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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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Herrn v. Günther ausgegangene kn irgend einer Beziehung sich beifällig erklären. Ach will nur erst in formeller Beziehung er wähnen, daß dazu, um eine Verordnung im Verwaltungswege zu erlassen, es wohl kaum eines Antrags bedürfen würde. Denn wenn die Regierung es für zweckmäßig und nothwendig halt, so würde sie zu einer Verordnung (und auf etwas Mehreres, was nur auf dem Gesetzgebungswege zu bestimmen wäre, geht das Amendement nicht) einer Ermächtigung nicht bedürfen. Allein nachdem einmal die Majorität der geehr ten Kammer die ganze Angelegenheit nicht so bcurtheilt hat, wie die Regierung, sondern vielmehr geglaubt hat, es sei nicht nothwendig und zweckmäßig, eine vollständige Regulirung der Maaße eintrctm zu lassen, so würde cs in der Ehat beinahe den eigenen Grundsätzen, von welchen die Regierung bei der ganzen Angelegenheit ausgegangen ist, geradezu widersprechen, wenn man jetzt auf einen solchen Antrag eingehen wollte, der im We sentlichen dieselben Beschwerden mit sich führen müßte, die ja die Mehrheit der Kammer durch Ablehnung des Gesetzentwurfs zu vermeiden für gutbefunden hat, ohnejenenwahrhaften Nutzen zu gewähren. Wir würden, wenn der Antrag des Herrn Dom herrn v. Günther für gut befunden würde, nur dahin kommen, daß wir eine Menge Einrichtungen wegen Aichung der Gefäße und sonst nothwendig hatten. Wir würden dann in denselben Fall kommen, in welchem die Regierung vor vierzig Jahren ge wesen ist, und welcher vorhin zu mehrern Rügen Anlaß gegeben hat, daß die Regierung besohlen hat, die Behörden aber nicht ge horchen, die Regierung hat Verfügungen gegeben, die Behörden aber haben nicht darauf gesehen, daß sie befolgt werden. Es würden bei den Behörden eine Menge Einrichtungen getroffen werden müssen, die eine Menge Geld kosten, und wir würden ein Resultat haben, welches wir kaum für ein günstiges erklären kön nen; denn es würde kein System sein, sondern eine willkürliche Annahme von Maaßen; wir würden wahrscheinlich zu der Über zeugung kommen, daß, wenn künftig noch eine Vereinigung mit denZollvereinsstaatcn zu Stande käme, wir das wieder verlassen müßten, was wir mit großen Kosten eingerichtet haben. Secretair v. Biedermann: Ich befinde mich leider in derselben Lage, wie der Herr Bürgermeister Gottfchald, das Lob depreciren zu müssen, welches von dem Herrn Domherrn Gün ther mir ertheilt worden ist. Ich gestehe, daß eineAeußerung von mir dazu Veranlassung gegeben hat, ich sprach aber nur von meinem Gute, aber nicht von meinem Bezirke; da besteht zum LH eil noch die alte gebrrgische Kanne, und ich glaube nicht, daß rs mir möglich sein wird, diese dort abzubringen, da alleMaaß- Md Ltt'nkgefaße darauf eingerichtet sind. v. Potenz: Da es mir vier Tage nicht gelingen wollte, über den vorliegenden Gegenstand zu sprechen, so möchte ich wenigstensbemerken,daßichdasv.Erdmannsdorf-Hohenthal'sche Amendement nicht unterstützt habe, wohl aber das Günther'sche. Das erstere würde ich nicht annehmen, weil es mir scheint, daß, nachdem wir nun einmal den rationellen Weg nicht für zeitgemäß hielten, die Gefahr auch nicht so groß sein wird, wenn wir cs beim Alten lassen. Letzteres leuchtet mir vollkommen ein und wird durch meine Erfahrung bestätigt; denn Jeder, der einen Gegen stand kaufen will, hat sich durch die Erfahrung vollständig davon überzeugt, wie viel er erlangt, wenn er andiesem oder jenem Orte um diesen oder jenen Preis etwas kauft, und diese Vergleichung hält er immer fest. Dagegen das Amendement des Herrn Dom herrn Günther schien weiter nichts zu bezwecken, als endlich der endlosen Debatte ein Ende zu machen; denn er gab cs ganz in die Hände der Staatsregierung, ob sie etwas auf dem vorgeschla genen Wege thun will oder nicht, und nachdem Se. Excellenz er klärt hat, daß es nicht möglich sei, so können wir nun wohl zum Schluß der Sache schreiten. v. Po fern: Ich will ganz kurz sein und der Mahnung meines Herrn Nachbars folgen. Erwähnen muß ich aber: die Gegner des Regierungsentwurfs führten für sich an, daß ohne Zweifel, wenn auch nicht sofort, doch bald und in nächster Zeit mit den gejammten Zollvereinsstaaten, oder doch mit einem oder dem andern benachbarten Staate eine Vereinigung deshalb zu Stande kommen werde. Nun, ist dies so gewiß, weshalb dann inzwischen eine so tief eingreifendeMaaßregel, die so bald wieder, in Folge der zu Stande kommenden Vereinigung, wieder aufge hoben werden müßte? — Sic führten an, es würden große Kosten durch das neue System herbeigeführt und den Staatsbürgern große Beschwerden verursacht werden, ja es traten einige sogar für das Interesse der Gastwirthe in Bezug auf die kleinen Glaser in die Schranken. Nun, meine Herren, durch das letzte Amende ment wird das auch entstehen, werden fast dieselben Kosten und Beschwerden herbeigeführt werden, als durch die von der hohen Staatsregierung vorgeschlagene Maaßregel, nur mit dem Unter schiede, daß wir dann diese Kosten und Beschwerden in einigen Jahren, nach zu Stande gekommener Vereinigung mit andern Staaten, wiederholt zu tragen haben werden. Ich glaube an nehmen zu können, daß fast kein Glas das riHtigeMaaß enthält, und diese werden alsdann auch abgrschafft werden müssen. Es ist ferner gesagt worden, die Elle sei nicht gleich und richtig, es werden daher lauter neue Ellen angeschafft werden müssen. Zwar anscheinend eine Kleinigkeit, aber wenn es wahr ist, was mir jüngst erzählt wurde, daß sich Jemand den Spaß gemacht, aus zurechnen, wie viel es betragt, wenn man statt aller muthmaaßlich vorhandenen alten Ellen in Sachsen neue dafür kaufe, und dabei auf das Resultat gekommen ist, daß dies für Sachsen circa 30,000 Lhlr. betrag en werde, so ist dies, angenommen, daß dieser gute Mann richtig annähernd gerechnet hat, was ich freilich nicht verbürgen möchte, eine Summe, über die man erstaunt. Vicepräsident v. Friesen: Wenn der Herr Staatsmi nister so eben gesagt hat, cs bedürfe keines Antrags, so stimme ich ihm bei; wenn cr aber gesagt hat, er sei nicht ausführbar, cs sei nicht möglich, ihn auszuführen, und die Regierung würde in Widerspruch mit sich selbst gerathen, wenn sie die bestehenden Gesetze ausführen wollte, so kann ich ihm nicht bcistimmcn. Richtig ist es, daß es eigentlich eines Antrags nicht bedarf, um die bestehenden Gesetze in Ausführung zu bringen; das wird und kann die Regierung von selbst thun, und deshalb habe ich dem Anträge nicht beigestimmt. Allein die Unmöglichkeit, die beste-
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