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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,2
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845/46,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028061Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028061Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028061Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll45. Sitzung 1165
- Protokoll46. Sitzung 1193
- Protokoll47. Sitzung 1223
- Protokoll48. Sitzung 1251
- Protokoll49. Sitzung 1279
- Protokoll50. Sitzung 1303
- Protokoll51. Sitzung 1331
- Protokoll52. Sitzung 1359
- Protokoll53. Sitzung 1387
- Protokoll54. Sitzung 1417
- Protokoll55. Sitzung 1433
- Protokoll56. Sitzung 1447
- Protokoll57. Sitzung 1477
- Protokoll58. Sitzung 1509
- Protokoll59. Sitzung 1541
- Protokoll60. Sitzung 1573
- Protokoll61. Sitzung 1603
- Protokoll62. Sitzung 1633
- Protokoll63. Sitzung 1661
- Protokoll64. Sitzung 1697
- Protokoll65. Sitzung 1729
- Protokoll66. Sitzung 1759
- Protokoll67. Sitzung 1787
- Protokoll68. Sitzung 1819
- Protokoll69. Sitzung 1847
- Protokoll70. Sitzung 1871
- Protokoll71. Sitzung 1897
- Protokoll72. Sitzung 1923
- Protokoll73. Sitzung 1953
- Protokoll74. Sitzung 1981
- Protokoll75. Sitzung 2009
- Protokoll76. Sitzung 2041
- Protokoll77. Sitzung 2067
- Protokoll78. Sitzung 2101
- Protokoll79. Sitzung 2137
- Protokoll80. Sitzung 2169
- BandBand 1845/46,2 -
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Arbeiten zu verschaffen. Ich würde einen Gehalt von 1500 Thalern in keiner Weise für zu hoch finden. Staatsminister v. Zeschau: Ich erlaube mir einige Worte über diesen Gegenstand zu sagen, weil mir der Umfang des ständischen Archivs ziemlich genau bekannt ist. Nach mei ner Meinung wird der Archivar wahrend des Landtags aller dings zweckmäßig zu beschäftigen sein, hauptsächlich dadurch, daß ihm, wie auch im Bericht angedeutet worden ist, gewisse Arbeiten übertragen werden, für welche jetzt immer nur außer ordentliche Hülfspersonen angenommen worden sind, nament lich für die Redaction und den Druck der Landtagsacten; auch andere Geschäfte, wie die Mittheilung der Acten, welche die Deputationen zu ihren Arbeiten begehren, und die Zusammen stellung derjenigen actenmäßigen Nachrichten, welche zu den Deputationsarbeiten nothwendig sind. DieAbgabe von Rechts gutachten, wie angedeutet worden ist, halte ich aber ganz außer -em Geschäftskreis des Archivars. Ich glaube, die eigentli chen Arbeitskräfte hat die geehrte Kammer nur in sich selbst zu suchen und hat sie auch bisher gefunden. Erleichtert können die Arbeiten aber dadurch werden, wenn aus früher» Vor gängen von dem Archivar Zusammenstellungen gefertigt wer den. Was nun seine Geschäfte außer der Zeit des Landtags betrifft, so wird er, die Erfahrung wird es lehren, höchstens noch ein Jahr oder ein und ein halbes Jahr zu thun haben, um das Archiv gehörig zu ordnen. Es sind in der Zwischenzeit seit dem letzten Landtage in dieser Hinsicht schon manche Vorarbei ten geliefert worden, die von dem künftigen Archivar mit Nutzen gebraucht werden können. Ferner kann er sich in der Zwi schenzeit damit beschäftigen, Zusammenstellungen über gewisse Gegenstände, die regelmäßig bei den Landtagen wiederkehren, zu liefern, und für die Ständeversammlung als Hülfsmittel in Bereitschaft zu halten. Sind einige Jahre vorübergegangen, hat er nicht mehr mit der Ordnung der ältern Archive zu thun, so wird er in der Zwischenzeit durchaus nicht hinreichend be schäftigt sein, und wollen wir bei dem ständischen Archiv zwei Archivare anstellen, so müßten wir, nach dem Maaßstabe des Umfangs dieses Archives, zehn Archivare für das Hauptstaats archiv halten. Abg.v. Schaffrath: Ich werde der Ansicht der Majo rität beistimmen. Ungeachtet ich sonst auf Autoritäten nicht viel gebe, wenigstens durch sie mich nicht bestimmen lasse, so gebe ich doch hier ausnahmsweise auf die Darstellung und Gründe des Abgeordneten v. Thielau sehr viel, weil er eins derjenigen we nigen Mitglieder der Kammer ist, welche bereits den Landtag, so viel ich weiß, seit dem Jahre 1833 besuchen. Er kennt den Geschäftsgang beim Landtage, die Mängel desselben und die Mittel, denselben abzuhelfen, sehr genau. Auch ist es den ein zelnen Deputationsmitgliedem unmöglich, wenn sich viele Sitzun gen häufen, wie bei diesem Landtage, ihre Arbeiten gründlich zu liefern, wenn ihnen nicht andere Hülfsmittel zu Gebote stehen. Hierzu rechne ich den Archivar, der Deputationsmitgliedem über die zu bearbeitenden Gegenstände die juristische Literatur angeben, die auswärtigen Gesetzgebungen studiren, die wir als meistens praktische Leute nicht studiren können, und sie den einzelnen Mitgliedern zuweisen kann. Mit diesem Studium der auswärtigen Gesetzgebungen würde er auch außerhalb des Landtags hinreichend beschäftigt sein und vollauf zu thun haben. Uebrigens kann er auch in den Fall kommen, einzelnen Mitglie dern und einer einzelnen Kammer über mancherlei Gegenstände, über vorkommende Streitigkeiten u. s. w. ein Gutachten abzu geben. Aus allen diesen Gründen halte ich es nicht nur nicht für Verschwendung, sondern für nothwendig, daß zwei Archivare angestellt werden. Es würde gewiß der Geschäftsgang beim Landtage dadurch gefördert, Zeit erspart und den Deputations mitgliedern möglich werden, mehr und schneller zu arbeiten, als bisher. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich muß ganz in ent gegengesetzter Ansicht von dem letzter» Sprecher meine Mei nung zu erkennen geben. Ich halte es für hinreichend, wenn ein Archivar angestellt wird, namentlich da der Herr Finanz minister dargethan hat, daß das ständische Archiv keineswegs von so bedeutendem Umfange ist, daß nicht ein dazu befähigter Mann hinreichend sein sollte, selbiges vollständig in Ordnung zu halten. Zweitens würde eine Trennung des Archivs in der von der Majorität der Deputation gewünschten Maaße un zweckmäßig sein. Es schien mir ganz angemessen und richtig, was in dieser Beziehung der Herr Minister des Innern vorhin äußerte. Der Finanzpunkt ist gewiß nicht außer Augen zu lassen, und in so fern muß ich den Abgeordneten a d. Winckel und Sachße beistimmen. Ich glaube auch, daß ein Gehalt von 1200 Thalern aus dem Grunde nicht unzureichend sei, weil der Archivar außer der Landtagszeit hinlänglich Ge legenheit hat, sich angemessen zu beschäftigen und dadurch einen gewissen Erwerb zu suchen. Denn es ist davon auszugehen, daß ein wissenschaftlich gebildeter Mann dieses Amt erhalten wird, dem es nicht an Gelegenheit fehlen wird, sich außerdem durch literarische Arbeiten einen Nebenverdienst zu verschaffen, da seine Zeit durch sein Amt nicht vollkommen in Anspruch ge nommen werden wird. Ich werde deshalb im Sinne der Minorität meine Stimme abgeben, und schließe mich da selbst an die Ansicht des Abgeordneten Sachße an, der noch weiter geht, als die Minorität, indem er einen Archivar selbst für den Fall für zureichend hält, wenn auch eine Zwischendeputa tion gebildet wird. Abg. Metzler: Ich schließe mich der Ansicht des geehr ten letzten Sprechers an. Die Vortheile, welche die Verthei- drger der Majorität aus der Anstellung zweier Archivare er warten , glaube ich, werden eben durch die Anstellung eines Archivars besser und vollkommener erreicht. Denn wenn an der Vollständigkeit derAuskunftsertheilung gelegen ist, so liegt
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