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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Adresse verstimmen würde. Dies ist nicht geschehen, folglich hat die ganze Sache sich erledigt. — Uebrigens würde auch dieser Grund gegen das Minoritätsgutachten streiten; denn dieses würde, in so fern es uns unbedingte Annahme des Adreßent- wurfs der ersten Kammer mit unbedingter Verleugnung unserer eignen frühem Beschlüsse amäth, unsere Kammer und (deren Rechte verletzen. Wenn der Abgeordnete v. Thielau tadelnd einwendete, es könnte die bloße Discussion der Adresse nicht der hauptsächlichste Zweck gewesen sein, sondern vielmehr die Ueber- gabe, so hat er Recht; aber auch diese war nicht etwa der einzige Zweck, sondern jene, die Discussion in Gegenwart der Regie- rungscommissarien, und die gegenseitige Aufklärung, mit ein vorzüglicher Zweck. Dieser letztere ist erreicht. Und so viel ich mich erinnere, hat der Abgeordnete v. Thielau selbst imLaufe der ersten Werathungüber die Nützlichkeit einerAdresse gesagt, daß er aufdie Discussion in Gemeinschaft mit den Ministern und Commissarien und deren Aufklärungen hierbei ein großes Gewicht lege. Wenn er ferner meinte, der Adreßentwurf der ersten Kammer drücke die Gesinnung des Volkes besser aus, so läßt sich das nicht beweisen, sondern nur behaupten. Ich aber glaube, daß der Entwurf der ersten Kammer die Meinung des Volkes durchaus nicht aus drücke, dieser vielmehr der Adreßentwurf der zweiten Kammer gewiß weit besser entspreche. Wer nun von uns Beiden das Volk besser kennt, das läßt sich wiederum nicht beweisen, und überlasse ich dies sehr gern der öffentlichen Meinung, dem Wolke selbst zurEntscheidung. Wenn der Abgeordnete v.Khielau weiter behauptete, nach der Verfassungsurkunde enthalte nur dieAdresse und erst dann Wahrheit, welche und wenn sie von beiden Kam mern genehmigt sek, so ist dies in formeller Hinsicht ganz richtig. Aber man muß zwischen formeller und materieller Wahrheit un terscheiden. Was formell richtig ist, ist es darum noch nicht in materieller Beziehung? Im Civilprocesse ist Vieles formell, aber darum nicht materiell wahr. Ist die Adresse nach der in der Verfassungsurkunde vorgeschriebenen Form und in diesem Ver fahren von beiden Kammern genehmigt, so enthält sie dann aller dings formelle, in verfassungsmäßiger Form ausgesprochene Wahrheit, aber deshalb noch nicht materielle, noch nicht die ganze Wahrheit, noch nicht die wirklichen, am wenigsten alle Gesin nungen, Wünsche und Beschwerden des Volks. Ob diese die erste oder zweite Kammer getreuer ausdrücke und vertrete, auch das überlasse ich wiederum der öffentlichen Meinung, dem Volke selbst getrost zur Entscheidung. Wenn der Abgeordnete v. Khie- lau ferner gestand, er selbst sei über die Fragen des Tages mit sich selbst noch nicht im Klaren, so muß ich freilich ihm überlassen, wie viele und lange Zeit er hierzu braucht. Wenn er aber dabei auch behauptete, auch das Volk sei über die Tagesfragen, beson ders auch über die religiösen, mit sich noch nicht einig und im Reinen, so scheint er das Volk und dessen Gesinnung doch nicht eben genau zu kennen. Das Volk ist längst im Klaren, wenn auch nicht aus wissenschaftlichen Gründen. Das Gefühl, der gesunde Sinn und schlichte Verstand leitet das Volk besser und richtiger, als alle Gelehrsamkeit und Spitzfindigkeit. Wenn der Abgeordnete v. Thielau endlich auch noch gegen den Abgeordne ten Hensel erwähnte, die aus derOberlausitz gekommene bekannte Adresse gehöre nicht hierher und in diese Discussion, so mag er Recht haben; wenn er aber sagt, es habe Niemand ein Recht, darüber zu urtheilen, so hat er sehr Unrecht. Auch jene Adresse gehört der Oeffentlichkeit an. Alle Erscheinungen des öffent lichen Lebens aber verfallen demUrtheileJedermanns, besonders der Presse, der öffentlichen Meinung und besonders der Volks vertretung. Niemand ist inappellabel und infallibel. — Wenn der Herr Vicepräsident sagte, er sei für die Adresse, wie sie die erste Kammer gebilligt habe, weil sie nur Dank enthalte, so ist das nicht wahr; sie enthält auch noch mehreres Andere. Hier nächst aber werden die Adressen der Standeversammlungen aller dings oft Dankadressen genannt, nicht darum, weil sie etwas Anderes, als Dank, gar nicht enthielten oder enthalten konnten, sondern weil deutsche Gewohnheit und deutsche Höflichkeit den Adressen diesen Beinamen gegeben. Sie enthalten aber fast nie bloßen Dank, sie enthalten fast stets auch Bitten, Wünsche und bisweilen sogar Beschwerden. Hatten wir etwa solche nicht? Und wenn Sie blos danken konnten und wollten, warum haben Sie denn früher den ganzen Adreßentwurf und alle einzelnen Paragraphen desselben genehmigt, und zwar — mit Ausnahme des letzten — einstimmig ? Dann mußten wir gleich anfangs eine bloße Dankadresse entwerfen und genehmigen. Wir haben es aber nicht gethan. Alle Paragraphen unserer Adresse sind, wie gesagt, einstimmig angenommen worden, außer der letzte. Warum also hat man nicht früher dagegen gestimmt? Da haben Sie ge schwiegen; nun aber, da die erste Kammer unsere Adresse mit den wichtigsten Weglassungen und Abänderungen angenommen hat, nun erst heißt es auf einmal: das ist unsere Adresse; diese, und nur eine solche, wollten wir.— Wenn der Abgeordnete v. Thielau meinte, man könne nicht verlangen, daß die ersteKammer unserm Adreßentwurfe ganz und unbedingt beitrete, so ist auf den wah ren Hergang der Sache aufmerksam zu machen und zu erwidern, daß wir eine einseitige Adresse und nur den Versuch machen wollten, ob die erste Kammer beitreten wolle? Auch die erste Kammer hat kein Recht, darauf zu dringen, daß wir nun ihrer Adresse ganz und unbedingt beistimmen, wie die Minorität der Deputation will. Hiernächst meinte der Herr Wicepräsident, man präjudicire sich durch die Adresse, wie sie früher von uns ab gefaßt vorlag. Dann hätte er auch früher dagegen stimmen müssen. Das hat er aber nicht gethan. Man präjudicirt sich aber auch nicht. Nach der Landtagsordnung dürfen allerdings einzelne Petitionen, Anträge und Beschwerden während eines Landtags nur einmal berathen werden und dann nicht wieder zur Sprache kommen. Allein die Adresse ist keine Petition, am wenigsten eine einzelne, noch weniger in der Form einer solchen behandelt worden und «zu behandeln. Auch enthält die Adresse nur allgemeine, keine bestimmten Ansichten und Anträge. Aber auch dieses, wie fast alle vom Herrn Vicepräsidenten ange führten Bedenken streiten gegen jede Adresse, und hätten ihn sowohl bei der allerersten Berathung darüber, ob eine Adresse erlassen werden solle, als bei der über die Adresse selbst abhslten müssen, Za zu sagen. Ich muß endlich noch darauf aufmerksam
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