluß der Sitzungen; er prüft die Legitimation der Stande, welche sich zu diesen Kreistagen einsinden; er führt den Vorsitz in den allgemeinen Versammlungen der Kreisstände^ und in den beson dern Versammlungen der Stände vom Lande; er hält bei diesen Versammlungen den Vortrag, oder wählt aus den Kreisständen einen Referenten, leitet die Beratungen und Abstimmungen und besorgt, daß über die Verhandlungen richtige Protokolle abge- faßt und vollständige Akten gehalten werden; erwacht, bei eig ner Verantwortlichkeit gegen dieRegierung und die Krcisstände, daß wahrend der Beratungen die Ordnung und Ruhe nicht ge stört werde, und muß im Falle einer Störung zur Ordnung verweisen, den Störern das Wort entziehen, auch, wenn der Zweck hierdurch noch nicht erreicht werden sollte, die Sitzung schließen; er fertigt die Berichte, Anzeigen und Schreiben, welche in Verfolg der Verhandlungen bei demKreistage abgefaßt werden müssen, oder ertheilt hierzu Auftrag, vollzieht selbige und sorgt für deren Bestellung; er führt die Controle über die Deputationen der gesammten Kreisstänve und der Stände vom - Lande, in sofern sie nicht einer Landesbehörde unmittelbar unter geordnet sind; er führt die Aufsicht über die allgemeine und rit- terschaftliche Kreiskasse, über dieDonaliv-Einnahme, ingleichen über die gemeinschaftliche Akcenrepositur und über die derStände vom Lande, wofür ein angemessenes Lokal an dem Orte, wo der Kreistag in derRegel gehalten wird, auszumitteln ist ; er besorgt diejenigen Aufträge, welche ihm in Bezug auf kreisständische Angelegenheiten von den Landesbehörden ertheilt werden, oder welche er aufAntrag der Kreisstände besonders übernimmt. Der Stellvertreter des Kreisvorsitzcnden besorgt diejenigen Direkto rialgeschäfte desselben, welche dieser ihm überträgt, und wenn der Vorstand behindert oder dessen Stelle erledigt ist, einstweilen alle Geschäfte des Kreisvorsitzenden." tz. 11. Geschäftskreis des Vorstandes der Städte. „Der .Rath der Kreisstadt empfangt die in besondern Angelegenheiten der städtischen Korporation ergebenden Verordnungen der Regie rung, auch sonstige Erlasse und Schreiben, und bewirkt in die sen Angelegenheiten die nöthigen Expeditionen; er ruft die städti sche Korporation zu den besonder» Kreisversammssingen; er hat die Aktenrepositur der städtischen Korporation in Aufsicht und Beschluß; er besorgt diejenigen Aufträge, welche ihm, in Bezug auf die Angelegenheit dieser Korporation von den Landesbehör- dcn ertheilt werden, oder welche er auf Antrag der erster» beson ders übernimmt." H. 12. Fortsetzung. „Der Deputirte der Kreisstadt hat bei den besondern Versammlungen der städtischen Korporation die Legitimation der sich hierzu einsindende» Deputirte» zu prüfen; den Vorsitz zu führen; den Vortrag zu halten; die Berathungen und Abstimmungen zu leiten und zu besorgen, daß über dieVer- handlungen richtige Protokolle geführt und vollständige Akten gehalten werden." Diese sämmtlichen Paragraphen werden nach geschehenem .Vortrage einstimmig von der Kammer angenommen. Bürgermeister Gotrschald: Ich wollte mix eine An frage, entweder an die verehrte Deputation, oder an die hohe Staatsregierung erlauben. Im Voigtländischen Kreise be steht nämlich die Einrichtung, daß die schriftlichen Arbeiten und die hauptsächlichsten Geschäfte durch einen besonders angestell ten Kreisshnhikus venichtft werden; Letzterer bezieht ein be stimmtes Honorar, und da ich nun weder in dem Entwurf, noch in dem Deputations-Gutachten eine Andeutung finde, -i-
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