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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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dm Antrag: „daß dle beiden Kammern bei der hohen Staats regierung sich dafür verwenden möchten, daß ein Gesetz, wel ches ganzen Gemeinden die Jagdgerechtigkeit eines Fremden auf ihren Fluren gegen billige Entschädigung abzulösen und dieJagd selbst durch einen oder einige angestellte Männer beschießen zu Lasten , gestatte, auf dem verfassungsmäßigen Wege erlassen werde." Die dritte Petition ist von den Gemeinden zu Nöbeln. Zschoppelshain, Hartha, Hohenkirch, Loße, Göritzhayn, Lopf- seifersdorf, Stein, Wiederau, Diethensdorf und Königshayn eingereicht und enthalt unter Angabe derselben Motiven, wie die vorigen Petitionen, das Gesuch um ständische Verwendung bei der hohen Staatsregierung: „den Kammern ein Gesetz vorzu legen, kraft dessen den feld- und holzbegüterten Unterlhanen die Ablösung der Jagdgerechtigkeit eines Fremden auf ihren Fluren und Hölzern gegen billige Entschädigung, so wie das Beschießen ihrer Flur durch zuverlässige Personen gestattet werde." In sofern als die zuletzt bezeichneten Petenten die Ablösung der Jagdgerechtigkeit eines Fremden auf ihren Fluren und die Er mächtigung zu Anstellung von Flurschützen beantragen, und dies darauf hinweiset, daß der Ausdruck in ihrem Gesuche: „Feld- und Holzbegüterte Unterthanen," mit: „.den Holz- und Feldbegüterten in einer Gemeinde" gleich bedeutend zu neh men, dürste diese zuletzt erwähnte Petition mit der der Stadt rache und Communrepräsentanten zu Penig, Burgstädt und Lunzenau, welche unbezweifelt unter dem von ihnen gewählten Ausdruck: „Gemeinde" die nämlichen Personen verstehen, Zu sammentreffen. Im Wesentlichen stellen sich aus diesen Petitionen folgende, beziehendlich mehr oder weniger modisizirte Wünsche heraus.: 1) die Ablösung des Jagdbesugnisses auf dem Wege des Gesetzes zu gestatten, 2) die jetzigen, den Wildschädenersatz betreffenden, Gesetze einer Revision zu unterwerfen, ein bestimmtes, schnel les und minder kostspieliges Verfahren dafür zu normiren und dabei den Grundsatz festzustellen: daß der vorfallende Wildscha den von demjenigen Jagdberechtigten zu ersetzen, in dessen Jagd revier der Schade geschehen, 3) die Haltung des Schwarzwil des nur in eingefriedigten Wildgärten zu gestatten, und 4) die Hegung des Hoch - und Rothwildes durch geeignete Maßregeln zu beschränken. Referent v. Haase: Ich habe hier zu bemerken, daß zu diesen Petitionen inzwischen noch drei ziemlich gleichen In halts eingegangen sind, nämlich eine Petition von den Ge meinden Groß-und Kleinröhrsdorf und Arnsdorf von dem Abg. Dammann bevorwortet, sodann eine von den Grund stücksbesitzern zu Frankenau, Oberthalheim und Altmitweida und eine von den Gemeinden zu Rennersdorf, Schmiedefeld, Seeligstadt, Fischbach und Wilschdorf. Ich muß es nun der Kammer überlassen, ob sie diese Petitionen wörtlich vorgele sen haben will. Vor jetzt will ich nur hier die Gesuche der Petenten herausheben, woraus sich Herausstellen wird, daß wohl im Ganzen diese Petitionen mit den übrigen, welche zu diesem Bericht Veranlassung gegeben haben, Zusammentreffen und daß sie im Allgemeinen Dasselbe bezwecken. Anlangend aber insonderheit die Gemeinden zu Großröhrsdorf, Klein röhrsdorf und Arnsdorf, so Jagen diese Hauptsächlich darüber, daß sie durch den übermäßigen Wildstand auf den Königlichen Revieren in beträchtliche Schaden gekommen wären, und daß ih nen deren Vergütung abgeschlagen würden sei, und zwar un ter Angabe des Grundes, daß der von ihnen erlittene Scha den von den Rehen verursacht worden sei, ein solcher Schaden aber nicht unter diejenigen Wildschäden gehöre, welche das Gesetz zum Ersatz geeignet halte. Das Gesuch ist, wie es scheint, im Allgemeinen gestellt, und die Bitte wegen des Schadenersatzes scheint nicht sowohl aufden Schaden zu gehen, der ihnen bereits zugefügt worden ist, sondern auf den, der ihnen künftig durch die Rehe verursacht werden könnte. Ich über lasse es der Kammer, ob es nicht unter diesen Umständen nöthrg sein möchte, diese Petition vorzulesen. Abg. Dammann: Ich glaube doch, daß es gut wäre, wenn diese Petition noch vorgelesen würde, denn diese Leute klagen besonders wegen eines großen Schadens, der ihnen durch den übermäßigen Rehstand an den Krautfelvern zuge fügt worden ist, und welchen sie auf71Ehlr. berechnen; daher wäre es doch sehr wünschenswerth, wenn dieser Uebelstand ab gestellt würde; ich möchte deshalb sehr bitten, daß diese Peti tion noch vorgelesen würde, weil dadurch die Kammer doch mehr Kenntniß davon erhält. Referent 0.Haase verliest nun die Petition von den Gemeinden Groß - und Kleinröhrsdorf rc. bis zu dem frü her vvrgetragenen Schlußsätze derselben und bemerkt: Ich komme darauf zurück, daß allerdings ein Zweifel darüber ob walten kann, ob der Schadenersatz, den die Petenten in ihrem Gesuch erwähnen, im Allgemeinen und für die Zukunft ange sprochen worden oder ob ihr Gesuch auf die Vergangenheit und auf den Ersatz des bereits erlittenen Schadens zu beziehen sei. Soviel über die Petition unter 1., welche ich vorhin er wähnt habe. Die zweite' ist von den Grundstücksbesitzern zu Frankenau rc. eingereicht worden; sie betrifft ebenfalls das übermäßige Uederhandnehmen des Wildprets. Sie würde also auch, wie schon gesagt, mit den übrigen zusammentreffen. Nun trägt Referent das Petitum der dritten Petition von den Gemeinden zu Rennersdorf, Schmiedefeld und Roß bach vor und fährt dann in dem Berichte weiter fort, in wel chem unter anderen enthalten ist: Die 3. Deputation verweist zuerst auf Dasjenige, was in Bezug auf die hier von den Petenten zur Sprache gebrachten Angelegenheiten bei dem vorig en Landtage geschehen ist. In dem Dekrete vom 11. November 1836, die allerhöchsten Ent schließungen aus verschiedene ständische Anträge und allgemeine Mittheilungen an die Stände betreffend, ist auf die Beschlüsse am vorigen Landtage Bezug genommen worden: „Die Frage: ob, in Berücksichtigung der bei der H. Kammer der letztversam- melten Stände sich zu Tage gelegten verschiedentlich^ Anträge, es rathsam scheine, die in neuerer Zeit über Vergütung der Wild schäden, ingleichen über die Befugnisse der Jagdberechtigten im Allgemeinen mehrfach angeregten Zweifel durch ein Gesetz zur Erledigung zu bringen? haben Se. Königl. Majestät einer genauen Erörterung unterwerfen lassen. In Betracht jedoch, daß durch den bereits seitmehrerenJahren beträchtlich abgenom- mrnen und noch ferner zu vermindernden Wildstand der Königl. Fiskus in den letztvcrfloffenen Jahren nur selten noch in dem Falle gewesen, Wildschadenvergütungen an Grundbesitzer lei sten zu müssen, ein etwaiger Anlaß zu Irrungen hierüber sich nach und nach um so mehr erledigt, als durch die in neuerer Zeit
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