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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 48. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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damit noch ganz und gar nicht gesagt, daß nicht auf die bestehen den Verhältnisse, auf das, was vorhin mit Bezug auf tz. 57 der Berfaffungsurkunde bemerkt worden ist, mannichfaltige Rück sichten genommen werden müssen. Jene Trennung der Kirche vom Staate, von der ich vorhin sprach, wird so zu sagen — ich gebraucheein Wort, das ungern in dieser Kammer gehört wird— keine radikale sein können; es wird dabei mannichfaltige Rück sicht auf das ^Bestehende genommen werden müssen. Darauf näher einzugehen, dazu scheint es mir gegenwärtig noch viel zu zeitig, wir müssen erst die Vorlage der hohen Staatsregierung abwarten. — Ein geehrter Redner, der heute gesprochen hat, brachte in Erwähnung, daß eine Aehnlichkeit zwischen der Kirche und dem Staate sei und daß die Repräsentation in der einen in gleicher Maaße, wie in dem andern, stattfinden könne. Ich will nun zwar eine gewisse Aehnlichkeit zwischen beiden nicht ableug nen, aber ich muß daran erinnern, wie gefährlich es ist, diese Ver gleichung derKirche mit dem Staate zu weit zu treiben. Zwischen Kirche und Staat ist ein so ungemein wesentlicher Unterschied, daß es in der Khat sehr bedenklich ist, die Formen derVerfassung des einen auf die Verfassung der andern so ohne weiteres über tragen zu wollen. Im Staate herrscht allenthalben der Ge- sammtwille, der sich kundgiebt durch das verfassungsmäßig bestimmte Organ, — in der Kirche kann nur in den minder we sentlichen Dingen von einem Gesammtwillen die Rede sein, in der Hauptsache, in den inner» Angelegenheiten der Kirche, in Bezug auf den eigentlichen Pfeiler, auf dem sie ruht, kann von einem Gesammtwillen nicht die Rede sein. Ueber das geoffenbarte Wort Gottes, über diese Grundlage der Religion und also auch der Kirche, kann der Gesammtwille gar nicht entscheiden. Nur die Auffassung des geoffenbarten Wortes kann eine verschiedene sein, aber auch diese liegt außer dem Bereiche des Gesammtwillens. Das ist der wesentliche auf die kürzeste Formel reducirte Ausdruck des Unterschieds zwi schen den Bedingungen der Verfassung des Staates und der Kirche. Daraus nun, daß wir uns nur mit der äußern Gestal tung, der Verfassung der Kirche zu beschäftigen haben, ergiebt sich, warum die Deputation über so manche Gegenstände, hin sichtlich derer man vielleichterwartete, daß sie sich darüber äußern würde, es vorziehen mußte, zu schweigen. Dahin gehört na mentlich die Materie über den Verpflichtungseid der Geistlichen und die Frage wegen der Revision der Symbole. Daraus aber, daß wir nicht in die Specialia eingehen durften, folgt, daß wir Alles zu übergehen hatten, was sich auf die specielle Einrichtung der Kirchenverfaffung, auf den Wirkungskreis der Gemeinden, auf den Wirkungskreis der beantragten obersten Kirchenbehörde und deren Verhältniß zum Staate, und namentlich zu den m Kvemgelieis beauftragten Herren Staatsministern bezieht. — Beiläufig erwähne ich, daß es nicht im Sinne der Deputation gelegen hat, was ein geehrter Redner, der gestern sprach, in ei nem von ihr ausgesprochenen Satze finden wollte. Es heißt Seite 695 des Berichts, unten im Satze snl» b., daß die Depu tation eben so wie die hohe Staatsregierung voraussetze, daß durch die beabsichtigte Reform das einheitliche Bestehen der evan gelisch-lutherischen Kirche nicht gefährdet, „und dabei namentlich nichts vorgenommen werde, wodurch die Glaubenslehren, zu wel chen die Kirche sich bekennt, in Frage gestellt werden könnten." Es ist uns beigemessen worden, wir hätten dadurch einen Schutz wall für das, was man gewöhnlich Symbolzwang nennt, auf führen wollen. Dergleichen ist der Deputation nicht in den Sinn gekommen. Ich habe schon vorhin bemerkt, daß die De putation es sich zur unverletzlichen Pflicht gemacht hat, auf die interna gar nicht einzugehen. Was hier gesagt worden ist, soll weiter nichts heißen, als: Es dürfe bei den jetzt zu machenden Vorschlägen über die Gestaltung der Kirchcnverfassung und bei dem, was die hohe Staatsregierung uns darüber vorlegen wird, nichts ausgenommen, nichts sanctionirtwerden, was aufeineVer- änderung des bisherigen Glaubensbekenntnisses irgend wie Be zug habe. Damit, meine hochzuverehrenden Herren, werden Sie gewiß einverstanden sein, daß die Competenz der Stände versammlung sich nicht darauf erstreckt, zu untersuchen, welche Symbole derKircheirgendeinerAbänderungbedürfen oder nicht. Die Deputation glaubte jedenfalls ihre Schuldigkeit gethan zu haben, wenn sie ausdrücklich befürwortet hat, daß bei der Frage über die äußere Einrichtung der Kirche durchaus nichts vorkom men dürfe, wodurch jene intern» berührt werden. Eben deshalb muß ich noch aus voller Ueberzeugung meinen Beitritt zu dem aussprechen, was der Herr Cultusminister vorhin gesagt hat, nämlich: daß wir wohl kaum den Zweck der gegenwärtigen Ver handlung richtig erfassen und erreichen würden, wenn wir uns irgend wie auf dogmatische Fragen einließen. Hat die Depu tation ihre Aufgabe richtig erfaßt (und ich meines Orts glaube, daß das der Fall ist), so kann bei unserer Debatte die Rede nur eben von der neuen Gestaltung der äußern Form derKirche sein, aufdasJnnere, auf ihre Lehren können wir durchaus nicht eingehen. Ist die Kirche neu gestaltet, ist sie mit den ver fassungsmäßigen Organen versehen, ist derselben ihre Selbst ständigkeit zurückgegeben, so mag sie, nach ihrem Ermessen und Befinden, den Antrag auf Abänderung des Religionseidesund Revision des Symboleides annchmcn, prüfen, zurückweifen oder bewilligen, wie sie es für gut findet, — von unserer Seite kann darüber schlechterdings nichts beschlossen und eben deshalb auch nichts verhandelt werden. Bürgermeister Wehn er: Ich bin derjenige gewesen, und so viel ich weiß, der Einzige, welcher sich eine Ausstellung gegen den Deputationsbericht zu machen erlaubt hat. Ich gestatte mir nur noch in Bezug auf das, was der geehrte Sprecher vor mir er wähnt hat, Einiges zur Erläuterung dessen, was ich gestern aus gesprochen habe, hinzuzusetzen. Meine Ausstellung gegen den Deputationsberichtginghauptsächlichnichtdahin,daßmanflchim Allgemeinen vielleicht über dies oder jenes m'chtausgelassen, son dern mehr dahin, daß man Anträge gestellt, die über das Aller höchste Decret hinausgehen, und davon kann ich auch nach dem, was der Herr Staatsminister gesprochen hat, nicht abgeyen. Ich glaube, daß die Verhandlungen dadurch erschwert worden und daß wir jetzt dadurch in eine andere Stellung gekommen sind, als
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