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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 47. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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geben werden. Nur noch ein Wort erlaube ich mir gegen eine Aeußerung des Herrn v. Erdmannsdorf. Er hat gesagt, man solle Jedem ftciftellen, aus der Kirche auszutreten. Nun frage ich r wohin? Wir haben nur drei anerkannte Confessionen, die katholische, die protestantisch-lutherische und protestantisch-re- formirte. Alle diese haben aber ein streng vorgeschriebenes Be- kenntniß. Wir haben blos eine, welche rein an das Evangelium sich halten will, das ist die neu-katholische. Aber diese ist nicht anerkannt. Nun, wenn Jemand austreten soll, so muß er doch wissen, wohin? Ich gestehe, der Wegweiser, denHerr v. Erd mannsdorf aufgestellt hat, ist mit etwas undeutlicher Schrift versehen. Staatsminister v. Könneritz: Da der geehrte Herr Se- cretair in längerer Rede sich gegen die Festhaltung der symboli schen Bücher ausgesprochen und auf Abänderung der Eidesfor mel der Geistlichen angetragen hat, so möchte ich dem Herrn Se- cretair einhalten, was er im Eingänge seiner Rede sagte, näm lich, daß die Stände jetzt nicht mehr Vertreter der protestantischen Kirchengemeinde sind. Ich muß daher bemerken, daß diese ganze Frage hierher nicht gehört. Es gehört lediglich zu den inner» Angelegenheiten der Kirche und zum Kirchenregiment, ob die Geistlichen zu verpflichten und wie der Eid gefaßt werden soll. Mag man aber die Formel fassen, wie man will, es kann den Geistlichen als Dienern derKirchenie und nimmer gestattet sein, gegen das Bekenntniß der Kirche zu lehren. Es kommt hierbei auf den Eid gar nicht einmal an. Auch wenn sie keinen Eid leisteten, würde es ihnen doch nicht zu gestatten sein, gegen das Bekenntniß der Kirche zu lehren, welcher sie angehörten. Präsident v. Carlowitz: Es ist ein Antrag gestellt wor den, ich möchte sagen, ein doppelter. Was den ersten Antrag anlangt, so bedarf er der Unterstützungsfrage nicht; denn es gilt der Antrag nur der Spaltung des Punktes d. im Deputations gutachten, und ich werde ihn bei der Fragstellung berücksichtigen. Was den zweiten Antrag anlangt, so scheint er ein wirkliches Amendement zu sein, und ich werde die Unterstützungsfrage dar auf richten, damit Gelegenheit gegeben werde, sich ebenfalls dar über jetzt mit auszusprechen. Es ist also beantragt worden, es sollen, und zwar in Bezug auf das Deputationsgutachten Seite 700, die betreffenden Petitionen der Staatsregierung zur Erwä gung mitgetheilt werden. Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstütze? — Wird ausreichendunterstützt. Präsident v. Carlowitz: Wir gehen fort in der Reihe der angemeldeten Sprecher. Secretair v. Biedermann: Ich bitte noch um Erlaubniß zu einer kleinen Widerlegung. Ich scheine von dem Herrn , Staatsminister v. Könneritz einigermaaßen mißverstanden wor den zu sein; denn ich habe von der Nothwendigkeit der Abände rung des Eides deshalb gesprochen, daß man dreMöglichkeit, daß eine solche Abänderung eintrete, nicht hindern möge, und dieS würde man thun, wenn der neuen Vertretung die Vorschrift ge macht werden sollte, nichts von Glaubenssachen in den Kreis der Erörterung zu ziehen. Ich füge noch hinzu, daß ich eine Eides formel nur angegeben habe, um zu zeigen, daß man eine befriedi gende Fassung finden könne, die so wenig von der jetzigen verschie den ist, daß Niemand ein Bedenken haben kann, sie gelten zu lassen- v. Schönberg-Bibran: Meine Herren! Der Wunsch nach Reform hallt unaufhörlich seit fünfzehn Jahren in unferm Vaterlande wieder. Die lange Dauer eines jeden Landtags, die vielen in's Leben gerufenen Gesetze, die große Umgestaltung bei dem Grundbesitze legen Zeugniß davon ab. Wir haben große Opfer gebracht, die uns nicht gereuen, da sie zum Besten deS Ganzen gefordert wurden. Es wird jetzt abermals eine Reform von uns gefordert, jetzt aber auf kirchlichem Gebiete, und hier kann von keinem Opfer die Rede sein, in jenem Sinne darge bracht; denn es gilt unsern höchsten Interessen, unserer Kirch e, unserm Glauben. Das Deputationsgutachten spricht sich Seite 695 (s. oben Seite 1080) für eine Reform in der evange lisch-lutherischen Kirchenverfassung aus. Wer wollte nicht an erkennen, daß die äußere Kirchenverfassung mancher Verbesserung bedürftig sei. Dies zugestanden, dürften wir jedoch den großen Zwiespalt in der Kirche noch nicht beseitigt haben. Täuschen wir uns nicht, meine Herren; dielutherischeKircheumschließtjetztzwei Parteien. EinLheil glaubt in dem Zeitbewußtsein neue Wahr heiten erkannt zu haben, der andere Theil sieht in dem lutheri schen Glaubensbekenntnisse zugleich seinen Bibelglauben. Für den letztem dürste die Grenze nicht schwer zu finden sein, wo die Reform anzufangen und wo sie aufzuhören habe, für den erstem gilt nur ein Wahlspruch, nämlich: Huldigung dem Zeitbewußtsein. Ich lege daher im entgegengesetzten Sinne des geehrten Redners vor mir ein hohes Gewicht auf den An trag unter b., der sich S. 695 vorsindet, wo unsere Deputation sich dahin ausspricht, daß sie aber eben so, wie die hohe Staats regierung, dabei voraussetze, daß durch eine solche Reform das einheitlich« Bestehen der evangelisch-lutherischen Kirche nicht ge fährdet, und dabei namentlich nichts vorgenommen werde, wo durch die Glaubenslehren, zu welchen die Kirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten, Man legt also hier einen großen Werth auf das einheitliche Bestehen der lutherischen Kirche. Ich theile diese Ansicht. Ein Glück nenne ich es, wenn diese Ein heit für unsere Kirche erzielt werden könnte, aber, offen gestan den, halte ich das Gegentheil noch nicht für ein Unglück. Haben dieBerathungenüberdie Deutsch-Katholiken zurGenügegezeigt, daß man ihrer weitern Entwickelung nicht hemmend entgegen treten wolle, daß man die Gewissensfreiheit hoch achte, umso mehr können die Bekenner der lutherischen Kirche von der Staatsregierung erwarten und verlangen, daß dieselbe mo ralisch und politisch sich verpflichtet halten werde, bei etwaiger Reform der Kirchmverfassung das lutherische Glaub eus-
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