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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 56. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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können, da nach der Bemerkung des Abgeordneten v. Schaffrath Alles, was man wünscht, in dem Paragraphen enthalten ist, und cs sich also eigentlich nur darum handelt, ob §. 8 speciell in der Missive angezogen werden soll oder nicht. Referent Abg. v. Haase: Die Deputation hat den Herren Regierungscommiffarien ihre Ansicht mitgetheilt. Staatsminister v. Falkenstein: Daher heißt es auch: „Die Regierungscommiffarien schienen ihr Bedenken auf gegeben zu haben", und deshalb bezog ich mich auf Äußerun gen, die aus der Kammer gekommen sind. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Es handelt sich um die Frage, ob der Antrag der Deputation bleiben könne, wenn die Fassung der Deputation bei dem Paragraphen gewählt wird. Die Regierung sagt, er fei unzulässig. Der Referent bestreitet dies und sagt, der Antrag könne stehen bleiben. Das ist ganz richtig. Dieser Antrag ist anwendbar, mag nun die Fassung der Deputation oder §. 8 des Entwurfs angenommen werden. Er kann auf den Inhalt des Entwurfs eben so gut angewen det werden, als auf den Inhalt des Deputationsvorschlags. Abg. v. Schaffrath: Ich kann dem Abgeordneten Hensel nicht ganz Recht geben, wenn er glaubt, daß der Antrag oder Zusatz der Deputation in jedem Falle passe, es möge nun der Deputationsparagraph oder der Regierungsentwurf angenom men werden. Zu dem letzter» paßt er gar nicht, weil dieser Len Rechtsnachtheil des Nichterscheinens schon ganz allgemein auch auf den Fall des Nichterscheinens in Folge der Einberu fung durch die Regierung ausgedrückt und angedroht hat, mit hin der Zusatz der Deputation eine ganz überflüssige Wieder holung sein würde. Dagegen trifft der von der Deputation vvrgeschlagene Paragraph nur den Fall, wenn ein Gewählter der von der Einweisungscommission ausgegangenen Aufforde rung zum Erscheinen nicht nachkommt. Es würde also, würde dieser Deputativnsparagraph angenommen, eine Lücke bleiben in der Androhung des Rechrsnachtheils für den Fall des Nichterscheinens auf die Einberufung durch die Regierung. Wäre es noch zulässig, so möchte ich glauben, alle Bedenken beschwichtigen zu können, wenn in der Fassung der Deputa tion in tz.8 auf der ersten Zeile (s. o. 2. Zeile) nach den Worten: „welche der" eingeschaltet würde: „Einberufung durch die Regierung oder der". Dann würde das Bedenken der Regierung erledigt sein. Ich bitte den Herrn Präsidenten, mein Amendement nachträglich zur Unterstützung zu bringen, wenn es jetzt noch für zulässig geachtet wird. Präsident Braun: Der Abgeordnete v. Schaffrath wünscht, daß nach dem Worte: „der" eingeschaltet werden möge: „Einberufung durch die Regierung oder der" und ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. ReferentAbg. D- Haase: Die Deputation wird nichts da wider haben, wenn der Inhalt des Antrags in das Gesetz selbst ausgenommen wird; in so fern wäre also nicht blos Einverständ- niß zwischen den Regicrungscommissarien und der Deputation im Materiellen, sondern auch hinsichtlich -er Form vorhanden. Staatsminister v. Falkenstein: Von Seiten der Staats regierung kann ich nur erklären, daß sie vollständig mit dem Amendement einverstanden ist. Präsident Braun: Ich habe die Deputation zu fragen, ob nach dem Amendement des Abgeordneten v. Schaffrath der von ihr vorgeschlagene Antrag an die Staatsregierung gebracht werden soll? Referent Abg. D. Haase: Der Antrag wird wohl stehen bleiben müssen, denn die Abänderung bezieht sich darauf, daß die Verbindlichkeit zur Kostenübertragung eintreten soll. Die No- tifr'cation der Verwarnung aber, die durch den Antrag beabsichtigt wird, wird ohne den Antrag nicht erreicht. Vicepräsident Eisen stuck: Mir scheint es, daß die Ad- monition wegfallen könnte, ja vielleicht wegfallen müßte. Ich glaube ganz gewiß, daß, wenn der Deputation die jetzigen speciellen Bedenken Seiten der Regierungscommiffarien auf gestellt worden wären, man die Verwarnung nicht recht pas send gefunden haben würde; wenn ich erwäge, daß es künftig ganz anders wird, idaß die Landragsordnung dann Gesetz ist, jetzt aber nicht, so glaube ich, muß man auf die Umstände Rück sicht nehmen. Jetzt kann man cs so machen, wie es die Re gierung will, und das Amendement finde ich gerechtfertigt. Präsident Braun: Ich kann nun zur Fragstellung über gehen und werde der Landtagsordnung gemäß zuvörderst die Frage auf den Vorschlag der Deputation richten, §. 8 in der von der Deputation angegebenen Maaße zu genehmigen, die Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten 0. Schaffrath aber Vorbehalten. Ich frage also die Kammer: Will sie §. 8 in der von der Deputation S. 22 des ersten Berichts (s. oben S. 1455) vorgcschlagenen Fassung annehmen? — Sie wird gegen elf Stimmen angenommen. Präsident Braun: Will die Kammer ferner dem An träge des Abgeordneten v. Schaffrath gemäß nach: „der" auf der 1. Zeile (s. o. die 2. Z.) einschalten: „Einberufung durch die Regierung oder der". Genehmigt die Kammer diesen Antrag? — Er wird gegen eine Stimme genehmigt. Präsident Braun: Da der Antrag der Deputation nicht fallen gelassen worden ist, so habe ich auch darauf eine Frage zu stellen. Will die Kammer den Antrag in Verein mit der ersten Kammer an die Staatsregierung bringen, „daß die Ein- berufungsschrciben künftig unter ausdrücklicher Verweisung auf §. 8 der Landtagsordnung abgefaßt und somit die Einbe rufenen auf die sie im Falle des Nichterscheinens treffenden Nachtheile aufmerksam gemacht werden sollen?" — Die Ab stimmung erfolgt. Präsident Braun: Es sind 60 anwesend. Gegenden
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