Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. ^FS0. Dresden, den 9.Februar 1846. Zwei und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 29. Januar 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Beurlaubung. — Fort setzung der Berathung des Berichts der außerordentlichen Deputation der ersten Kammer auf das Dccret vom 14. Sep tember 1845 (Nr. 17 der Hauptregistrande), die Reform der evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung betr. (Besondere Berathung der Punkte n., b., c. und 6.) Die Sitzung beginnt um 1.0 Uhr 38 Minuten in Anwesen heit des Staatsministers v. Wietersheim und von zwei und vierzig Kammermitgliedern. Secretair v. Biedermann trägt das Protokoll über die letztvcrwichene Sitzung vor. Präsident v.Carlowitz: Ist etwas gegen dasProtocoll zu erinnern? — Das Protokoll ist genehmigt. Die Mitvollziehung liegt heute denHerrenGrafenv.Hohenthal-Königsbrück und v.Einsiedel ob. Es folgt der Vortrag aus derRegistrande: 1. (Nr. 307.) Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer, die Petitionen um Erlassung eines Aufruhrgesetzes betr. Präsident v. Carlowitz: Kommt zum Drucke und später aus eine Tagesordnung. 2. (Nr. 308.) Petition Heinrich Gottlob Ober's und768 Gen. zu Glauchau und 9 Orten der Umgegend gegen jedeAende- rung oder Aufhebung des Religionseides der Kirchen- und Schul diener im Königreiche Sachsen. Präsident v.Carlowitz: Das Petitum lautet: „Es wolle die hohe Ständcversammlung ihre Competmz wahren und jeden auf Abänderung oder Aufhebung des Religionseides derKirchen- und Schuldiener im Königreiche Sachsen lautenden Antrag als zu ihrer Competenz nicht gehörig und geeignet zurückweisen. v. Schönberg - Bibran: Ich bitte um das Wort. Diese Petition von Glauchau mit 768 Unterschriften ist mir zugesendct und dabet die Bitte ausgesprochen worden, ich I. so. möchte dieselbe zur meinigen machen und mit meinem schwa chen Fürwort begleiten. Ein Eheil des Petitums ist schon in Erfüllung gegangen, indem dis geehrte Deputation sich be! dieser Frage für inkompetent bereits erklärt hat. Der zweite Kheil findet durch die in der gestrigen Sitzung von dem Herrn Staatsminister v. Könneritz gethane Erklärung sein bestes Fürwort, das von Men, denen diese Frage hochwichtig ist, mit großer Freude ist vernommen worden und zur Beruhi gung beitragen wird. Ich bitte das Direktorium, diese Peti tion an die geeignete Deputation abgeben zu wollen. Präsident v. Carlowitz: Das ist auch der Vorschlag des Direktoriums. Ich frage also die Kammer: ob sie diese Petition der betreffenden außerordentlichen Deputation zuweisen will? — Einstimmig Ja. 3. (Nr. 309.) Petition des Geheimen Justizraths Bür germeisters v. Gross, die Wiederaufhebung der in dem Gesetze vom 16. Juni 1840 zu Art. 20 und 21 des CriminalgcsetzbuchS gegebenen Erläuterungen betr. v. Gross: Die Erläuterung im Gesetze vom 16. Juni 1840, deren Aufhebung in der eingcreichten Petition beantragt wird, ist zu Artikel 20 und 21 des Criminalgesetzbuchs gege ben und lautet so: „In allen Fällen, wo neben der Geldstrafe auch Gefängniß- oder Handarbeüsstrafe zulässig ist, aber allein auf Geldstrafe erkannt wird, hat der erkennende Richter in den Entscheidungsgründen das Maaß der Gefängniß- oderHandar- beitsstraft, statt deren die Geldstrafe eintritt, auszudrücken, und es ist bei einer nach Artikel 21 stattfindenden Verwandlung der Geldstrafe auf dieses Maaß zurückzugehen." Ich enthalte mich, die Gründe für das angebrachte Gesuch auszuführen, da sie in der Petition ausführlich dargelegt sind und unsere dritte Deputation dieselben berücksichtigen und in dem zu erstatten den Berichte würdigen wird. Allein zu meiner Entschuldi gung, daß ich mir erlaubt habe, bei einer solchen Unzahl von Petitionen, die bereits der Ständeverfammlung vorlicgen, die geehrte Kammer noch mit einer solchen zu behelligen, muß ich an führen, daß ich einestheils in meinen frühem amtlichen Verhältnissen bei Herausgabe der in Rede stehenden Erläute rung nicht unbetheiligt gewesen bin und daß, nachdem ich die Unzweckmäßigkeit derselben bei der praktischen Ausführung er kannt habe, ich es für Gewissenspflicht ansche, wenigstens den Versuch zur Abwendung der daraus hervorgehenden Uebel- 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder