1301 nehme ich an, daß die hohe Staatsregierung dem Institut der Geschwornen abhold sei, daß sie gleichsam dasselbe verabscheue; sie betrachtet es als ein Uebel, dazu ist sie vollkommen berechtigt, gleichwohl aber verschmäht und verweigert sie das einzige Schutz- und Heilmittel gegen dieses Uebel. Dieses einzige Schutz - und Heilmittel ist die Oeffentlichkeit. Nicht ganz unbegründet würde die Behauptung sein, daß schon jetzt, wenn man von der Oeffent- lichkeit gar nichts wissen will, ohne Geschwornengericht über gewisse Criminalfalle gar nicht Hinwegzukommen sein möchte. Ich meine die Verbrechen politischer Natur und die Presse. Bei diesen scheint schon jetzt nur die Oeffentlichkeit vor dem Ge- schwornengerichte retten zu können. Aber auch sonst noch wird es sich zeigen, daß, wo Oeffentlichkeit nicht gewahrt wird, die Nothwendigkeit des Geschwornengerichts immer mehr hervor tritt, und ich möchte glauben, daß das von der hohen Staats regierung jetzt angedeutete, halb freiwillige, halb ofsicielleBei- sitzerthum nur einen halben Schritt vom Geschworneninstitut entfernt ist, daß aber dieser halbe Schritt künftig nicht vermieden werden könne, wenn nicht Oeffentlichkeit eingeführt und durch diese Vie Mündlichkeit erst in das wahre und ächte Leben gerufen wird. Wicepräsident Eisenstuck: Meine Herren! Es sind noch zehn Redner angemeldet, und es ist unmöglich, daß wir heute zum Schluß kommen können. Ich werde dadurch veranlaßt, die Sitzung zu schließen, ersuche Sie, sich morgen früh 10 Uhr wieder hier einzusinden, und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung der Berathung über den gegenwärtigen Bericht. Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Mit der Redaktion beauftragt: V. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden-