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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028060Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028060Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028060Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll34. Sitzung 739
- Protokoll35. Sitzung 747
- Protokoll36. Sitzung 775
- Protokoll37. Sitzung 799
- Protokoll38. Sitzung 831
- Protokoll39. Sitzung 859
- Protokoll40. Sitzung 885
- Protokoll41. Sitzung 913
- Protokoll42. Sitzung 945
- Protokoll43. Sitzung 971
- Protokoll44. Sitzung 997
- Protokoll45. Sitzung 1021
- Protokoll46. Sitzung 1043
- Protokoll47. Sitzung 1067
- Protokoll48. Sitzung 1101
- Protokoll49. Sitzung 1125
- Protokoll50. Sitzung 1151
- Protokoll51. Sitzung 1179
- Protokoll52. Sitzung 1197
- Protokoll53. Sitzung 1209
- Protokoll54. Sitzung 1237
- Protokoll55. Sitzung 1267
- Protokoll56. Sitzung 1299
- Protokoll57. Sitzung 1329
- Protokoll58. Sitzung 1341
- Protokoll59. Sitzung 1373
- Protokoll60. Sitzung 1403
- Protokoll61. Sitzung 1423
- BandBand 1845/46,2 -
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solche Vorlage zu geben. Aber, wie gesagt, ein so umfassendes Gesetz würde eine viel größere Vorbereitung verlangen, als es die Regierung bei diesem Gesetze beabsichtigt hat. Referent Graf Hohenthal-Püchau: Ich habe darauf nichts zu erwidern, sondern nur zu wiederholen, daß ich blos meine individuelle Meinung ausgesprochen habe, indem ich überzeugt hin, daß es mir wünschenswerth erscheint, wenndieBestimmung über solche Sachen, die so tief in das Volksleben eingreifen, wie Tumult und Aufruhr, in einem einzigen Gesetze vereinigt, und nicht in verschiedenen Gesetzen zerstreut wären. Aber, wie gesagt, ich habe mir nicht erlaubt, im Namen der Deputation zu sprechen. Präsidentv. Carlowitz: Was den v. Watzdorf'schenAn trag anlangt, so scheint es mir, als ob hin und wieder dessen ganz allgemeine Fassung nicht so erkannt worden sei, als es wohl be hufs der Entschließung darüber nothwendig ist. Es scheint mir, als ob man mitunter die Motive mit dem Anträge selbst ver wechselt habe. Es liegt hierin eine doppelte Aufforderung für mich, den Antrag nochmals zu verlesen. Er lautet: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß sie bei Gelegenheit der Vor legung eines Aufruhrgesetzes auch darüber Bestimmung treffe, wer den dem Staate durch Aufruhr verursachten außerordent lichen Aufwand zu tragen habe?" Ich sollte meinen, daß kein Bedenken entgegenstehen würde, wenn ich die erste Frage auf den Antrag selbst stellte, und die zweite, die mittelst Namensauf rufs zu erfolgen hat, auf den Antrag der Deputation. Ich werde fragen: ob die Kammer den so eben von mir verlesenen Watz dorf'schen Antrag annimmt? — Er wird durch zwanzig Stim men abgelehnt. Präsident v. Carlowitz: Es folgt nun der Antrag der De putation selbst. Die Deputation beantragt die Erlassung eines Aufruhrgesetzes, ohne auf die speciellen Anträge der zweiten Kam mer, die sie abzulehnen empfiehlt, einzugehen. Ich stelle also die Frage, und bitte, mit Namensaufruf zu antworten: ob die Kammer unter Ablehnung der speciellen Beschlüsse der zweiten Kammer an die Regierung den Antrag erlassen will, der Stände versammlung ein Aufruhrgesetz vorzulegen? Es antworten mit Ja sämmtliche anwesende Kammermit glieder, als: Vicepräsidcntv. Friesen, Secxetair «.Biedermann, Seer. Bürgermeister Ritterstädt, Prinz Johann, v. Nvstitz, Trafzur Lippe, v.Criegern, Domherr v. Günther, GrafHohenthgl-Königsbrück, Graf Einsiedel, v. «.Ammon, DecanDittrich, V.Großmann, MrstSchdnburg, «.Minkwitz, v. Mirus, v. Welkt, V.Crusius, v. Lhielau, v. Aedtwitz, Präsident v. Carlowitz: Es folgt nunmehr der zweite Gegenstand unserer Tagesordnung, der Bericht der ersten Depu tation, den Entwurf des Gesetzes, die Bestellung von Schiedsmännern betreffend. Referent v. Welck: So ist mir denn der schöne Beruf zu Theil geworden, Sie, meine Herren, von dem Schauplatze des Tumults, des Aufruhrs und des Blutvergießens hinüberzufüh ren in die Gefilde des ewigen Friedens. Die Petition, welche dem Gesetzentwürfe zum Grunde liegt, der Gesetzentwurf selbst, der Bericht Ihrer Deputation, Alles athmet Einigkeit, Versöh nung, Frieden! Erkennen Sie, meine Herren, daß dieser gewiß sehr schöne Zweck durch den vorliegenden Gesetzentwurf und die Vorlage, welche Ihnen Ihre Deputation machen wird, erreicht werde, so kann Ihre Deputation sich der beruhigenden Hoff nung hingeben, daß der Gesetzentwurf bei Ihnen Billigung und Annahme finden werde. Das Allerhöchste Decret lau tet so: In Folge des von der vorigen Ständeversammlung in der ständischen Schrift vom 17. Juli 1843 (Landtagsacten I. Abth. 2. Bd. S.482) gestellten Antrags ist die Einführung des Schieds mannsinstituts, nach Art des preußischen, in Erwägung gezogen worden. Se.KöniglicheMajestät erachten die Einführung des gewünschten Instituts für unbedenklich und lassen daher den ge treuen Ständen in der Anfuge den Entwurf eines Gesetzes, die Bestellung von Schiedsmännern betreffend, nebst Motiven, behufs der darüber anzustellcnden verfassungsmäßigen Be- rathung zugehen. Se. Königliche Majestät bleiben den getreuen Stän den mit Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 14. September 1845. Friedrich August. (L8) Julius Traugott Jakob von Könneritz. Es wird für den Fall, daß, wie vorauszusehen ist, eine allgemeine Berathung stattsindet, nicht zu vermeiden sein, da bei mit auch einen Punkt zu berühren, der im Eingänge des Gesetzes mit enthalten ist und dem auch ein Theil der Regie- rungsmotive gewidmet ist. Ich erlaube mir daher die Bitte, den Eingang des Gesetzes mit verlesen und den Bericht so weit vortragen zu dürfen, als er sich mit auf den Ein gang des Gesetzes erstreckt. Was das Verlesen der Motive betrifft, so findet dabei ein eigenthümliches Verhältniß in so fern statt, als die Motive nicht den einzelnen Paragraphen der Gesetzvorlage folgen, sondern vielmehr im neunten Abschnitte zusammengefaßt find. Indessen lassen sich doch diejenigen Stellen der Motive, die gerade auf einen bestimmten Para graphen Bezug haben, ohne große Schwierigkeiten herausneh men, und ich würde daher, falls die hohe Kammer nichts da gegen einzuwenden hat, bei jedem Paragraphen des Gesetzent wurfs allemal die bezüglichen Stellen aus den Motiven mit vorzutragen haben. v. Schdnfels, «.Pole, z, v. Posern, Bürgermeister Hübt er, Graf Hohenthal-Püchau, v. Heynitz, Bürgermeister Wehner, Bürgermeister Go t tschald, Meinhold, v.Metzsch, v. Miltitz, Bürgermeister Bernhardt, Bürgermeister S t a r k e, «.Schönberg- Purschenstrin, «.Lüttichau, v.Hartitzsch, «.Watzdorf, v. Erdmannsdorf, Präsident «.Carlowitz.
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