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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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ruthen neuenMaaßes." Zur weitern Rechtfertigung die ser Anträge sei mir erlaubt, nur noch Folgendes kürzlich beizufü gen. Es wurde in der gestrigen Sitzung von einem der Herren Staatsminister erwähnt, es würde nach Einführung des neuen Maaßsystems eine Umrechnung der Cataster nicht notwendig sein. Diese würden bleiben können. Allein darüber waltet kein Zweifel ob, daß die Flurbücher einer Umrechnung bedürfen werden, wenn das Gesetz in seinem ganzen Umfange in Anwen dung tritt. Gerade mit den Flurbüchern hat es die Bewandtniß, daß eineUmänderung sehr wesentlicheNachtheile bringen könnte. Es ist, um nur Eins anzuführen, in der neuesten Zeit von den Ge meindevorständen auf dem Lande sehr viel verlangt worden, na mentlich hat Alles, was mit der Einführung des neuen Grund steuersystems zusammenhängt, die Lhätigkeit derselben sehr in Anspruch genommen. Gegenwärtig hat jeder Gemeindevor stand eine Abschrift seines Flurbuchs in den Händen. Wenn etwas vorkommt, wo er den genauen Flächeninhalt -er Grund stücke eines einzelnen Besitzers wissen will, so sieht er nur in sei nem Flurbuche nach, und weiß sich schnell hereinzusinden. Sol len nun künftig nach und nach die Flurbücher umgerechnet wer den, so werden die Leute irre gemacht. An Orten, wo die Um rechnung bereits geschehen ist, muß sich natürlich das Verhältniß anders gestalten, als da, wo diese noch bevorsteht, und die Anga ben im Flurbuche nicht zum neuen Maaßsystcme passen. Jeden falls bedarf es wiederZeit und Mühe, sich in das neue zu finden. Es scheint mir aber keine wesentlichen Schwierigkeitenherbeifüh ren zu können, wenn man hinsichtlich des Maaßes der Grund stücke beim Alten bleibt und nur gestattet wird, für einzelne Ver hältnisse sich der neuen oder der alten Quadratruthen bei Ein teilung und Berechnung des Ackers zu bedienen. Im Ganzen und abgesehen von den wechselnden Besitzern ist der Grund und Boden etwas Stabiles, und es istnothwendig, daß Einrichtungen für Grundstücke, wohin namentlich die neuen Hypothekenbücher gehören, wenn sie einmal getroffen worden sind, auch so lange als möglich ohne Abänderung beibehalten werden. Anders gestaltet sich die Sache im Verkehr mit beweglichen Dingen, und ichglaube daher, daß die allerdings eintretende Inkonsequenz einen practi- fchen Nachtheil nicht nach sich ziehen werde. Mir scheint übri gens die Sache so wichtig, daß ich nicht entschlossen bin, ob ich für das ganze Gesetz würde stimmen können, wenn dieserAntrag von -er hohen Kammer nicht sollte berücksichtigt werden. Präsident v. Carlo witz: Alle diese verschiedenen Anträge hängen so genau zusammen, daß sie wohl als ein einziges Amendement anzusehen sein möchten. Und wenn wir sie bei H. I in Frage ziehen, so folgt daraus von selbst, daß, wenn der erste Antrag die Unterstützung der Kammer finden sollte, auch die übrigen als unterstützt anzusehen sein würden. Es soll in K. I eingeschaltet, oder, wenn ich recht verstanden habe, dem §. 1 angehängt werden. v. Criegern: Angehängt. Präsidentv. Carlo witz: „Jedoch bewendet es der Grund stücke halber bei den in den Flurbüchern enthaltenen Flächen- 1.45. maaßen, die auch bei nach Publikation dieses Gesetzes vorkom menden Dismembrationen und andern Veränderungen beizube halten sind." Ich frage die Kammer: ob sie dieses Amende ment unterstützt? — Wird ausreichend unterstützt. Präsident v. Carlowitz: ES hat der Herr Secretair v. Biedermann das Wort. Prinz Johann: Ich wollte mir nur eine Anfrage erlau ben , eine formelle Anfrage. Mein Wunsch ging dahin, daß der v. Criegern'sche Antrag erst bei §. 7 der Maaßordnung zur Debatte käme. Dort kann überhaupt erst von den Ausnah men die Rede sein, welche in den eigenthümlichen Verhältnissen ihre Begründung finden; auch würden die Motive der Regie rung dort vorzulesen sein und zur Sprache kommen. Ich wünschte daher, daß der Gegenstand jetzt ausgesetzt und bis dahin verschoben werde, und erlaube mir, einen Antrag darauf zu stellen. v. Criegern: Dafern die hohe Kammer beschließen sollte, auch die Abstimmung über §. 1 und 9 des Gesetzes selbst auszusetzcn, daß also die Beschlußnahme hierüber meinen An trägen nicht präjudicirlich erschiene, so bin ich ganz mit dem, was Se. Königl. Hoheit beantragten, einverstanden. Prinz Johann: Ich setze voraus, erstens, daß man die Annahme des Paragraphen unter Vorbehalt und daß man zweitens die Hauptfrage erst nach Durchgehung der Maaßord nung werde stellen müssen. v. Criegern: Unter diesen Voraussetzungen bin ich völ lig einverstanden. Ich hatte mir anfangs vorgenommen, daS ganze Amendement erst bei H. 4 und 7 der Maaßordnung zu stellen, fand aber, daß die dort zu beantragende Modifikation nicht in Einklang stehen würde mit den allgemeinen Disposi tionen des Gesetzes, daß andere Maaße gar nicht mehr existiren sollten, als solche, die überhaupt auf dem neuen Systeme be ruhten. Davon ist es allerdings eine Ausnahme, wenn man meinen Antrag annimmt, und darum fand ich es nothwendig, ihn schon jetzt zu stellen. Wenn aber über das Gesetz mit Vorbehalt abgestimmt wird, so habe ich kein Bedenken, meine Anträge bis zu Z. 4 der Maaßordnung auszusetzen. Präsident v. Carlowitz: Meine Herren, es ist Sache jedes Antragstellers, zunächst zu bestimmen, wo und wann fein Antrag zur Abstimmung gelangen solle; da nun der Herr An tragsteller sich mit Sr. König!« Hoheit über diese Frage verei nigt hat, so bedarf es nicht erst einer weitern Bestimmung der Kammer. Es versteht sich übrigens von selbst, daß, wenn §. 1 nur mit Vorbehalt jenes Anhängsels zur Abstimmung kommt, diese Abstimmung dem später zur Frage zu bringenden Amendement nicht präjudicirlich werden kann. Inzwischen kann über den Paragraphen selbst in anderer Beziehung noch gesprochen werden, und da haben sich Herr Secretair y° Bie dermann und Herr Vicepräfident v. Friesen als Sprecher an gemeldet« 1*
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