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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1837,Juni/Aug.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Juni/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028404Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028404Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028404Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 179. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-06-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
- Protokoll160. Sitzung 2537
- Protokoll161. Sitzung 2553
- Protokoll162. Sitzung 2569
- Protokoll163. Sitzung 2585
- Protokoll164. Sitzung 2605
- Protokoll165. Sitzung 2621
- Protokoll166. Sitzung 2637
- Protokoll167. Sitzung 2653
- Protokoll168. Sitzung 2673
- Protokoll169. Sitzung 2689
- Protokoll170. Sitzung 2709
- Protokoll171. Sitzung 2725
- Protokoll172. Sitzung 2741
- Protokoll173. Sitzung 2757
- Protokoll174. Sitzung 2777
- Protokoll175. Sitzung 2793
- Protokoll176. Sitzung 2813
- Protokoll177. Sitzung 2829
- Protokoll178. Sitzung 2845
- Protokoll179. Sitzung 2861
- Protokoll180. Sitzung 2881
- Protokoll181. Sitzung 2897
- Protokoll182. Sitzung 2917
- Protokoll183. Sitzung 2933
- Protokoll184. Sitzung 2949
- Protokoll185. Sitzung 2965
- Protokoll186. Sitzung 2985
- Protokoll187. Sitzung 3001
- Protokoll188. Sitzung 3021
- Protokoll189. Sitzung 3037
- Protokoll190. Sitzung 3057
- Protokoll191. Sitzung 3073
- Protokoll192. Sitzung 3093
- Protokoll193. Sitzung 3109
- Protokoll194. Sitzung 3129
- Protokoll195. Sitzung 3145
- Protokoll196. Sitzung 3161
- Protokoll197. Sitzung 3177
- Protokoll198. Sitzung 3197
- Protokoll199. Sitzung 3213
- Protokoll200. Sitzung 3233
- Protokoll201. Sitzung 3249
- Protokoll202. Sitzung 3265
- Protokoll203. Sitzung 3281
- Protokoll204. Sitzung 3301
- Protokoll205. Sitzung 3317
- Protokoll206. Sitzung 3337
- Protokoll207. Sitzung 3353
- Protokoll208. Sitzung 3369
- Protokoll209. Sitzung 3385
- Protokoll210. Sitzung 3405
- Protokoll211. Sitzung 3421
- Protokoll212. Sitzung 3441
- Protokoll213. Sitzung 3457
- Protokoll214. Sitzung 3477
- Protokoll215. Sitzung 3493
- Protokoll216. Sitzung 3513
- Protokoll217. Sitzung 3529
- Protokoll218. Sitzung 3549
- Protokoll219. Sitzung 3565
- Protokoll220. Sitzung 3585
- Protokoll221. Sitzung 3601
- Protokoll222. Sitzung 3621
- Protokoll223. Sitzung 3637
- Protokoll224. Sitzung 3657
- Protokoll225. Sitzung 3673
- Protokoll226. Sitzung 3693
- Protokoll227. Sitzung 3709
- Protokoll228. Sitzung 3729
- Protokoll229. Sitzung 3745
- Protokoll230. Sitzung 3765
- Protokoll231. Sitzung 3781
- Protokoll232. Sitzung 3801
- Protokoll233. Sitzung 3817
- Protokoll234. Sitzung 3837
- Protokoll235. Sitzung 3853
- Protokoll236. Sitzung 3873
- Protokoll237. Sitzung 3889
- Protokoll238. Sitzung 3909
- BandBand 1837,Juni/Aug. 2537
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ichesverletzend, indem Diejem'genmit zur Staatskasse zahlen müssen, welche hierdurch gar kcinenGewinn habm, und ich glaube- daß so ein Gesetz gerechterweise nicht erscheinen könne. Wenn dieser Nachsatz der 7. §. wegfallen könnte und die Conzession sich bloß auf neue Brauereien erstreckte, so finde ich es zweckmäßiger; allein fürdie bestehenden Branereicnsinde ich es hart, und es wer den sich Reibungen dadurch entwickeln, und der Bierverkauf ge heim betrieben werden. Ich trage daher auf den Wegfall die ses Nachsatzes an, damit nur die bestehenden Brauereien auch das Bierverschroten haben. ' Präsident: Das wird sich aus der Abstimmung erge ben, ich werde aber die Frage theilen. Abg. Adler: Ich erlaube mir noch Etwas zu erinnern. Um der Conzeffjon eine sichere Basis zu geben, wäre noch durch einen Zusatz zu bestimmen: „ob und wo neue Brauereien ange legt werden sollen." Er wäre vielleicht an den 1, Satz der §. 7. anzuhängen. Abg. v. d. Planitz: Ich kann dem Abgeordneten, der so eben gesprochen hat, nur beistimmen; ich muß aber bemer ken, daß, wenn es auch vielleicht wünschenswerth ist, daß das Gewerbe nicht ganz frei gegeben wird und die Negierung sich das Recht der Conzessionsertheilung Vorbehalt, man nicht zu streng mit Ertheilung der Conzession sei. Wir sehen schon jetzt, daß eine Menge in fremden Staaten gebrautes Bier ein geführt wird. Wird dieses geduldet, so können wir auch un sere eignen Unterthanen nicht so sehr beschränken, das Gewerbe so allgemein als möglich auszuüben. Abg. Heyn: Ich bin mit der von unserer Deputation vorgeschlagenen tz. 7. und besonders mit dem Zusatze ganz ein verstanden , wünschte aber Letzteren etwas erweitert zu sehen, und erlaube mir deshalb einen Beisatz, welcher sich nach den Worten: „u. auch dann erst" anknüpfen ließe, des Inhalts: „so wie in Orten der Städte u. der Dörfer, m welchen dievorangege- bene Voraussetzung nicht stattsindet, oder schon eine und nach Befinden mehrere Brauereien vorhanden, nur in Fällen des erwiesenen dringenden örtlichen Bedürfnisses ertheilt werden, wenn vorher Diejenigen gehört worden, welche früher zur Aus übung des Bierzwanges oderBiervrrlagsrechts an dem betref fenden Orte berechtigt waren." Präsident: Das ist ein Amendement zum Deputations- Gutachten. Abg. v. Thielau: Ich muß mich ebenfalls gegen die Ansicht der Deputation aussprechen. Ich bin zwar damit ein verstanden, daß man in Hinsicht der Conzession innerhalb der Städte eine Zeit bestimmen kann, um den Städten Zeit zu lassen, sich einzurichten; daß aber auf dem Lande ein dringendes Bedürfniß erwiesen werden müsse, davon kann ich mich nicht überzeugen. Der Abg. v- d. Planitz hat schon den national ökonomischen Grund angeführt, daß dem Lande ein großes Kapital entzogen werde durch die Einführung fremden Bie res, welches ebenfalls im Lande verbleiben könnte, wenn man zu Anlegung von Brauereien Conzession ertheilte; und ich würde glauben, daß man bloß sagen sollte: „Diese Erlaub- ' niß zu Anlegung von-Brauereien wird innerhalb der Städte nur im Fall dringenden Bedürfnisses ertheilt, außer halb derselben aber nur aus allgemeinem polizeilichen Rücksichten verweigert werden. Präsident: Zuvörderst habe ich das-Amendement des Abgeordneten Heyn zur.Unterstützung zu bringen. Will die Kammer dieses (bereits, voy ihr vernommme s. vorste hende Splt.) Amendement unterstützen? Wird nicht aus reichend unterstützt, . Präsident: Statt des Deputations-Gutachtens würde nachdem Anträge desÄbg. v. Thieläu der Satz zu stellen sein: „Diese Erlaubniß zu Anlegung von Brauereien wird inner halb der Städte nur im Fast dringenden Bedürfnisses ertheilt, außerhalb derselben aber nurMs allgemeinen polizeilichen Rück sichten verweigert werden." Ich frage Vie Kammer: Obste das Amendement unterstützen wolle? Wird mit 19 Stimmen unterstützt. Präsident: Das Amendement ist allerdings gleich zu Anfänge der Diskussion gestellt worden. Also würde es als genügend unterstützt anzusehen fein, da sich mehr als der 4. LH eil der Anwesenden erhoben haben, und nach Maßgabe der Abstimmung der Kammer bei dem Atenstädtschen Amendement. Seer. Richter: So viel ich mich erinnere, istdasAmen- dewent nicht im Anfangs der Diskussion gestellt worden. Es hattebereits der Abg. Heyn ein Amendement gestellt, dieses blieh ununterstützt. Dann sprachen dieAbgg. Adler und v. d. Planitz über den Gegenstand, und nun erst ging das Amendement des Abg. v. Thielau ein. Ich kann daher nicht glauben, daß es als ausreichend unterstützt angenommen werden könne, es ist erst bei der Diskussion gestellt worden. Wünschenswert^ ist, daß die Kammer darüber einen Beschluß taffe und fest an der Landtagsordnung halte. - Abg. v, Lhielau: Ich beschekde mich gern, daß mein Amendement nicht unterstützt worden ist, wenn sich die Kam mer dafür entscheidet. Es hat aber keine Zeit gegeben, wo ich es hätte einbringen können; denn die Redner dürfen nicht unterbrochen werden. Daher habe ich nicht gewußt, wenn ich es einbringen soll. Der Kammer habe ich es übrigens zu überlassen, ob sie mein Amendement annimmt oder nicht. Präsident: Bei der Berathung über das Criminalge- setzbuch wurde angenommen , daß nach Verlesung des Artikels das Amendement schon eingereicht sein müsse, wenn es mit einem Viertel zur Genüge unterstützt sein sollte; die Kammer ist vor hin davon abgegangen. Daher werde ich auch in diesem Falle die Kammer fragen: Ob sie das Amendement in gegenwärti gem Falle für genügend unterstützt halte? Wird gegen 19 Stim men bejaht. Abg. Sachße: Ich kann mich nicht mit dem Amende ment einverstehen, obschon es heißt: „es solle innerhalb der Städte die Erlaubniß zu Anlegung von Brauereien nur im Falle dringenden Bedürfnisses ertheilt, außerhalb derselben aber nur aus allgemeinen polizeilichen Rücksichten verweigert werden." Da können Brauereien doch vor den Thoren ange-
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