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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 213. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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3459: ter für selbige., 6) 160 Lhlr. freie Mittags- und Abendkost dxm katholischen Pfarrer, welcher nur einen Gehalt von 435 Lhlr. habe, als Administrator des Krankenstifts, 7) 84 Lhlr., welche der Stiftung gemäß an aus der Anstalt entlassene Arme und an Kranke verabreicht werden. Summe 526 Thtt. 4 Gr. Die 1.2.3. und 4. Post ist dem Zwecke offenbar fremd; zu den Aus gaben für die katholischen Kirchen unter a. b. v, gehörig und mit den für die katholischen Kirchen und Schulen oben und im Se paratvotum vorgeschlagenen Pauschquanten füglich zu bestreiten. Sind jene oder diese Pauschquanta von der hohen Kammer ge nehmigt, so schlägt die Deputation vor: „Die nach Abzug Pes Betrags der vorbemerkten Posten unter 1.2.3. 4. bleibenden S27 Lhlr. 20 Gr. von dem Postulat« der 1180 Lhlr. zu ver- willigen." : . Staatsminister v. Carlowitz: Die Ergebnisse der von der Regierung angeordneten archivarischen Erörterungen über die Geschichte des Friednchstädter Krankenhauses, welch« auch der geehrten Deputation mitgetheilt.worden sind, haben Er stere allerdings überzeugen müssen, daß selbiges auf einer an die vormalige Rentkammer gewiesenen Stiftung beruhe. Al lein auch hiervon abgesehen, sind noch andere erheblich schei nende Gründe vorhanden, welche die Beschränkung der Mit tel dieser sehr wohlthätigen Anstalt widervathen dürsten. Nach der Schrift des v. Hille, welche von der Deputation angeführt worden ist, hat das Krankenstift in Friedrichstadt zwei haupt sächliche Quellen der Einnnahme. Die eine besteht in den Zin sen von 24,000 Lhlr. Kapital. Dieser Fonds ist von katholi schen Einwohnern und andern wohlthätigen Personen katholi scher Confessio» legirt worden und die Zinsen sind auf ungefähr 1000 Lhlr. angeschlagen. Die 2. Quelle ist die ständische Be willigung, welche auf 1180 Lhlr. beantragt ist. Nun sind nach der Schrift des v. Hille vom Jahre 1814 bis zum Jahre 1832 überhaupt 1391 Kranke, und zwar unter diesen 677 evangelische Kranke verpflegt worden. Das Stift ist im Stei gen, denn im Jahre 1382 wurden 111 Kranke verpflegt; auch ist die Verwaltung gut und haushälterisch, jeder Kranke kostet im Durchschnitt 15 Lhlr. 15 Gr., also mrenig mehr, als in dem hiesigen Stadtkrankenhause, wo der Durchschnittsatz 14 Lhlr. 7 Gr. war, obschon eine solche Anstatt, je größer, desto wohlfeiler ist. Erwägt man nun, daß der ganze Kapitalfonds des Stifts von frommen Vermächtnissen katholischer Confes- sionsverwandten herrührt, daß selbiges zwei mit einander ver bundene Anstalten, ein Krankenhaus und eine Kapelle umfaßt und daß der Ertrag jenes Fonds weit mehr beträgt, als der kirchliche Aufwand, so könnte es, selbst im Interesse der Pro testanten und aus dem hier doch gewiß sehr untergeordneten finanziellen Gesichtspunkte betrachtet, nicht räthlich erscheinen, die Bewilligung für selbiges zu beschranken. Die Katholi ken, denen diese Anstatt gehört, würden darum ihre Kapelle nicht eingehen lassen, die kirchlichen Ausgaben bei selbiger nicht beschränken und ihre Kranken ferner, wie bisher, pflegen , sie würden aber die ihnen abgenöthigten Ersparnisse darin suchen müssen, Kranken protestantischer Confrssion die Aufnahme zu versagen. Die fernere Folge aber wäre, daß die hier aus geschlossenen Kranken, da sie doch nicht hülflos bleiben kön nen/ dem Stadtkrankenhause zur Last fallen würden, welches, wie bekannt, bei der jetzt so hoch gestiegenen Zahl der Einwoh ner und Fremden bei weitem nicht ausreicht, und daß, wäh rend in den Anstalten in Wien, Prag, München, Würzburg und, andern katholischen Städten Deutschlands, jeder Kranke mit gleicher Liebe ausgenommen wird, in Dresden der Impuls gegeben werden.würde, die Hülfe der Kranken nach dem Glau bensbekenntnisse zu bemessen. DieseFolgen dürften wohl kaum durch ein geringes Ersparniß an dem Postulats gerechtfertigt werden, um welches es sich jetzt handelt. Referent Sachßer Die Deputation hat allerdings wohl im Auge gehabt, daß nicht bloß katholische Kranke, son dern auch Kranke anderer Confesstonen in dieser Anstatt ausge nommen werden; sie hat aber keineswegs das Postulat in den Theilen, welche diesen Zweck der Anstatt betreffen, beschränkt, sondern findet nur ungeeignet, Posten zu bewilligen, welche dem Zwecke fremd sind. Es sind 120 Lhlr. für Besoldung eines Ka- pell- und Kirchendieners, 24 Lhlr. 4 Gr. für den Organisten, 8 Lhlr. , für Balkentreter und Lauter, und 100 Lhlr. für In standhaltung der Kirche und ihrer Ornamente und für die Mini stranten gefordert. Die Deputation hat bei dem beantragten Pauschquantum für die katholische Kirche im Auge gehabt, daß die erwähnten Kirchenbedürsniffe füglich davon bestritten werden können, da die Ansätze, auf welche sich die Berechnung der Pauschquanten gründet, von solcher Beschaffenheit sind, daß unschwer da und dort ein Ersparniß gemacht werden kann. ES wird daher keineswegs das Krankenstift in seiner Wirkung behin dert werden, wenn diese Posten wegfallen und von dem Quan tum, das die Kammer theils normal, theils transitorisch für die Kirchen und Schulen bewilligt hat, bestritten werden. Königs. Commiffair 0. Hübel: Der Antrag der Deputa tion auf Abminderung des Postulats für das katholische Kran ken stift scheint mir durch die angeführten Gründe nicht vollstän dig gerechtfertigt zu sein. Die geehrte Deputation ist nämlich davon ausgegangen, daß die ersten 4 Ausgabeposten, welche sie hier aufzählt, dem Zwecke eines Krqnkenstiftcs fremd wären. Der Herr Staatsminister hat aber schon bemerkt, daß die Hälfte des Aufwandes für das mit einer kirchlichen Anstatt verbundene Krankenstift von den Zinsen der Stiftungskapitalien gedeckt wird. Diese Kapitalien sind nicht nur zur Krankenpflege, sondern auch zu dem kirchlichen Zwecke mit legirt. Wenn daher von den Zin sen sowohl das Bedürfnis! der Kirche als des Krankenstifts be stritten wird, so sind die in ersterer Beziehung gemachten Aus gaben keineswegs der Anstalt, wie sie stiftungsmaßig besteht, fremd. Unter 7. ist aber auch eine Post von 84Lhlr. ausgenommen, wel che nach der Ansicht der Deputation erspart werden könne. Die Deputation hat diese Post aus del: Schrift des 0. Hille entlehnt, welche im Jahre 1833 erschienen ist. Damals befand sich solche auch wirklich auf dem Etat, sie ist aber seit dem Jahre 1834 weg gefallen, weil das Ministerium sich überzeugte, daß ihr keine Stiftung zum Grunde liege. Die geehrte Deputation wird sie daher auch nicht in dem Spezialetat gefunden haben, welcher über das Krankenstift vorgelegt worden ist, und es kann demnach auch
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