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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Auch wird der erste der geehrten Sprecher vor mir mir wohl das Zeugniß nicht versagen können, daß ich in meinem kleinen Ge schäftskreise liberal gehandelt habe, wo sich Gelegenheit dazu dar bot; ich glaube, daß, wenn Zeder in seinem Geschäftskreise liberal ist, wir keine besondere Theorie der Liberalität brauche», um die Welt liberal zu machen- Aus diesem Gesichtspunkte kann ich nur wahrhaft bedauern, daß die Concession der Vaterlandsblätter zurückgezogen werden mußte- Es ist dies eine Maaßregel, die Jemanden um einen LH eil seines Eigenthums bringt, und also jedenfalls bedauerlich. Eine solche Maaßregel ist aber nicht zu entbehren, so lange wir nicht Preßfreiheit und ein Preßgesetz Haben; und ich stimme mit dem überein, was mein Freund Scholze einmal äußerte: ich wünschte, wir hätten ein Preßgesetz, dannwürdeMancher, der sich jetzt ungestraft Uebergriffe erlauben darf, gehörig zu strafen sein und auf diese Weise Sicherheit gegen dieselben erlangt werden. — So lange wir aber kein Preßgesetz haben, weiß ich nicht, wie auf andere Weise radical geholfen werden könnte; denn es bleibt kein Mittel übrig, der Richtung gewisser Blätter entgegenzutretsn, als eben durch Entziehung der Concession. Daß aber die Richtung dieser Blätter nicht allenthalben ungefährlich war, ist schon früher hier auseinander gesetzt worden. Ich will nicht von Calumnien reden; aber wenn man in einer solchen Richtung bei Vorführung eines Gegen standes vor das Publicum den einen Gegenstand verschweigt und den andern um so mehr hervorhebt, den einen in den Schat ten, den andern in ein Licht stellt^das er nicht verdient, so wird dadurch die Sache auf einen Weg geleitet, der nicht der Weg der Wahrheit ist. Die Wahrheit wird überall Gutes wirken; daß dies aber auch bei Verdrehung und Verschweigung der Khat- sachm der Fall sein könne — daran möchte ich zweifeln; und da her liegt die Präsumtion vor, daß dis Blätter in dieser Richtung mehr Nachtheil als Nutzen bringen. Man sagt, man könne da gegen die Cmsm geltend machen. Ja, meine Herren, gegen einzelne Worte, gegen einzelne Sätze kann man sie geltend ma chen, niemals aber gegen eine ganze Richtung; dies ist unmög lich; man kann herausstreichen, man kann aber nicht hineinsetzen. Das Recht der Regierung, Concessionen zu ertheilen, ist gesetzlich anerkannt. Wenn sie aber die Concession ertheilen kann, und ohne eine solche keine Zeitschrift erscheinen darf, so wird es ihr auch freistehen, die Bedingungen festzuhalten, unter welchen sie dieselbe ertheilt; sie wird die Concession bestehen lassen, so lange sich das Blatt in einer Richtung bewegt, worin sie keinen Nach theil für das Land erblickt; fleht sie aber einen solchen und macht sie Gebrauch von dem vorbehaltenm Rechte des Widerrufs, so ist sie auch in ihrem vollkommenen Rechte. Daher scheint es nicht angemessen, daß die Stände xsr acelawLtioaem ihren Beifall zu dem Tadel einer solchen Maaßregel geben. Es kann auf eine Abänderung der diesfallsr'gm Verordnung angetragen werden; dann muß die Sache vorher eine Deputation durchlaufen, aber man wird niemals ein tadelndes Votum gegen eine Maaßregel der Regierung aussprechen können, bei der sie vollkommen in ihrem Rechte war. Abg. v. Khie! au: Man Hst, meine Herren, die Staats regierung angegriffen, hauptsächlich deshalb, daß sie in diesem Augenblicke, während der Versammlung der Stände, die Vater landsblatter aufgehoben habe; man hat gesagt, es sei dies eine Verhöhnung der Kammer. Was würde man gesagt haben, wenn die Kammer ausernandergegangen wäre, und die hohe Staatsregierung hätte alsdann die Vaterlandsblätter aufgeho ben? Man würde gesagt haben, sie habe hinter dem Rücken der Kammer gehandelt; sie habe nicht den Muth gehabt, in Ge genwart der Kammer das Verbot auszusprechen. Ich weiß nicht, meine Herren, ob es nichtgerade ehrenhaft von unserer ho hen Staatsregierung ist, in diesem Augenblicke, wo sie weiß, daß Rechenschaft über diesen Schritt von ihr gefordert werden wird, in diesem Augenblicke, sage ich, die Vaterlandsblatter aufgehoben zu haben, wenn es ihr nothwendig erschienen ist. Es läßt sich die Sache auch von dieser Seite ansehen, und nicht blos von einer einseitigen. Wir haben in diesem Augenblicke wieder ge hört, daß die hohe Staatsregierung der Reaction beschuldigt wird. Es hat ein Abgeordneter gesagt, die Reaction dränge immer weiter zurück, bis sie zum Absolutismus führe. Nun, meine Herren, frage ich Sie, wenn man dagegen aufstellte, der Liberalismus dränge immer weiter vor, bis er zur Anarchie übergehe; würde sich das nicht eben so gut rechtfertigen lassen? Ich sage es nicht, aber auf die Aeußerung, die gemacht worden ist, ist das, was ich gesagt habe, bestimmt zu erwidern; denn es liegt in der Natur der Sache, daß jede Partei ihre Grenzen so weit als möglich auszudehnen sucht, das ist der Kampf in allen konstitutionellen Staaten und darf Niemanden wundern. Betrachten Sie doch mit Unparteilichkeit die Lage der Regie rung ! Ich will nicht wiederholen, was der geehrte Abgeord nete Jam so eben gesagt hat, ich schließe mich aber dem unbe dingt an, daß, wenn wir keine Freiheit der Presse haben, wenn wir nicht ein Preßgesetz haben, was zu geben nicht allein in der Hand der Kammern und der Regierung liegt, solche Fälle unvermeidlich sind. Wenn ich sagte, daß es nicht in der Hand der Regierung allein liege, ,so erinnere ich Sie an Baden, wo auf Beschluß des Bundestags die Regierung das Gesetz über die Presse hat zurücknehmen müssen. Ich wiederhole es also nochmals, so lange wir Censur haben, sind dergleichen Maß regeln unvermeidlich. Meine Herren, es ist nicht eine Folge des jetzigen Regierungssystems, daß Blätter unterdrückt wer den, sondern es ist eine Folge des Gsbahrens dieser Blätter selbst. Fragen Sie sich, meine Herren, was für Organe hat die Regierung hier im Lande, um für ihre Meinung aufzutre ten? Ich kenne keine, mir ist kein Blatt bekannt, was für die Regierung sich ausspricht, als allenfalls das neu erschienene VolksLlatt und derBayard. Nun, meine Herren, fragenSie sich, ob die Presse, die liberale Presse Widerlegungen in ihren Blättern Raum giebt? Ich sage Nein. Die Fälle sind hun dert Mal vorgekommen, daß Widerlegungen von den liberalen Blättern zurückgewiesen worden sind. Wenn wir nicht em Gesetz erlassen, daß jede Widerlegung ausgenommen werden muß, wird immer ein fühlbarer Uebelstand in dieser Beziehung bleiben. Und was hat denn die Regierung für Mittel, dem Volke
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