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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 49. Dresden, den 8. Februar 1846. Ein und fünfzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 28. Januar 1846. . Inhalt: Bortrag aus der Registrande. — Entschuldigung. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der außer ordentlichen Deputation der ersten Kammer auf das Aller höchste Decret vom 14. Septbr. 1845 (Nr. 17. der Haupt- registrande), dieReform der evangelisch-lutherischen Kirchenverfassung betr. (Fortsetzung und Schluß der allgemeinen Berathung.) Die Sitzung beginnt ^11 Uhr mit Verlesung des über die letzte Sitzung durch den Secretair Ritterstädt aufgenomme nen Protokolls. Anwesend sind die Staatsministerv.Könneritz undv.Wietersheimundein und vierzig Kammermitglie der. Nachdem das Protokoll genehmigt und von den Kammer mitgliedern v. Criegern und Domherr v. Günther mit vollzogen worden, erfolgt der Bortrag aus der Registrande. 1. (Nr. 302.) Mittheilung des hohen Cultusministeriums, das Ergebnißderüberdieauf dem Landtage 18U. thejls in derPe- tition des Superintendenten v. Großmann zu Leipzig, theils bei Gelegenheit der Interpellationen der Abgeordneten Wieland und Hensel als Uebergriffe bestimmter katholischer Geistlichen gerüg ten Lhatsachen angestellten Erörterungen betr. Präsident v. Carlowitz: Der geschichtliche Hergang ist kürzlich folgender: Auf dem verflossenen Landtage wurde von einigen Mitgliedern sowohl der ersten, als der zweiten Kammer einePetition eingebracht, worin angebliche Uebergriffe der katho lischen Geistlichkeit gerügt wurden. Diese Petition gelangte durch Beschluß der Ständeversammlung an die hohe Staatsre gierung, und es erfolgte darauf die Antwort der Staatsregierung in dem Allerhöchsten Decrete, welches beim Beginne dieses Land tags uns als Antwort auf die allgemeinen ständischen Anträge in der gewöhnlichen Maaße zukam. Nach der in der ersten Kammer angenommenen Praxis wurde dieses Decret ohne wei tern Beschluß an die andere Kammer abgegeben. Inzwischen tauchte diese Frage bei der Berathung der ersten Kammer über das Decret wegen des jus circa sacra wieder auf, und zwar in fol gender Weise. Ich werde mir erlauben müssen, eine Stelle aus dem damals in der Sitzung vom 4. December 1845 gehaltenen I. 49. Protokolle der geehrten Kammer in's Gedächtniß zurückzurufen. Es heißt dort: „Herr Decan Dittrich nimmt zuvörderst hierbei Gelegenheit, den Wunsch auszusprechen, daß cs fortan der Staatsregierung besser gelingen möge, als zeither, den katholi schen Geistlichen Schutz gegen öffentliche Verunglimpfungen zu gewähren, und daß hiernächst das Ergebniß der Untersuchung bald veröffentlicht werden möge, welche wegen der bei vorigem Landtage gegen mehrere katholische Geistliche des Landes vorge brachten Anschuldigungen angestellt worden sei.—Herrv. Groß mann tritt diesem letzten Wunsche bei und stellt den Antrag: die Staatsregierung ,'um Vorlegung der diesfallsigen Acten zu ersu chen, welcher Antrag auch die nöthige Unterstützung erlangt. — Se. Königl. Hoheit Prinz Johann glaubt, daß dieser Antrag zweckmäßiger so gefaßt werden möge: daß die Staatsregierung der Ständeversammlung das Ergebniß jener Untersuchung mit theilen möge, indem nach dessen Erfolg dieSache an rineDepu- tation verwiesen, und von dieser dann die nöthigen Acten erbeten werden können. — Mit dieser Voraussetzung erklärt sich Herr 0. Großmann unter der Abänderung einverstanden, daß den einzelnen Kammermitgliedern die Einsicht der Acten dabei eben falls gestattet bleibe; und es wird hierauf der Antrag in der durch Se. Königliche Hoheit modificirten Maaße einstimmig angenommen." Unerwartet einer besondern Schrift ist uns nun die hohe Staatsregierung gestern bereits entgegengekommen, indem sie diese Erklärung, überschrieben: „Ergebniß der über die auf dem Landtage 18Z§ theils in der Petition des Superinten denten v. Großmann zu Leipzig, theils bei Gelegenheit der Inter pellationen der Abgeordneten Wieland und Hensel als Ueber griffe bestimmter katholischer Geistlichen gerügten Thatsachen angestellten Erörterungen betreffend," an die Kammer hat ge langen lassen, und es würde nun die Frage sein, welcher vorläu fige Beschluß von uns in dieser Angelegenheit zu fassen sein dürfte. Wollte man diese Mittheilung nur als eine Vervoll ständigung des Allerhöchsten Dekrets, was wir auf die allgemei nen ständischen Anträge zu erhalten Pflegen, ansehen, so würde freilich, der angenommenen Praxis der ersten Kammer gemäß, nichts weiter zu thun übrig bleiben, als dieseEingabe durch Vor lesen der Kammer mitzutheilen und sodann an die andere Kam mer ohne weiteres gelangen zu lassen. Dabei bliebe es übrigens jedem Mitgliede unbenommen, einzelne Punkte herauszuheben und darauf besondere Anträge von neuem zu stellen. Diesen Vorschlag würde das Direktorium gemacht haben, wenn nicht gewissermaaßen zufolge des vorgelesenen Protokolls die Ansicht, 1
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