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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 37. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Mitt Heilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 37. Dresden, vrn 14. Januar 1846. Neun und dreißigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 8. Januar 1846. Inhalt: Bemerkungen zumProtoeoll. — Vortrag aus derRegistrande. — Fortsetzung der Berathung der Berichte der zur Begut achtung des Entwurfs einer Wechselordnung nieder gesetzten Deputation der ersten Kammer. (Besondere Berathung. §ß. 23 — 59.) Die Sitzung beginnt gegen All Uhr Vormittags in An wesenheit des Königlichen Commifsars v. Einert und von neununddreißig Kammermitgliedern. Secretair v. Bie - dermann verliest das Protokoll über die vorhergehende Sitzung. Präsident v. Carlowitz: Ich werde mir einige kleine Bemerkungen, vielleicht auch nur Anfragen erlauben, da es sein kann, daß ich falsch verstanden habe. Zunächst bei §. 6. Da beginnt das Protokoll mit der Bemerkung, daß das Depu tationsgutachten angenommen worden sei. Es ist aber das Deputationsgutachten abgelehnt, und in Folge davon eine Frage auf den Antrag Sr. König!. Hoheit gestellt worden, welcher Annahme gefunden hat. Domherr v. Günther: Die Sache war die: Der 6. und 7. tz. sollten nach dem Deputationsgutachten in einen einzigen zusammengezogen und dagegen der 6. §. ganz abgelehnt wer den. Diesem Deputationsgutachten ist die Kammer nur theil- weise beigetreten. Es soll nämlich eine Stelle des 6. §. nach einem Vorschläge Sr. König!. Hoheit stehen bleiben, — die selbe Stelle, die der Herr Secretair im Protokoll erwähnt hat, -— und der 6. §. soll aus den vermöge des Beschlusses über den Antrag Sr. König!. Hoheit noch übrig gebliebenen Wor ten bestehen. Das aber, was die Deputation als Z. 6 und 7 vorgeschlagen hat, soll nunmehr nur als Inhalt des §. 7 stehen bleiben. Secretair v. Biedermann: Nach dem Deputationsgut achten habe ich nicht anders annehmen können, als daß der Satz abgelehnt und in der Form, wie ihn Se. Königl. Hoheit vorgeschlagen hat, wieder ausgenommen werden soll. I. 37. Präsident v. Carlowitz: So habe ich nicht geglaubt, es annehmen zu können. Der Satz ist allerdings wieder in den §. 6 hereingebracht worden, aber mit Ausfall der Worte in der Parenthese. Ich bemerkte, daß, wer sürdenAntrag Sr. Königl. Hoheit sei, das Deputationsgutachten ablehnen müsse, weil dasselbe in Widerspruch mit dem Anträge Sr. Königl. Hoheit sei. Der Entwurf gab den Satz mit der Parenthese, das Deputa tionsgutachten wünscht den ganzen Satz in Wegfall gebracht zu haben, und der Antrag Sr. Königl. Hoheit wünscht den Satz wieder hergestellt zu sehen mit Wegfall der Parenthese. Dies der materielle Unterschied. Secretair v. Bied ermann: Wenn das Deputationsgut achten abgelehnt worden ist, so ist der Satz genehmigt. Präsident v. Carlowitz: So ist der Satz gefallen Secretair v. Biedermann: Wenn das Deputationsgut achten gefallen wäre, so wäre der Satz gewiffermaaßen ange nommen. Prinz Johann: Allerdings habe ich zu erinnern, daß die Sache sich so verhält, wie der Herr Präsident anführt, daß das Deputationsgutachten nicht angenommen worden ist. Ich weiß es, weil ich selbst gegen das Deputationsgutachten stim men mußte, obschon ich Deputationsmitglied bin. Allerdings kommt man auf dasselbe Resultat, aber faktisch war es so. Präsident v. Carlowitz: Ich habe in den Mittheilungen (vergl. S. 782 derselben), die ich heute gelesen, gefunden, daß ich gesagt habe, daß, wer für den Antrag Sr. Königl. Hoheit sei, das Deputationsgutachten ablehnen müsse. Wäre übri gens der Antrag von Sr. Königl. Hoheit ganz mit dem Gesetz entwürfe zusammengefallen, so wäre es etwas Anderes gewe sen, und ich würde eine andere Art Fragstellung haben eintre ten lassen. Königl. Commissar v. Einert: Ich muß hierbei noch be merken: Die Hauptidee des Deputationsgutachtens geht ganz verloren. Diese war, die Begriffsbestimmung abzulehnen. Nun ist dieBegriffsbestimmung hereingekommen, und das geht gerade gegen das Deputationsgutachten. Secretair v. Biedermann: Es ist aber die Begriffsbe stimmung durch das Amendement von Sr. Königl. Hoheit wik der hereingekommen. 1
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