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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 184. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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zu stimmen Lauchen. Die Deputation hat gesagt, sie gäbe ihr Gulachren aus den früher angeführten Gründen dahin ab, daß man bis zur nächsten Standevcrsammlung von einem diesfallsi- gen Anträge absehen möge. Ich frage die Kammer: Ob sie da rin übereinstimme? Wird von 26 gegen 2 Stimmen besaht. Ferner hat sie im letzten Satze dieser Position gesagt, sie rache uns an, diese Position mit 340,000 Thlr. anzunehmen. Ich frage die Kammer: Ob sie dies thun zu wollen gemeint sei? Mrd von 25 gegen 3 Stimmen b es a ht. Es wird sodann zur 14. Position: Floß- und Holz hofsnutzungen übergegangen. 14) Floß- und Holzhofsnutzungen. (Den Be richt der II Kammer siehe in Nr. 146. dieses Blattes Seite 2304. sig.) Es ergiebt fick hier ein Reinertrag von 47,750 Thlr., der sich gegen voriges Budjet um 16,050 Thlr. mindert. Es sind mir dieser Position besondere früher nicht vorgelegene Spezialetats mitgetheilt worden; die II. Kammer hat bei deren Prüfung folgende Anträge beschlossen: 1) den Gehalt des Floßmeisters an der Elsterflöße in«!. Holzdeputats normal mäßig auf 1000 Thlr. uno dessen Dienst- und Expeditionsauf wand auf 200Thlr., hingegen die dem jetzigen Inhaber hierüber noch zukommenden 747 Thlr. und 21 Thlr. transitorisch zu setzen. — 2) den Gehalt des Leipziger Holzverwalters gleich dem des Dresdner auf 600 Thlr. normatmäßig zu stellen und die übrigen dem dermaligen Beamten noch zukommenden 200 Thlr. transitorisch in Ansatz zu bringen, und — 3) die Besoldungen (mithin auch die Stellen) der Floßoberaufseher bei drrWeiseritz- Elster- und Freiberger-Muldenflöße an zusammen 1017 Thlr. 12 Gr. auf den transitorischen Erat zu bringen. Obschon der Deputation die Anträge unter 1. und 3. nicht erforderlich erschie nen, da Seiten des Herrn Finanzministers bei voriger Srände- versammlung erklärt worden ist, daß dis hohe Staatsregierung auf die jetzt wieder in Anregung gebrachten Ersparnisse zu seiner Zeit Bedacht nehmen werde, so empfiehlt sie doch, um hierüber eine Meinungsverschiedenheit nicht zu haben, den Beitritt, wo gegen man. die Beistimmung zu dem zweiten Anträge nicht an- rathen kann, da die Verhältnisse des Holzverwalters in Leipzig und Dresden nicht gleich sind, und da der Letztere durch Holz- fuhrlöhne besser gestellt ist als Ersterer, durch dieBesoldungsver- änderung, wie sie vorgeschlagen worden, aber nicht eine Gleich stellung beider Stellen, sondern ein fühlbares Mißverhältnis herbeigesührt werden würde; hierüber hat man aber auch die Besoldung des Holzverwalters zu Leipzig keineswegs für zu hoch erachten können. Die Verminderung des veranschlagten Rein ertrags hat man wegen des in den letzten Jahren geminderten Begehrs nach Flößholz angenommen, allein schon seit vorigem Jahre dürfte dasselbe gesuchter sein, und wenn nur dafür Sorge getragen wird, daß die Wünsche befriedigt werden, wird das Mindereinkommen wieder sich erhöhen. Im klebrigen ist die Administration der Zwickauer Mulden- und der Schwarzwas serflöße vereinigt und hierdurch die Stelle eines Floßmeisters ein gezogen worden. Da die Deputation gegen die vorgelegtsn Etats besondere Erinnerungen nicht zu machen hat, so empfiehlt sie die Annahme der Position mit 47,750 Thlr. Es bemerkt noch erläuternd der Referent Bürgermeister Schill: Ich habe nur in Bezug «mf den Antrag der H. Kammer noch zu erwähnen, daß der Leipziger Holzverwalter 800 Thlr. Gehalt bezieht, während der Dresdner nur auf 600 Thlr. gesetzt ist; Letzterer hat aber dadurch, daß er eine Menge Holzfuhren auf eigne Rechnung übernimmt, einen nicht unansehnlichen Gewinn, der dem Leip ziger Holzverwalter abgeht. Wollte man nun den Gehalt des Ersteren ebenfalls auf 600 Thlr. herabsetzen, so würde eben dadurch eine Ungleichheit herbeigesührt, die durch jenen Antrag hat beseitigt werden sollen. Uebrigens ist auch ein Gehalt von 800 Lhlrn., wenn man den kostspieligen Aufent halt in Leipzig betrachtet, keinesweges zu hoch. v. Carlowitz: Der Floßmeister an der Elsterflöße be zieht den enormen Gehalt von 1968 Thlr; die H. Kammer sowohl als auch unsere Deputation sind darüber mit sich einig, daß man den Antrag an die Regierung stellen mochte, diesen Gehalt für die Zukunft zu reduziren. Das ist mir nun ganz recht und ich trete dem bei; allein mir würde dieser Gehalt^ noch zu einem weiteren Anträge Veranlassung geben: ich finde nämlich darin 100 Thlr. Gratifikation, wenn die Flöße den 30. Juni beendet ist. Was aus dieser Gratifikation werden soll, ob sie künftig noch fortbestehen, ob sie namentlich über den künftigen Normaletat noch fortgegeben werden soll? das ist eine Frage, über dis ich nirgends Aufschluß fand, und die ich mir nicht zu beantworten vermochte. Allein ich brauche sie auch nicht beantwortet zu erhalten; ich stelle, ganz abgesehen davon, den Antrag, daß diese 100 Thlr. Gratifikation nicht nur sofort, sondern auch für die Zukunft in Wegfall gebracht werden. Zuvörderst Hst es mit dieser Gratifikation eine ganz eigene Bewandtmß; sie ist von-gewiffen Umständen abhängig gemacht. Daun bin ich auch von vorn herein gegen die Ge währung von Gratifikationen eingenommen; denn ist der Ge halt zu gering, so erhöhe man ihn und enthalte sich dann aller Gratisikationserthsilungm. Bon einem Staatsdiener setze ich nämlich voraus, daß er seine ganze Zeit, Kraft und Tä tigkeit dem Staatsdienste widme; ist das der Fall, so wird eine erhöhte Thätigkeit keinen Anspruch auf Gratifikation be gründen können. Der hier fraglichen Gratifikation habe ich aber auch noch ein besonderes Bedenken entgegenzustellen. Ich bekenne offen, daß, wie ich schon andeutete, soweit als ich die Verhältnisse bei den Flößen kenne, es mir scheint, als ob die Gewährung einer Gratifikation der Art keinesweges allein von der Thätigkeit des Beamten abhängig sei. Es scheint dabei Alles darauf anzukommen, ob das Frühjahr rin nasses oder ein trocknes war; war das Frühjahr ein nasses, ist mithin Wasser genug vorhanden, so läßt sich ohne große Anstrengung die Flöße bis zum 30. Juni beendigen; ist das Frühjahr aber ein trocknes, nun, so wird der Floßmeister auf einen ähnlichen Erfolg auch bei den angestrengtesten Bemühungen nicht zählen können. Ich glaube, wenn wir auf Umstände, die lediglich von der Natur abhängig sind, einmal Rücksicht nehmen wol len, so sollten wir nicht dem Floßmeister, sondern dem luxitor zriuvius eine Gratifikation votiren. Ich stelle also den Antrag auf Wegfall dieser 100 Thlr. Präsident: Es ist von dem Hrn. v. Carlowitz der An trag gestellt worden, daß die 100Thlr. Gratifikation des Floß meisters bei der Clsterflöße Wegfällen möchten. Ich frage die
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