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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 68. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Mittheilungen über dieBerhandlungendes Landtags. H. Kammer. .4^ 68. Dresden, dm 31. Januar 1846. Neun und sechszigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 22.Januar 1846. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Berathung des Berichts der zweiten Deputation über das AllerhöchsteDeeret, dasBudjetauf dieFinanzperiode 1846 bis mit 1848 betr. (^.Allgemeine Staatsbedürf nisse, Pos. 1—6. — L. Gesammtministerium nebst Dependenzen, Pos. 7—12. — Militair-Budjet. AllgemeineBerathung, Pos. 39—51.) — Die Sitzung beginnt ^11 Uhr mit Verlesung des über die letzte aufgenommenen Protokolls durch Secretair Tz schucke in Gegenwart der Staatsminister v. Ze sch au, v. Nostitz- Wallwitz und von zwei und siebenzig Kammer mitgliedern. Das Protokoll über die letztverwichene Sitzung wird genehmigt und von den Abgeordneten Klinger und Haußwald mit vollzogen. Hierauf folgt der Vortrag ausder Registrande: 1. (Nr. 884.) Petition Johann Bibrach's zu Nimschitz bei Bautzen (mit 1 Beilage); 2. (Nr. 885.) Petition der Schützengesellschaften zu Hain, Johann Friedrich Schumann und Gen.;—beideum nachträgliche Steuerfreiheitsentfchädkgung. Präsident Braun: Es gehören beide Eingaben zur drit ten Deputation. 3. (Nr. 886.) Petition von 153 Bewohnern von Neustadt bei Stolpen, Gabriel Scheibner und Gen., um Verwendung bei hoher Staatsregierung dahin, daß 1) dem allgemeinen Holz mangel dasiger Gegend abgeholfen, zu diesem Behufs a) die Holzauktionen eingestellt, b) die den einzelnen Gemeinden zu liefernden Holzquantitäten besser, pünktlicher und billiger, als bisher, abgeliefert, «) eine billige, der dortigen Gegend ange messene Forsttaxe gegeben und 2) die bedeutenden Torflager im Hochwalde ausgebeutet werden. Präsident Braun: Das Direktorium schlägt vor, diese Eingabe an die dritte Deputation zu verweisen. Genehmigt die Kammer diesen Vorschlag? — Einstimmig Ja. N. 68. 4. (Nr- 887.) Petition von 139 Einwohnern ebendaselbst, Gabriel Scheibner und Gen., um Verwendung bei hoher Staats regierung dahin, daß 1)die städtischen Gewerbe gegen Uebergriffe der Dorfmeister geschützt, diese aber innerhalb der ihnen schon verstätteten Befugnisse gehalten, 2) die Ertheilung vonConces- sionen auf's Land möglichst beschränkt, 3) Dispensationen nur in dringenden Fällen verstattet und 4) die Beschränkungen des Wanderns aufgehoben werden. Abg. v. Schaffrath: Ich habe zwar in der neuen Zeit die meisten der von mir überreichten Petitionen nicht bevorwor- tet, will aber bei den letzten drei, weil aus meinem Wahlbezirke herrührenden Petitionen wieder einmal von meinem verfassungs mäßigen Rechte Gebrauch machen. Die von den Schützengesell- schasten zu Großenhain eingegangene Petition um nachträgliche Entschädigung der Steuerfreiheit ihrer Grundstücke verdient vorzugsweise Berücksichtigung, da es sehr leicht ist, die Zeit der Steueranmeldung zu übersehen bei Gesellschaften, deren- Vorsteher alle Jahre wechseln. Auch die aus Neustadt einge- gangenen beiden Petitionen sind sehr wichtig und berücksichti- gungswerth. Es hat, so viel ich weiß, früher die Staatsregie rung die Zusage ertheilt, daß Holzauktionen in fiskalischen Wäl dern nicht in ihrer Absicht liegen und künftig möglichst vermieden werden sollten. Es wird aber alljährlich im Hochwalde bei Neu stadt sehr vieles Holz, noch dazu in großen Quantitäten, welche der Arme nicht erstehen kann, nicht etwa um die Forsttaxe ver kauft, sondern zu den höchsten Preisen. Diese und andere Uebel- stände in Bezug auf die theuern Preise und den Mangel des Brennholzes in Neustadt und der armen Umgegend erheischen schleunige Abhülfe. Ein besonderes Augenmerk verdient das im Hochwalde entdeckte Torflager. Es soll für mehr als 100,009 Thlr. Korf enthalten. Es wird von den Forstbeamtcn nicht be nutzt, sondern es ist sogar neu angepflanzt wordm, wahrscheinlich deshalb, weil, wenn es benutzt würde, die Holzpreise nicht so steigen würden, wie jetzt. Es ist gut, daß die Staatsregierung auf diesen reichen Schatz aufmerksam gemacht wird, und die nö- thigen Anstalten treffe, dieses Torflager auszubeuten. — In Be zug auf die Handwerkerpetition beziehe ich mich auf meine frü hem Aeußerungen über die große Noth der Handwerker in den Städten und füge hier nur hinzu, daß das Gesetz von 1840, wel ches ohnedem schon einen großen Sprung in der Befreiung der Gewerbe auf dem platten Lande enthält und die städtischen Ge werbe fast ganz darniederdrückt und aus den Städten auf das 1
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