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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 160. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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Diebstahle in den Arbeitshäusern zu Zwickau und' Hubertus burg zu verbüßen sein wird. Präsident: Sonach habe sch die Frage zu stellen.: Öb die Kammer mit der Bewilligung des geforderten Zuschuffes- von 29,538 Thlr. 4 Gr. einverstanden sei? Wird einstim mig genehmigt. IN. Als Zuschuß für das Correktions- und Ar beitshaus zu Zwickau sind nach einer Zahl von 230 Perso nen für das Correktions- und 200 für das Arbeitshaus bewil ligt: 28,050 Thlr., wogegen für die neue Periode nach einer Kopfzahl von 400 Correklionairs und 200 Detinirten im Ar beitshause gefordert werden: .27,981 Thlr. 14 Gr., folglich 68 Thlr. 10 Gr. weniger. Die Einnahme beträgt nach dem vorigen Anschläge: 1380 Thlr., nach dem jetzt vorgelegten 2595 Thlr., übersteigt mithin die frühere um 1215 Thlr., welche erlangt werden durch folgende Erhöhungen: 40Lhlr. an Verpflegungsgeldern, 15Lhlr. an freiwilligen Beitragen, 10 Thlr. an zufallmdem vermögen von Verstorbenen, 1000 Thlr. an Arbeitsverdienst, 100 Thlr. an verkauften Jnventarien und Abgängen, 50 Thlr- an zufälli gen Einnahmen. Die künftige Ausgabe an 30,576 Thlr. 14 Gr. übersteigt die frühere an 29,430 Thlr. um 1146 Thlr. 14 Gr. Um das neue Postulat richtig beurtheilen zu können, muß man damit den Voranschlag in Vergleichung bringen, welcher in dem Berichte über das höchste Dekret vom 9. Januar. 1834, einige in der Landarbeitsanstalt zu Zwickau vorzunehmende Ver änderungen betreffend, enthalten ist. Nach solchem wurden für die Correktions- und Arbeitsanstalt zu Zwickau gefordert?: 34,700 Thlr., als: 13,877 Thlr. 1 Gr. 4 Pf. zu allgemeinen, 20,822 Thlr. 22 Gr. 8 Pf. zu besondern Kosten, und man legte dabei einen Personalbestand von 400 Correklionairs und 200 Sträflingen zum Grunde. Bei der Berathung wurde indessen der Personalbestand für das Arbeitshaus nur zu 120 Indivi duen angenommen, undjdeshalbstatstder vcrlangten34,700Lhlr. nur die Summe von 31,390Thlr. als wirkticherBedarf crkannr Wenn nun gegenwärtig die Zahl der Sträflinge wieder zu 200 in Anschlag kommen müssen, und, nach der gemachten Erfah rung, darunter auch nicht gegangen werden kann, gleichwohl, für einen Personalbestand von 600 Individuen statt obiger 31,390 Thlr. für die neue Periode nur 30,576 Thlr. 14 Gr. mit 12,546 Thlr. 14 Gr. zu allgemeinen und 18,030 Tblr. zu be sondern Kosten, folglich, trotz der Erhöhung um 80 Köpfe, 813 Thlr. 10 Gr. weniger verlangt werden, so findet die De putation es unbedenklich, der Kammer anzurathen: den gefor derten Zuschuß mit 27,981 Tylr. 14 Gr. zu bewilligen. Abg. Atenstadt: Ich habe ebenfalls schon bei Bera thung des Criminalgesetzbuches aufmerksam gemacht, daß wohl nöthig sein dürfte, die Verordnung vom 31. April 1831, durch welche Verpflegungsbeitrage aus dem Vermögen der Sträflinge an die Zuchtyausanstalt angeordnet worden, auf die neu zu er richtenden Arbeiishausanstalien und das Landesgefängniß aus zudehnen. Es wurde auch damals zu erkennen gegeben von Seiten der hohen Staatsregierung, daß man allerdings beab sichtige, jene Verordnung, welche außerdem auf diese neu zu gründenden Strafanstalten nicht zu beziehen sein dürfte, auszu dehnen. Aus dem Dekret, welches heute verlesen worden und die Gegenstände, anzeigt, die bis züm Schluß noch an die Stän deversammlung gelangen sollen, habe ich aber nicht ersehen, daß ein solches. Gesetz'noch vorgelegt werden wird. Gleichwohl scheint mir dasselbe um so nothwendiger, da ich finde, daß be reits. 40 Thlr. .Verpflegungsgelder bei dieser Anstalt erhoben worden, sind/ und nicht glauben kann, daß.sie ohne eine solche. Verordnung erhoben werden konnten. Wenn auch der Ersöst bei dem Zuchthause nicht groß gewesen sein dürfte, so würde doch bei der Arbeitsanstalt und noch mehr bei demLandesgefang- niß eine nicht unbedeutende Einnahme für die Staatskassezu erwarten sein. Staatsminister v. Lin den au: Die. Bemerkung des ge ehrten Abgeordneten ist allerdings begründet; denn die Bestimm mung, nach welcher gegenwärtig aus dem Vermögen derZücht- linge eine Vergütung der Kosten verlangt werden kann, würde jetzt bei dem Arbeitshause und dem Landesgefängniß noch keine, Anwendung finden. - Ich bin wegen dieses Gegenstandes mit dem Justizministcr in Communikation getreten und habe den. Wunsch ausgedrückt, daß bei Ausdehnung jener Vorschrift auf die Arbeitshäuser und das Landesgefängniß diese gesetzliche Aü- ordnung überhaupt umgearbeitet werden möge, weil die'jetzige? Bestimmung, nach welcher die Vergütung nur aus dem Ein nahmeüberschuß gereicht werden soll, häufig umgangen wird, so daß vielleicht nur für drei oder vier Züchtlinge eine solche Ein zahlung geleistet wird. Präsident: Sonach habe ich die Kammer zu fragen:. Ob sie den geforderten Zuschuß mit 27,981 Thlr. 14 Gr. bewil ligen wolle? Es erfolgt einstimmige Bewilligung. IV. Die Correktions- und Erziehungsanstalt zu Bräunsdorf hat, nach einer Kopfzahl von 180 Zöglin gen, Correklionairs und Sträflingen, der vorigen Bewilligung gemäß, einen Zuschuß von 13,170 Thlr. 16 Gr. erfordert. Für die neue Periode werden bei einer gleichen Kopfzahl nur 12,011 Thlr. 21 Gr. 4 Pf., also 1158 Thlr. 18 Gr. 8 Pf. we niger verlangt. Es ist diese Verminderung durch die Erhö hung der Einnahme herbeigcführt worden. Letztere wird ver anschlagt zu 1880 Thlr., nach dem vorigen Anschläge betrug selbige 370 Thlr. Die künftige Ausgabe wird berechnet zu 13,891 Thlr. 21 Gr. 4 Pf. Bei voriger Bewilligung war solche berechnet zu 13,540 Thlr. 16 Gr., cs tritt daher für die neue Periode eine Erhöhung von 351 Tylr. 5 Gr. 4 Pf. hervor. Die Deputation findet hierbei zu einer Erinnerung sich nicht veranlaßt und ist der gutachtlichen Meinung: die Kam mer könne den verlangten Zuschuß von 12,011 Thlr. 21 Gr, 4 Pf. bewilligen. Abg. Atenstädt: Auch bei dieser Anstalt zeigt sich die große Sorgfalt der hohen Staatsregierung in vorschreitender- Verbefferung und auch darin, daß der Einnahmeertrag nicht unbedeutend erhöht, der Aufwand hingegen um vieles vermin dert worden ist. Ich habe keine Erinnerung, nur eine Frage mir erlauben wollen. Ich finde als neue Ausgabepost 300 Thlr^- zu Reise-, Zehrungs-, Einlieferungs- und Transportkosten Nun ist aber nicht anders bekannt, als daß die Obrigkeiten diese Einlieferungskosten bestreiten müssen, und in dem frühem Bud- jet habe, ich auch'diese Ausgqbepost nicht vorgefunden. i , Staatsminister v. Lindenau: Ich habe dem geehrten Abgeordneten zu erwiedern, daß diese Ausgabepost früher unter
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