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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 80. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-02-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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fluß sich gerade nicht so bedeutend bei diesen Branchen zeigt, so ist er doch bei andern Handwerken, von denen ich einige auf gezählt habe, um so bedeutender. Ich glaube also ganz gewiß, -aß die Petenten nicht zu viel verlangen, und daß man doch nicht wünschen wird, es solle in der That die gestern angeregte Frage herumgedreht werden, nämlich ob die petirenden Hand, werker in den Städten verlangten, daß die Landbewohner Alles verlieren möchten. Wollen wir die Frage umdrehen und so fragen: Wollen die Landbewohner, daß die Handwerker in den Städten Alles verlieren? so wird wohl eine verneinende Ant wort erfolgen. Wollen Sie das nicht, meine Herren, so glaube ich, daß es im Interesse der Kammer liegt, daß man dem An träge des Abgeordneten v. Schaffrath beistimmt, indem es da durch allein möglich wird, der hohen Staatsregierung Gele genheit zu geben, sich davon zu überzeugen, daß die Klagen begründet sind, und dem gemäß möglichste Abhülfe zu treffen, die gewiß den Handwerkern in den Städten sehr zu wün- schen ist. Abg. v. d. Planitz: Seit Einführung der Verfassungs urkunde hat unsere Gesetzgebung mehr und mehr die historische Basis verlassen und stützt sich auf rationellere Grundsätze, auf das Bedürfniß der Zeit und auf die möglichste Gleichheit der Rechte der einzelnen Individuen. Eine Folge dieses Grund satzes war es denn auch, daß man durch das Gesetz, welches im Jahre 1840 erlassen wurde, den Landbewohnern gestattete, unter gewissen Beschränkungen Gewerbtreibende unter sich aufzuneh- rnen. Gegenwärtig glauben mehrere Petenten in diesem Um stande eine Bedrückung und Beschränkung des Gewerbsbetriebs rn den Städten zu erblicken. In dem Berichte unserer geehrten Deputation ist gesagt, sie versuchten die Wahrheit ihrer Behaup tung darzuthun. Herausgehoben ist aber nicht, worauf sie die selbe stützen. Ich glaube aber auch, da die Petenten nicht ein mal durch statistische Nachweisungen die Richtigkeit ihres An führens bewiesen haben, daß es wohl nicht gerade zu weit ge gangen ist, wenn man die Richtigkeit des ganzen Anführens bezweifelt. Hier und da kann es wohl der Fall sein, daß der «ne oder andere Gewerbtreibende durch die Concurrenz der Handwerker auf dem Lande einen Kunden verloren hat, aber daß diese Bestellungen bei den Dorfhandwerkern so viele Nachtheile haben können, wie behauptet worden ist, das, meine Herren, muß ick nach den Erfahrungen, die ich darüber zu machen Gele genheit gehabt habe, vollständig bezweifeln. Ich glaube auch, es ist wirklich nicht möglich, daß eine so große Bedrückung daraus hervorgehen kann. Ich erlaube mir, auf die Oberlausitz hinzu weifen, wo das Verhältniß, welches wir erst seit kurzem haben, schon seit langer Zeit in einer weit ausgedehntem Maaße besteht. Es ist allerdings sehr traurig, wenn die Gewerbe wirklich in einem so gedrückten Zustande sich befinden, wie von mehrer» ge ehrten Vertretern der Städte in unserer Kammer behauptet worden ist, und es würde wohl Pflicht der Staatsregierung sein, darüber nachzudenken und nachzuforschen, welches eigentlich die Quellen dieses Uebels sind. Ich glaube aber, so viel ich von der Sache verstehe, daß wirklich nicht die armen Dorfhandwerker eben diesen nachtheiligen Einfluß ausüben. Ich glaube, daß den Gewerben in den Städten weit gefährlichere Rivale in den Fa brikanten entstanden sind, daß den Handwerksgenoffen in den Städten dadurch eine größere Benachteiligung gegen früher zugeht, daß sie jetzt auf den Messen und Jahrmärkten mit Hand werksgenossen concurriren, die nicht im Jnnungsverbande stehen, die ausPreußen, wo dieJnnungen schon seit längerer Zeit aufgeho ben sind, ihre Maaren und Fabricate bei uns einführen. Ich glaube aber, es wird schwer sein, den Uebelständen dadurch abzuhelfen, daß man sich bemüht, die Verhältnisse auf den früher« Standpunkt zurückzuführen. Es ist dies, meine Herren, eine Rcactionsmaaß- regel, und ich glaube, diese findet in der zweitenKammerniemals Billigung, sie möge hinführen, wohin sie wolle, und ich glaube, sie hilft auch nichts. Im Gegentheil, man muß auch hier dem Fortschritte huldigen. Man muß die Gewerbe frei sich entwickeln lassen, man muß die Fesseln, mit denen sie noch gebunden sind, zerbrechen. Das wird der rechteWeg sein, sie wieder blühend zu machen und die Klagen nach und nach schwinden zu machen. Ich will nicht weiter darauf eingehen. Ich habe indeß nicht unterlassen wollen, diese meine innige wahre und vollständige Ueberzeugung auszusprechen. Möge es andern Befähigten und dazu Berufenen gefallen, vielleicht diese Ideen einer nähern Be leuchtung zu unterwerfen. Ich komme nun noch auf einige Be hauptungen zurück, die gestern in diesem Saale ausgesprochen worden sind. Es ist gesagt worden, die Kammer könne unmög lich die lebhafte Theilnahme für die Städte haben, da der größte Theil der hier'Versammelten aus Abgeordneten des platten Lan des bestehe. Ich muß dem widersprechen. Ich glaube immer der Pflicht nachgekommen zu sein, mich als Vertreter des ganzen Landes betrachtet und das Beste des ganzen Landes bei meinen Abstimmungen im Auge gehabt zu haben, nicht blos das des plat ten Landes. Ich erkenne die Wahrheit als vollständig richtig an, daß das platte Land sich nicht wohl befinden kann, wenn es den Städten schlecht geht, und umgedreht. Daher wünsche ich voll ständig und mit eben so großer Theilnahme, als irgend ein anderer Abgeordneter, daß der Wohlstand der Städte sich immer mehr ausbilden und gedeihen möge. Ich kann aber auch nicht darin beistimmcn, wenn von einem geehrten Abgeordneten gestern aus gesprochen worden ist, die Staatsregierung habe in neuerer Zeit gar nichts für die Städte gethan. Dem muß ich unbedingt widersprechen. Man hat Gewerbsschulen gegründet, man hat sich wohl bemüht, die Gewerbe zu verbessern, man hat alles Mög liche gethan, um die Heranwachsenden Generationen zu tüchtigen Gewerbsleuten auszubilden, man hat die Volksbildung in den Städten durch Gründung von Sonntagsschulen zu heben ge sucht, man hat die Industrie gewiß auf eine den Verhältnissen des Landes angemessene Weise durch bedeutende Vorschüsse auS Staatskassen unterstützt. Man hat auch behauptet, daß man die Städte für den Wegfall ihrer Rechte nicht entschädigt habe. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß man für Bannrechte Ent schädigung gewährt hat; das Recht, auf welches der geehrte Ab geordnete, der das aussprach, hinzielte, hat man einer Entschädi-
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